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Rücksitze & Gurte ausbauen - TÜV Abnahme / Eintragungspflichtig NEIN

  • Syccon
  • 27. März 2016 um 14:21
  • Syccon
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    • 27. März 2016 um 14:21
    • #1

    Da ich auch gerade dabei bin, mal eine Frage an alle, die bereits die Rücksitze und die Gurte entfernt haben.

    1. Was sagt der TÜV dazu? Soweit mir bekannt, ist das nicht einfach so erlaubt.
    2. Hat jemand eine Einzelabnahme machen lassen?
    3. Ist schon mal jemand bei einer Verkehrskontrolle darauf angesprochen wurden? Gab es da Ärger?

    Wie sind so eure Erfahrungen damit?

    Gruß Syccon

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    Aktuell: Audi RSQ3 (F3) APR Stage 1 440 PS, Audi A1(8X) Competion Kit Legends 122 PS

    Syccon‘s neuer RSQ3 # Syccon’s Neuer TTRS # Syccon's TT RS in rubinschwarz metallic

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  • Celsi
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    • 27. März 2016 um 14:40
    • #2

    Sprich mal in dem anderen Forum "Saverio" an, der sollte das wissen, weil er sich derzeit ausführlich damit beschäftigt!

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    • 27. März 2016 um 16:01
    • #3

    Wieso sollte man den Ausbau von Sitzen eintragen müssen.
    Bei den Multivans kannman die auch munter ein und ausbauen.
    Einziger Vorteil wäre du kannst die Gesamtzuladung ablasten und Reifen mit weniger Traglast fahren.

    Orange is the new Black.

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    • 27. März 2016 um 16:58
    • #4

    Das ist doch was anderes. Dabei werden ja die Gurte nicht entfernt. Und wie du schon sagst, kann man die ruck zuck ein und ausbauen.

    Gruß Syccon

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    • 27. März 2016 um 17:03
    • #5
    Zitat von Celsi

    Sprich mal in dem anderen Forum "Saverio" an, der sollte das wissen, weil er sich derzeit ausführlich damit beschäftigt!


    O.k. Wenn man danach bei Google sucht, ist eine Einzelabnahme nötig, wenn die Gurte entfernt werden. Da hilft auch die Ausrede nicht...Ich wollte was transportieren, Herr Wachtmeister!" :D

    Gruß Syccon

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    • 27. März 2016 um 17:21
    • #6

    Würde mal nen Tüvprüfer fragen.
    Der muss es ja wissen.
    Das mit dem Gurt macht nur bedingt Sinn.
    Und vom Herrn Wachtmeister würde ich mir diesbezüglich garnix erzählen lassen.
    Aber das gilt auch für dein Gepäcknetz :smile
    Glaub wenn du es eintragen lässt wird das nicht so einfach weil du ne Trennung zwischen Fahrgast- und Gepäckraum brauchst :/

    Orange is the new Black.

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    • 27. März 2016 um 18:00
    • #7
    Zitat von R8PTOR


    Wieso sollte man den Ausbau von Sitzen eintragen müssen.
    Würde mal nen Tüvprüfer fragen.
    Der muss es ja wissen.

    Hallo,
    das lässt sich einfach beantworten.
    Die Anzahl der Sitzplätze einschließlich Fahrersitz ist unter Punkt S.1 im der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen.
    Verändert man die muss natürlich eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden.

    Zitat


    Und vom Herrn Wachtmeister würde ich mir diesbezüglich garnix erzählen lassen.


    Der braucht dir gar nichts zu erzählen, der Untersagt einfach die Weiterfahrt, und dann geht es auf dem Abschlepper zum TÜV, das Recht dazu hat er auf alle Fälle.

    Gruß
    TT-Eifel

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    • 27. März 2016 um 18:09
    • #8
    Zitat von R8PTOR

    Würde mal nen Tüvprüfer fragen.
    Der muss es ja wissen.
    Das mit dem Gurt macht nur bedingt Sinn.
    Und vom Herrn Wachtmeister würde ich mir diesbezüglich garnix erzählen lassen.
    Aber das gilt auch für dein Gepäcknetz :smile
    Glaub wenn du es eintragen lässt wird das nicht so einfach weil du ne Trennung zwischen Fahrgast- und Gepäckraum brauchst :/

    Zitat von TT-Eifel


    Der braucht dir gar nichts zu erzählen, der Untersagt einfach die Weiterfahrt, und dann geht es auf dem Abschlepper zum TÜV, das Recht dazu hat er auf alle Fälle.


    Genauso sieht es aus. Wenn der sagt: "Hier ist deine Fahrt zu Ende." Dann ist die auch zu Ende. :D
    Aber ich habe hier noch einen ganz interessanten Tread gefunden. Dort steht sinngemäß, das man es nur eintragen lassen muss, wenn man die Gurte/Gurtbefestigungen und Sitzbefestigungen komplett, dauerhaft entfernt. Also es auch keine Möglichkeit mehr gibt, die wieder einzubauen.
    http://www.cento-world.de/der-ultimative…uev-t24624.html

    Gruß Syccon

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    • 27. März 2016 um 18:17
    • #9

    Hallo,
    kann nur aus Erfahrung sagen jedes mal wenn ich die Rückbank ausgebaut habe wurde die auch ausgetragen.
    Ich habe das mehrfach gemacht mal mit mal ohne Käfig.

    Gruß
    TT-Eifel

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    • 27. März 2016 um 18:24
    • #10
    Zitat von TT-Eifel

    Hallo,
    das lässt sich einfach beantworten.
    Die Anzahl der Sitzplätze einschließlich Fahrersitz ist unter Punkt S.1 im der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen.
    Verändert man die muss natürlich eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden.


    Der braucht dir gar nichts zu erzählen, der Untersagt einfach die Weiterfahrt, und dann geht es auf dem Abschlepper zum TÜV, das Recht dazu hat er auf alle Fälle.


    Klar kann der das. Aber viel mehr auch nicht wenn der Tüvprüfer sein Go gibt/gegeben hat.

    War aber nicht darauf bezogen. Eher darauf das die Anzahl der Siebengescheiden zunimmt. Da werden Eintragungen angezweifelt, DB Messungen mitn Handy gemacht und vieles mehr. Haben ja alle ne Ingenieursausbildung.

    Sri bin auf die net gut zu sprechen zz.

    Orange is the new Black.

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    • 27. März 2016 um 18:28
    • #11

    Ich fahre am Dienstag mal zur Dekra. Mal sehen was die sagen. Ich denke mal, solange man in einem 2 Sitzer nicht mit 5 Leuten fährt, auch wenn in den Papieren 5 Sitze eingetragen sind, werden die wohl nichts dagegen haben.

    Gruß Syccon

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    • 27. März 2016 um 19:28
    • #12
    Zitat von R8PTOR


    Klar kann der das. Aber viel mehr auch nicht wenn der Tüvprüfer sein Go gibt/gegeben hat.

    Hallo,
    das ist noch lange nicht so.
    Ich habe schon öfter erlebt, dass sogenannte Gefälligkeitseintragungen einer Überprüfung nicht stand gehalten haben.
    Davon gibt es jede Menge, nicht alles was eingetragen ist, ist auch zulässig.
    So wissen die Jungs in Blau zum z.B. ganz genau, dass sogenannte Ohrensessel die eingetragen sind nicht zulässig sind.
    Oder z.B. Gurte mit Drehverschluss nicht zulässig sind auch wenn sie eingetragen sind.

    Ich habe auch erlebt, dass der Prüfer dann keinen Stempel mehr hatte.

    Gruß
    TT-Eifel

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    • 27. März 2016 um 20:08
    • #13

    Mir schon klar dass es das auch gibt.
    Sollte aber die Ausnahme und nicht die Regel sein. Bei mir hätte das Wort eines Tüv Prüfers tzd mehr Gewicht als dass eines Polizisten. Diesbezüglich. Sonst könnte man die HU gleich abschaffen. Wiegesagt hab da auch schon anderes erlebt. Zurück zum Thema. :)

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  • isi_reider
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    • 27. März 2016 um 23:31
    • #14

    ...bei dem Ausbau der Rückbank entfallen die 2 Sizpläze, ergo ist die Änderung der Fahrzeugart zu bescheinigen,
    dazu werden die Sizplätze von 4 auf 2 im Fahrzeugschein umgetragen.

    Falls in dem Zuge ein Kofferraumausbau erfolgt, dann müsste dieser, falls eine feste Verbindung zur Karosserie hergesellt wird, ebenfalls abgenommen werden.

    Die Gurte müssen nicht ausgetragen werden, warum auch?
    Theoretisch könntest du sie ja auch hinter die Verkleidug legen!

    Alle Angaben sind aber ohne gewähr :)

    -> hier meine Vorstellung: ...mein kleiner Dicker :)

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    • 6. April 2016 um 10:42
    • #15

    War gerande bei der Dekra. Der Kollege hat sich das angeschaut. Ich habe ihm alles erklärt, dass die Gurte hinter der Verkleidung sind, keine Befestigungspunkte entfernt wurden etc. Es muss nichts ein oder ausgetragen werden, da es keine Möglichkeit mehr gibt, das dort hinten jemand mitfährt. Man kann, wenn man will, die Sitze austragen lassen. Ist aber nicht notwendig. Er hat auch die Fahrzeuge angesprochen, wo man einzelne Sitze oder ganze Bänke raus nehmen kann. Also alles easy... :saint:

    Gruß Syccon

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    • 6. April 2016 um 11:04
    • #16

    Dacht ichs mir doch :whistling:

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