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Ebay Problem

  • SamoaJoe
  • 23. Juli 2013 um 17:25
1. offizieller Beitrag
  • SamoaJoe
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    • 23. Juli 2013 um 17:25
    • #1

    Manche haben es viell schon gelesen. Habe meine Speedline bei ebay an jemanden verkauft, leider über paypal. Jetzt is folgender sachverhalt. Er fordert 150€ Teilrückerstattung weil er Sie zum Aufbereiter gebracht hat (alle 4). zurücksenden will er Sie jetzt natürlich nicht. Wie sollte ich weiter verfahren? abwarten?

    Verkaufe Verkaufe/Tausche A5/S5 BBS Speedline Kompletträder

    Bischof statt Abt

    Einmal editiert, zuletzt von milch (23. Juli 2013 um 19:12)

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  • theblade1
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    • 23. Juli 2013 um 17:31
    • #2

    wo liegts Problem? Hast du sie als Privat oder Gewerblich verkauft?

    Bei Privat musst du ihm nichts bezahlen..
    Warum hat er die Reifen überhaupt zum aufbereiter gebracht und war dies in Absprache mit dir?

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  • SamoaJoe
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    • 23. Juli 2013 um 17:35
    • #3

    Privat

    2 Felgen haben Bordsteinschäden stand auch in der Beschreibung.
    angeblich hätte eine 3. auch noch Kratzer.

    könnte der sich das Geld einfach über paypal ziehen und die Teile behalten?

    Bischof statt Abt

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  • Ravenous
    Gast
    • 23. Juli 2013 um 17:50
    • #4

    Teilrückzahlung ablehnen wenn die Artikelbeschreibung klar auf die Schäden hingewiesen hat und in den Fotos zu erkennen war.

    Zumal die Entscheidung zur Nachbesserung bei Dir liegt und er Dich da nicht einfach unter Zuzwang setzen kann.

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  • scorer
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    • 23. Juli 2013 um 18:20
    • #5

    Ehm also, wenn ich es richtig verstanden habe
    Du hattest Felgen, 4 Stück
    Hast diese an jemanden verkauft - dabei angegeben, dass die Felgen Kratzer haben
    diese hat er dann zum aufbereiter gebracht und behauptet nun, dass Du die kosten tragen müsstest?

    Naja es war seine Entscheidung diese zum aufbereiter zu bringen

    über den Kratzer in der dritten felge hätte er dich vorher informieren müssen - bevor er irgendwelche schritte einleitet

    Da die felgen nicht direkt bearbeitet werden müssen, sondern benutzt werden können, denke ich, dass du auf der sicheren seite sein müsstest

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  • Syccon
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    • 23. Juli 2013 um 18:25
    • #6
    Zitat von SamoaJoe

    Privat

    2 Felgen haben Bordsteinschäden stand auch in der Beschreibung.
    angeblich hätte eine 3. auch noch Kratzer.

    könnte der sich das Geld einfach über paypal ziehen und die Teile behalten?

    Einfach so kann er das Geld nicht zurückholen. Aber er kann über eBay oder PayPal ein Problem melden und einen Fall öffnen. (Falls er so schlau ist.) Werdet ihr euch dann nicht einig, übergibt er den Fall an den eBay bzw. PayPal Kundenservice. Dieser entscheidet dann nach den eBay und PayPal Richtlinien. Entscheiden die für ihn, wird dir das Geld oder Teilbetrag wieder von deinem PayPal Konto abgezogen und geht an ihn zurück. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob du Geld auf deinem PayPal Konto hast oder nicht. Das geht dann ins Minus. Du kannst dann dein PayPal Konto nicht mehr zum bezahlen benutzen, solange du den Minusbetrag nicht ausgeglichen hast. Und dann bekommst du noch nette Anrufe von PayPal Mitarbeitern, die dir nahe legen, das Konto auszugleichen und gleich mit dem Inkassobüro drohen. Als Verkäufer am besten niemals PayPal benutzen. Man hat nur Ärger damit.

    Wenn er die Felgen aufbereiten läßt, ist das sein Problem. Damit hast du nichts zu tun.

    Gruß Syccon

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  • kawa_mike
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    • 23. Juli 2013 um 19:03
    • #7

    ich seh das genauso wie scorer. wenn eine 3. felge auch noch kratzer gehabt hätte dann hätte er das erst mit dir klären müssen zum zwecke des beweises und erst dann die 3. felge zum aufbereiter bringen. ich denke da bist du safe. wenn er das PayPal meldet werden die sich sicher erstmal mit dir in Verbindung setzen. ich würd erstmal ruhig bleiben und abwarten.

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    Das ich der Michl bin, das weiss ein jedes Kind :D

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  • SamoaJoe
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    • 23. Juli 2013 um 19:14
    • #8

    Also einen Fall geöffnet hat er und ich habe "um Rücksendung des artikels bitten" gewählt. das will er ja nun nicht. soll ich an kundenservice übergeben?

    Bischof statt Abt

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  • benignus
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    • 23. Juli 2013 um 19:40
    • #9

    vlt. ist das auch eine masche von dem herrn.
    in jedem falle wäre es verwunderlich, wenn paypal ohne klärung der sachlage einfach so einer rückerstattung eines teilbetrages zustimmen würde.

    ich sehe es so:
    er muss die ware zurücksenden und bekommt sein geld zurück. punkt. paypal reduziert die möglichkeiten nicht umsonst auf eindeutige verhaltensweisen - sonst würde man sich dort bald in der rolle eines zivilgerichts wiederfinden, bei all den unstimmigkeiten.
    hat er zwischenzeitlich schon die macken ausbessern lassen, war das sein risiko.

    TT RS pl+s Coupé S-tronic, pantherschwarz kristalleffekt, 19´´ 5-segmentspeichen, mag ride, adaptive light, ohne theke, optikpaket alu matt, mmi plus, bose, interface, bluetooth, sprachdialog,....

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  • kawa_mike
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    • 23. Juli 2013 um 19:43
    • #10
    Zitat von SamoaJoe

    Also einen Fall geöffnet hat er und ich habe "um Rücksendung des artikels bitten" gewählt. das will er ja nun nicht. soll ich an kundenservice übergeben?


    wenn er die Felgen schon umgearbeitet hat dann wird das mit der Rücksendung nichts, dann müsstest du vermutlich die Aufbereitung zahlen.

    Wie gesagt, ich bin der Meinung das er eine Teilrückzahlung hätte verlangen müssen BEVOR er die Felgen nachbearbeiten lässt. Jetzt kann er viel behaupten. Wenn er jetzt 10 Zeugen bringt die bezeugen können das 3 anstelle von 2 Felgen beschädigt waren dann kannst Du sicher 11 Zeugen bringen die bezeugen das es nur die in der Artikelbeschreibung beschriebenen 2 Felgen waren.

    Schreib PayPal an und schildere den Fall detailiert.

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  • Ravenous
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    • 23. Juli 2013 um 19:44
    • #11

    Ich hoffe mal, dass Du in Deiner Auktion klar Rücknahme ausgeschlossen hattest.

    Schreibe in dem Paypal Fall an Paypal, dass die erwähnten Mängel klar genannt und auf Fotos erkennbar und Gegenstand der Auktion waren. Betone klar, dass die Felgen keinen verschwiegenen Sachmangel haben und der Käufer versucht ungerechtfertigt den Kaufpreis nachträglich zu mindern. Weise darauf hin, dass Du die Rücknahme rein aus Kulanz angeboten hast, der Käufer dies aber ablehnt und gegen Deine Zustimmung die Felgen bereits in eine Werkstatt gebracht hat.

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  • Der Hausmeister
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    • 23. Juli 2013 um 19:52
    • Offizieller Beitrag
    • #12
    Zitat von Ravenous

    Ich hoffe mal, dass Du in Deiner Auktion klar Rücknahme ausgeschlossen hattest.

    Schreibe in dem Paypal Fall an Paypal, dass die erwähnten Mängel klar genannt und auf Fotos erkennbar und Gegenstand der Auktion waren. Betone klar, dass die Felgen keinen verschwiegenen Sachmangel haben und der Käufer versucht ungerechtfertigt den Kaufpreis nachträglich zu mindern. Weise darauf hin, dass Du die Rücknahme rein aus Kulanz angeboten hast, der Käufer dies aber ablehnt und gegen Deine Zustimmung die Felgen bereits in eine Werkstatt gebracht hat.

    Genau so, damit läuft er auf :up: Die Masche ist nicht ganz unbekannt und scheint wohl immer mal zu funktionieren um so den Preis zu drücken :problem: :problem: :problem:

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  • SamoaJoe
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    • 23. Juli 2013 um 20:11
    • #13

    Ok vielen dank erstmal Jungs :thumbup:

    Bischof statt Abt

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  • BigWheelers
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    • 23. Juli 2013 um 20:18
    • #14

    Ganz so kann man das nicht sehen

    1. du hast mit ihm einen Kaufvertrag eingegangen, egal ob privat oder Gewerbe, daher MUSS er die Ware NICHT an dich zurück senden wenn der Artikel nicht wie beschrieben ist (Aber er kann wenn er will) sondern du musst ihm die gekaufte Ware liefern bzw die Mängel auf deine Kosten beseitigen

    2. Es spielt keine Rolle ob er dich darüber informiert solange er aussagekräftige Beweisse hat sprich Güte Fotos mit Datum etc nach Ankunft der Ware. Hat er das nicht getan kann er das auch nicht mehr Wiederlegen, dass die gekaufte Ware nicht der Beschreibung entspricht!

    Ich gehe bei den Aussagen davon aus, dass die 3 Felge wirklich beschädigt war und du es in der Beschreibung nicht erwähnt hast. Dann ist das ganze was du gemacht hast bewusste Täuschung beim Verkauf! Sollte das nicht der Fall hat er auch keine aussagekräftigen Beweise gegen dich

    Falls da wirklich was dran ist und du diese Felgen beabsichtigt so verkaufst hast würde ich dir empfehlen, ihm das Geld zu geben! Wenn es so ein kleiner penetranter Mensch ist der wegen den paar € Stress macht geht er danach, vorausgesetzt ihr einigt euch nicht oder Paypal entscheidet gegen ihn, zum Anwalt und dann hast gleich mal ne Rechnung aufm Tisch die sitzt!

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  • Syccon
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    • 23. Juli 2013 um 20:46
    • #15
    Zitat von SamoaJoe

    Also einen Fall geöffnet hat er und ich habe "um Rücksendung des artikels bitten" gewählt. das will er ja nun nicht. soll ich an kundenservice übergeben?

    Nein. Du übergibst den Fall nicht an den Kundenservice. Wenn schon, dann soll er das tun. Er will ja was von dir. Und er wird es sicher nicht machen. Denn du hast ihm Rücknahme angeboten. Das reicht vollkommen. In dem Fall wird eBay auch zu deinen Gunsten entscheiden. Bin ich mir sicher. EBay wird ihn auffordern, die Ware zurück zu schicken, wenn diese nicht wie beschrieben ist.

    Hast du mal einen Link zu deiner beendeten Auktion?

    Gruß Syccon

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  • SamoaJoe
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    • 23. Juli 2013 um 21:08
    • #16

    selbst wenn die 3. felge beschädigt war durch versand oder was auch immer. warum sollte ich die hälfte der Aufbereitungskosten tragen für alle 4????

    es steht jetzt immenoch im Fall "sie müssen reagieren" soll ich jetzt paypal kontaktieren oder erstmal warten

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  • Der Hausmeister
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    • 23. Juli 2013 um 21:12
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    • #17
    Zitat von BigWheelers

    Ich gehe bei den Aussagen davon aus, dass die 3 Felge wirklich beschädigt war und du es in der Beschreibung nicht erwähnt hast. Dann ist das ganze was du gemacht hast bewusste Täuschung beim Verkauf! Sollte das nicht der Fall hat er auch keine aussagekräftigen Beweise gegen dich

    :denken: :denken: :denken: Wie das denn bitte? In Beitrag 1 vom Threadersteller geht doch klar hervor, dass nur 2 Felgen beschädigt waren!

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    • 23. Juli 2013 um 21:15
    • #18

    Entweder wieder Rücknahme anbieten, falls das geht. Ansonsten nichts mehr tun. Dann muss er reagieren. Entweder er schließt den Fall, oder übergibt ihn an den Kundenservice.
    Du kannst den Fall natürlich auch an den Kundenservice übergeben. Dann hast du schneller eine Entscheidung.

    Gruß Syccon

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  • Ravenous
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    • 23. Juli 2013 um 21:18
    • #19
    Zitat von SamoaJoe


    es steht jetzt immenoch im Fall "sie müssen reagieren" soll ich jetzt paypal kontaktieren oder erstmal warten


    Ich habe doch Oben geschrieben, was Du schreiben sollst.

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  • Syccon
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    • 23. Juli 2013 um 21:31
    • #20

    Mit PayPal hat das im Moment überhaupt nichts zu tun. Wenn du an den PayPal Kundenservice schreibst, werden die dich darauf hinweisen, das wenn es sich um eine eBay Auktion handelt, du einen Fall in eBay öffnen sollst, so das dann der eBay Kundensevice entscheidet ob eine Rückerstattung über PayPal erfolgt oder eben auch nicht.

    Gruß Syccon

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