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Das Ausweichen aufgrund von Rettungskräften

  • ScrMz
  • 2. März 2015 um 17:49
1. offizieller Beitrag
  • ScrMz
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    • 2. März 2015 um 17:49
    • #1

    Servus,

    ich habe mal eine - für manche vllt dumm klingende - Frage!

    Heute stand ich mal wieder im Koblenzer-Baustellen-Stau und beobachtete die Gegenfahrbahn. Die Fahrbahn lässt sich wie folgt beschreiben:

    Überflieger einer Brücke
    jeweils 2 Spuren pro Seite
    Getrennt durch Leitplanke
    Extrem Hoher "Bordstein" auf beiden Seiten

    Nun kam es zu der Situation, dass ein Löschfahrzeug (LKW) mit Blaulicht + Martinshorn durch den Stau musste. Allerdings war der LKW so breit, dass alle Autos auf den sehr hohen Bordstein auffahren mussten um genügend Platz zu schaffen! Die ganzen Twingos, Polos, Sprinter und was weiß ich hatten damit natürlich kein Problem! Aaaaaaaber was macht mann denn nun, wenn man einen (Achtung Ironie) echten Sportwagen wie z.b. den TT fährt ??

    Mit meinem tiefen Fahrwerk + 20 Zoll Felgen ist garnicht an ein Auffahren auf den Bordstein zu denken! Ich müsste den Wagen also richtig stark beschädigen um genau an dieser Stelle Platz zu machen!

    Aber wer zahlt sowas ??
    Wie würdet ihr euch denn in so einer Situation verhalten? :lesen

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  • Pushead
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    • 2. März 2015 um 18:10
    • #2

    §38 StVO

    schätze, dass dann an Deinem Sportwagen ( :ironie ) ein Spoiler oder ne Felgen zum Berufsrisiko des Sportwagenfahrers zählen....

    Gruß Rainer
    ------------------------------
    :rock: Audi TT RS plus Coupe, suzukagrau, Winterräder 19" Rotor schwarz rot / Sommerräder 19" OZ Ultra HLT graphit, Handschalter, B16+H&R Stabis, Fat Boy Jimmy, Audi Ceramic

    :/ Audi TT RS (8S) Coupe, suzukagrau, R8 Keramik VA, Brembo gelocht HA, KW V3, Sommerräder 19" OZ Ultra HLT schwarz glanz

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  • admin
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    • 2. März 2015 um 19:12
    • Offizieller Beitrag
    • #3

    ein sehr sehr guter Thread @ScrMz genau so eine Frage stelle ich mir auch immer. Ehrlich gesagt bekomm ich immer schon Panik wenn im Rückspiegel Blaulicht zu erkennen ist und ich im Stau stehe.
    @Pushead hat zwar recht mit dem § aber wie würdet Ihr reagieren?

    Ich würde so weit als nur möglich rechts rausfahren. Aber mein Fahrzeug deswegen beschädigen, nein das würde ich nicht machen.
    Gar keine Frage wichtig ist das der Krankenwagen oder auch die Feuerwehr schnell vorbei kommt. Gott sei Dank war ich noch nie in der Situation das es richtig eng wurde. Wie würdet Ihr denn reagieren?

    Mit freundlichen Grüßen

    Alex

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    Audi A3 8L 1.6 101 PS (verkauft)
    Audi S3 8L 1.8T 225 PS (verkauft)
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  • hollandfreund
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    • 2. März 2015 um 20:08
    • #4

    einfach mal drüber nachdenken, was wäre, wenn man selber verunfallt und im sterben liegt, aber nicht gerettet werden kann weil so ein "sportwagen" wie der TT den RTW aufhällt....

    Gruß,

    -----------------------------------------------------------------------

    schxxss auf TÜV, die haben eh keinen Geschmack

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  • Syccon
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    • 2. März 2015 um 20:09
    • #5

    Ich glaube nicht, das man dazu verpflichtet ist, mit seinem Fahrzeug in den Straßengraben oder über eine hohe Bordsteinkante zu fahren, wenn das nicht ohne Schaden geht. Ich würde soweit nach rechts oder links fahren wie es geht. Und fertig.

    Gruß Syccon

    -----------------------------------------------------------------------------------------
    Aktuell: Audi RSQ3 (F3) APR Stage 1 440 PS, Audi A1(8X) Competion Kit Legends 122 PS

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  • NeTTermann
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    • 2. März 2015 um 20:14
    • #6

    Wenn die anderen ne "Gasse" bilden gebe ich Knallgas und fahre hindurch.
    Im Gesetz steht doch drin man soll Platz machen :freu2

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  • dudie
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    • 2. März 2015 um 20:14
    • Offizieller Beitrag
    • #7

    Das ist natürlich ein sehr schwieriges Thema, wie weit dies gehen kann zeigt ja auch dieser sehr aktuelle Fall in dem sich ein Fahrer von einem entgegenkommenden Rettungswagen genötigt fühlte.
    http://www.spiegel.de/auto/aktuell/n…-a-1016910.html
    So spontan kann ich das gar nicht beantworten, allerdings bin ich mir nicht sicher ob ich mein Auto beschädigen würde um auszuweichen.

    „Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'“

    • Vorheriger offizieller Beitrag
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  • ScrMz
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    • 2. März 2015 um 20:16
    • #8

    Das ist auch meine Überlegung bei der Sache.

    hollandfreund: natürlich denkt man sofort daran!

    Aber wer zahlt denn für sowas ? Wenn ich heute meinen TT auf den Straßenrand hätte heben müssen, dann wären locker Felge, komplette Front + Seite kaputt. Mal davon abgesehen das es vermutlich auch garnicht geklappt hätte da der Bordstein bestimmt 30 CM hoch war!

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  • Syccon
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    • 2. März 2015 um 20:21
    • #9

    Wenn man mal ein bisschen Google bemüht, kommt man da sehr schnell auf ein eindeutiges Ergebnis. Näturlich ist man verpflichtet Platz zu machen, wenn man es kann. Wenn es aber nicht geht, dann geht es nicht. Und man ist auf keinen Fall dazu verpflichtet sein Fahrzeug zu beschädigen.
    Und den Schaden, den man sich selber zufügt, zahlt man auch selber. Bzw. die Vollkasko. Und bei einem 30 cm hohem Bordstein, würde ich da nicht mal drüber nachdenken, da hoch zu fahren. Meine Meinung.

    Gruß Syccon

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  • Ibonibo
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    • 2. März 2015 um 20:23
    • #10

    Gabs hier nicht mal ein Video von nem Skoda Fahrer der bei ner Ampel kein Platz machte für den Rettungswagen.

    Ich denke nicht das man dazu verpflichtet ist wenns nicht geht. Sollte dann der Rettungsdienst die Notwendigkeit empfinden trotzdem durchzumüssen weils um Leben geht und nicht ne Katze im Baum, soll er den Wagen zur Seite schieben. Dann wirds ein Versicherungsfall.

    Aber Hollandfreund trifft es gut. Wenn man selbst Hilfe braucht, und ein Bein verliert weil ein Auto sich nicht bewegte ist nicht so dolle.

    Also schwieriges Thema.

    Auf jeden Fall würd ich ein Video davon machen, wie man ausweicht und wie die Rettungskräfte sich den Weg bahnen. Gegebenenfalls Regress nehmen.

    Das ein Notartzt nachher genötigt wird, weil irgendeiner sich gefährdet gefülht hat, find ich unter aller Sau. Hatten wir hier auch schon. Wenn da der Richter mal in ner Notsituation ist, will er bestimmt nicht 25min warten weil der Rettungsdienst die Stvo einhalten muss.

    Sehr schwieriges Thema, und juristisch wahrscheinlich von Fall zu Fall zu bewerten.

    +1000PS Garage: Audi S3 02 265ps - 370NM 2nd Air Intake, Cat-back supersprint, Stahlflexleitungen, Kennwood KVT725+navi, Hp complet Lanzar,Bilstein PSS9, Ganghebel S3 8P,Domstrebe unten, Haldex PP, Turborohr B&B, chip B&B /// BCNR33: min 400 PS -rollcage, Nardi LR, Link ECU...?? /// Audi TTRS 2013 (340ch)MTM Diff, Carbon Quattro, Carbon Ansaugung, Carbon Innenraum :daumenhoch:

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  • phi90
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    • 3. März 2015 um 21:41
    • #11

    Ich hab aber auch schonmal nen rettungswagen 5min an nem bahnübergang warten gesehn... da blutet einem das herz.

    Wenn er sich aber den weg "frei bahnt". Ist der einsatz sofort abgebrochen. Hatte mal ein gespräch mit nem notarzt. Der meinte, sobald er nur nen spiegel streift wars das. Soforr anhalten usw weil sonst fahrerflucht angezeigt wird. ich denke wenn man sich kenntlich macht, das man nicht mal mit vollgas so nen hohen bordstein hochkommt, dann wird sofort n anderers fahrzeug per funk geordert, das schneller ist.

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  • VincentRS
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    • 3. März 2015 um 22:40
    • #12

    Schon mal drüber nach gedacht das wenn man auf einen Bordstein fährt und der Rettungswagen dran vorbei kommt, das es dann auch anders herum funktioniert !? Ganz weit weg vom Bordstein fahren, sodass der rettungswagen über den Bordstein an allen vorbei kommt .. Soll der sich doch die Felgen kaputt fahren.. Tut ihm und uns nicht weh

    5 Zylinder Power :tanzen:

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