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Audi TT 8s Neukauf - 18 Fehlercodes

  • zuechoh
  • 23. März 2023 um 19:56
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    • 29. März 2023 um 07:05
    • #41

    Ich teile zwar hier die Meinung nicht, dass es arglistige Täuschung ist, WENN der Händler das nicht gewusst hat....

    Allerdings dürfte es recht schwer für den Händler werden, das Fahrzeug in einen "ungetunten" Zustand zu bringen. Damit meine ich NICHT, dass da Seriensoftware drauf kommt. Das Auto wurde ja verkauft mit der Prämisse, dass es Serienzustand hat. Nun war es aber ja mal getuned, was der Händler ja bereits zugegeben hat... Somit ist die Beschaffenheit "ungetuned" definitiv nicht mehr möglich... Nur meine Meinung ;)

    Audi TTRS, Baujahr 2016, Mythosschwarz metallic, HGP Stage II


    Audi RS4 Avant „Bulldoggen- und Cane Corso-Taxi“, Baujahr 2014, Sportclassicgrau, 4.2 Liter V8

    Cayenne Turbo S „Bulldoggen- und Cane Corso-Taxi“, Baujahr 2016, Tiefschwarz metallic, 4.8 Liter V8 zwangsbeatmet

    VCDS vorhanden (original, kein China-Böller). Kann gerne von jedem in meiner Nähe in Anspruch genommen werden.

    PGEAR vorhanden. Kann auch gerne mal für ne Messung ausgeliehen werden.

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    • 29. März 2023 um 07:18
    • #42

    Das entbindet imho nicht davon, dass man ihm Gelegenheit zur Nachbesserung geben muss.

    Ansonsten stellte sich die Frage, wer denn exakt bewerten kann, ob oder ob nicht der Serienstand wieder herstellbar sein soll. Im Normalfall ist sowas nur eine Frage des Aufwands / der Kosten. Bei versteckten Unfallschäden gilt das sicher nicht, aber hier geht es ja um einen technische Zustand, der korrigiert werden kann, im Extremfall durch Austausch von Teilen.

    VW Golf R '15 :saint: & :evil: Audi TT RS '18

    Horses for Courses

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  • TTRS_paule
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    • 29. März 2023 um 07:43
    • #43

    Moin,

    1. Der Händler ist "Fachmann", er hat sich schon beim Ankauf des Fahrzeuges von seinem "Istzustand" zu überzeugen. Der Besitzer des Fahrzeugs ( wenn er der erste ist, sonnst weis er es auch nicht ) muss ihn über die "tunerei" informieren. Wenn der Händler das nicht gemacht hat ist er als Fachmann hier der "Dumme".

    2. Der Kaufvertrag ist mit der Prämisse das das Auto den Zulassungsvorschriften entspricht zustande gekommen. Dieses war aber zu keinem Zeitpunkt gegeben. Das Fahrzeug hat so keine Straßenzulassung. Hier könnte man auch schon mit arglistiger Täuschung argumentieren weil Punkt 1.

    3. Nachbesserung wegen einem Mangel gibt es in diesem Fall nicht, weil Punkt 2.

    Der jetzige Besitzer kann sofort vom Kaufvertrag zurücktreten, und die ihm entstanden Kosten ebenfalls geltend machen.

    Jeder fitte Anwalt auf Verkehrsrecht / Vertragsrecht hat hier leichtes Spiel......

    So long 8)

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    • 29. März 2023 um 10:50
    • #44

    Also wenn ein Händler ein Auto kauft, das als Serie angeboten wurde, reicht eine Sichtprüfung

    So hat der Anwalt mir das gerade erklärt.

    Er hat mir auch gesagt, ich solle sofort vom Kaufvertrag zurück treten.

    Hab dem Verkäufer prompt eine Mail geschrieben und das kam als Antwort :


    Werde ich auf keinen Fall zulassen.

    Gewährleistung hat damit absolut nichts zu tun.

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  • Der Hausmeister
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    • 29. März 2023 um 10:57
    • #45

    Dann kann der Anwalt nun loslegen würde ich sagen😉

    Motorrad vs Auto: Halb so viele Räder, doppelt soviel Spaß!

    Panigale V4 R (Die Endstufe)👍🏻 / M1000XR Competition (Der Reiseflieger)😜 / Thruxton RS Final Edition (Der Gentlemen Racer)🤗

    Daily: Q5 V6 3.0 TDI Quattro = 100% Diesel ... der braucht keinen Stecker !!! 💪🏻💪🏻💪🏻

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  • TTRS_paule
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    • 29. März 2023 um 11:21
    • #46
    Zitat von zuechoh

    Also wenn ein Händler ein Auto kauft, das als Serie angeboten wurde, reicht eine Sichtprüfung

    So hat der Anwalt mir das gerade erklärt.

    Er hat mir auch gesagt, ich solle sofort vom Kaufvertrag zurück treten.

    Hab dem Verkäufer prompt eine Mail geschrieben und das kam als Antwort :


    Werde ich auf keinen Fall zulassen.

    Gewährleistung hat damit absolut nichts zu tun.

    Alles anzeigen

    Moin,

    was habe ich denn zu Punkt 1 geschrieben?

    1. Der Händler ist "Fachmann", er hat sich schon beim Ankauf des Fahrzeuges von seinem "Istzustand" zu überzeugen. Der Besitzer des Fahrzeugs ( wenn er der erste ist, sonnst weis er es auch nicht ) muss ihn über die "tunerei" informieren. Wenn der Händler das nicht gemacht hat ist er als Fachmann hier der "Dumme".

    Also hat der Vorbesitzer dann ja wohl verschwiegen das der Bock frisiert ist, somit kann der Händler von seinem "Ankauf" auch zurücktreten, das ist aber nicht dein Problem, sondern das des Händlers.

    Und by the way, wann das tuning gemacht wurde kann man ganz genau im Datensatz lesen, sprich Datum / Uhrzeit / was / wann / wie / wo, kein Problem 8o

    So long 8)

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    • 29. März 2023 um 12:42
    • #47

    Leg dich nicht mit dem Händler an. Das hat keinen Sinn. Lass das einen Anwalt machen. Scheinbar ist aber der Anwalt, von dem du hier sprichst, auch nicht der Richtige.

    Gruß Syccon

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  • Ralfi
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    • 29. März 2023 um 20:44
    • #48

    Wenn ich höre, an einem Fahrzeug wurde an der Software herum programmiert, dann stellt sich mir als erstes die Frage, wie ist der Zustand der "Hardware".

    TT 8s 45 TFSI Quattro

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  • zuechoh
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    • 13. April 2023 um 17:36
    • #49

    Moin,

    sorry war im Urlaub. Hab jetzt das Schreiben vom Anwalt vorliegen. Ich kann zurücktreten. Brauche jetzt nur ein verlässlichen Ausdruck, wann die Software verändert wurde.

    Ist jemand hier aus dem Umkreis Hagen/Dortmund und hat die Möglichkeit mir das auszulesen?

    Mein Kontakt hat keine Zeit dafür 😅

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  • zuechoh
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    • 26. April 2023 um 08:57
    • #50

    So, habe einen Laptop mit vcds bekommen.

    Kennt sich jemand mit dem Flashcounter aus?

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    • 26. April 2023 um 10:00
    • #51

    Irgendwas stimmt doch grundsätzlich nicht mit dem Steuergerät. Aber die Flashversuche stehen ja da. Wenn das nicht reicht, fahre zu einer VAG Werkstatt und lasse das mit ODIS auslesen. Das zeigt klipp und klar an, wenn die Software verändert wurde.

    Gruß Syccon

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    • 27. April 2023 um 12:32
    • #52

    Dass Du dich überhaupt noch mit dem Händler Rumschlägst....

    Zum Anwalt und los!

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