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Umrüsten auf Xenon

    • TT 8N
  • Thomas130760
  • 3. Oktober 2024 um 00:36
  • Thomas130760
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    • 3. Oktober 2024 um 00:36
    • #1

    Hallo liebe Gemeinde,

    Ich möchte meinen TT8n auf Xenon Licht umrüsten. Bei Audi sind die nicht mehr verfügbar, aber bei ebay gibt es noch Gebrauchte. Es gibt aber mehrere Teilenummern:

    Folgende habe ich gefunden:

    Für den rechten Scheinwerfer:
    8N0941004 AD
    8N0941004 BD
    8N0941004 AT

    Für den linken Scheinwerfer
    8N0941003 AD
    8N0941003 BD
    8N0941003 AT


    Die Daten meines TT Coupe

    Erstzulassung 15.03.1999
    KW/PS 132/180
    HSN/ TSN 8307 300

    Welche muss/kann ich nehmen? Wo sind die Unterschiede?

    Danke für eure Antworten


    Thomas

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  • TTRS_paule
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    • 3. Oktober 2024 um 10:07
    • #2

    Moin,

    Alleine mit den xenon Scheinwerfern ist es aber nicht getan, da gehört noch einiges dazu 😉

    So long 8)

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  • 140i
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    • 3. Oktober 2024 um 13:58
    • #3

    Oder einfach die Halogenbirnen durch LED ersetzen.

    Gruß Peter

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  • Der Hausmeister
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    • 3. Oktober 2024 um 15:16
    • #4
    Zitat von 140i

    Oder einfach die Halogenbirnen durch LED ersetzen.

    Gruß Peter

    Wenn das zulässig ist🤷🏼‍♂️

    Motorrad vs Auto: Halb so viele Räder, doppelt soviel Spaß!

    Panigale V4 R (Die Endstufe)👍🏻 / M1000XR Competition (Der Reiseflieger)😜 / Thruxton RS Final Edition (Der Gentlemen Racer)🤗

    Daily: Q5 V6 3.0 TDI Quattro = 100% Diesel ... der braucht keinen Stecker !!! 💪🏻💪🏻💪🏻

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    • 3. Oktober 2024 um 16:38
    • #5

    Moin,

    Philipps und Osram hat meines Wissens kein LED Leuchtmittel mit Zulassung für den 8N. Osram hat was für den 8J.

    So long 8)

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  • TT-Eifel
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    • 3. Oktober 2024 um 17:24
    • #6
    Zitat von Thomas130760

    Hallo liebe Gemeinde,

    Ich möchte meinen TT8n auf Xenon Licht umrüsten. Bei Audi sind die nicht mehr verfügbar, aber bei ebay gibt es noch Gebrauchte. Es gibt aber mehrere Teilenummern:

    Folgende habe ich gefunden:

    Für den rechten Scheinwerfer:
    8N0941004 AD
    8N0941004 BD
    8N0941004 AT

    Für den linken Scheinwerfer
    8N0941003 AD
    8N0941003 BD
    8N0941003 AT


    Die Daten meines TT Coupe

    Erstzulassung 15.03.1999
    KW/PS 132/180
    HSN/ TSN 8307 300

    Welche muss/kann ich nehmen? Wo sind die Unterschiede?

    Danke für eure Antworten


    Thomas

    Alles anzeigen

    Im Modelljahr 1999 gab es noch keine Xenon erst ab MJ 2000 wurden die eingeführt.

    8N0941004 AD entfallen 01/042001
    Ersatz 8N0941004AK entfallen 01/10/2002
    Ersatz 8N0941004AT entfallen 01/11/2003
    Ersatz 8N0941004BH

    8N0941003 AD entfallen 01/02/2001
    Ersatz 8N0941003AK entfallen 01/11/2002
    Ersatz 8N0941003AT entfallen 01/09/2003
    Ersatz 8N0941003BH

    Scheinwerfer alleine reicht aber nicht aus man braucht natürlich auch die Steuergeräte dazu.

    Die STG waren mal am Scheinwerfer und später nicht mehr das war abhängig von der FIN

    Und soll es zulässig sein dann auch die Leuchtweitenregulierung und die Scheinwerfer Reinigungsanlage.

    Die STG und LWR muss natürlich in die Diagnose eingebunden werden.

    Gruß
    TT-Eifel

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  • Der Hausmeister
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    • 3. Oktober 2024 um 17:24
    • #7
    Zitat von TTRS_paule

    Moin,

    Philipps und Osram hat meines Wissens kein LED Leuchtmittel mit Zulassung für den 8N. Osram hat was für den 8J.

    Also wieder schnell vom Hocker geschossen🤷🏼‍♂️😂

    Motorrad vs Auto: Halb so viele Räder, doppelt soviel Spaß!

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    • 3. Oktober 2024 um 17:41
    • #8

    So sieht dat aus🤣🤣🤣

    So long 8)

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  • 140i
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    • 3. Oktober 2024 um 21:39
    • #9

    Wenn du so Projektionsscheinwerfer mit Linse hast kannst du doch LEDs reinmachen. Das sieht man doch von außen nicht.

    Gruß Peter

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  • TTRS_paule
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    • 3. Oktober 2024 um 21:54
    • #10
    Zitat von 140i

    Wenn du so Projektionsscheinwerfer mit Linse hast kannst du doch LEDs reinmachen. Das sieht man doch von außen nicht.

    Gruß Peter

    Moin,

    Es geht nicht darum was man sieht oder nicht, sondern was legal ist. Durch „rumgebastel“ an Scheinwerfern sind schon viele tödliche Unfälle passiert, willst du den Rest deines Lebens dafür bezahlen und viel schlimmer verantwortlich sein????

    So long 8)

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  • Der Hausmeister
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    • 3. Oktober 2024 um 23:14
    • #11
    Zitat von 140i

    Wenn du so Projektionsscheinwerfer mit Linse hast kannst du doch LEDs reinmachen. Das sieht man doch von außen nicht.

    Gruß Peter

    Diese ewigen Tiraden 'ne🤦🏼‍♂️🤦🏼‍♂️

    Motorrad vs Auto: Halb so viele Räder, doppelt soviel Spaß!

    Panigale V4 R (Die Endstufe)👍🏻 / M1000XR Competition (Der Reiseflieger)😜 / Thruxton RS Final Edition (Der Gentlemen Racer)🤗

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    • 4. Oktober 2024 um 10:00
    • #12

    Dann halt Halogenbirnen mit mehr Lichtleistung wie Nightbreaker + 100% usw. Ist wohl die einzige Möglichkeit für legales besseres Licht mit vertretbarem Aufwand. Alter Trick ist auch z.B. bei Nacht und Regen Nebelscheinwerfer einschalten. Bringt schon mehr und ist legal.

    Gruß Peter

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  • TT-Eifel
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    • 4. Oktober 2024 um 12:59
    • #13
    Zitat von 140i

    Alter Trick ist auch z.B. bei Nacht und Regen Nebelscheinwerfer einschalten. Bringt schon mehr und ist legal.

    Gruß Peter

    Da muss die Sicht schon wirklich schlecht sein.

    Wann dürfen Sie auch am Tage Nebelscheinwerfer einschalten?

    Bei erheblicher Sichtbehinderung durch

    Laut StVO § 17 gilt: "(...)(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. (...) (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. (...)"


    Wann dürfen Sie auch am Tage Nebelscheinwerfer einschalten? (2.2.17-101)
    Wann dürfen Sie auch am Tage Nebelscheinwerfer einschalten? Bei erheblicher Sichtbehinderung durch 1) - Nebel oder Schneefall 2) - Regen 3) - Eis auf der…
    www.fuehrerschein-bestehen.de

    Gruß
    TT-Eifel

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  • Thomas130760
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    • 27. Oktober 2024 um 00:04
    • #14

    Hallo und erstmal vielen Dank für eure Antworten.

    -Xenon kann ich wohl vergessen. Großer Aufwand und für Baujahr 1999 nicht vorgesehen, da lass ich lieber die Finger von.

    - Ja, Nebelscheinwerfer einschalten bringt ein bischen was bei Dunkelheit, auch wenn´s eigentlich nicht erlaubt ist. Im Bußgeldkatalog ist aber kein Verwarnungsgeld vorgesehen, wenn man die Nebelscheinwerfer schon bei normaler Sicht einschaltet.

    - LED (ich weiss, verboten). Hab mal zwei verschiedene ausprobiert. Da die nur oft nach oben und unten ausstrahlen, und nicht wie Glühlampen in alle Richtungen, war das Ergebnis grottenschlecht.

    -Dann werde ich halt mal Halogenbirnen mit mehr Lichtleistung wie Nightbreaker, wie von Peter vorgeschlagen, ausprobieren.

    Dank nochmal an alle. Tolles, sachliches Forum hier.


    Thomas

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Tags

  • Xenon
  • TT8N
  • umrüsten

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