Probleme mit Audi Garantie

  • Moin,
    ich habe mein Auto beim Vertragshändler abgegeben wegen Klacken und rupfen beim Lastwechsel. (TTRS Bj 2011 Handschalter)
    Aussage vom meinem Händler war jetzt..
    Fehler ist bekannt und die junge Dame hat mir erklärt, dass es normal ist und daher nicht von der Audi Garantie übernommen wird.
    Ich soll mich direkt an den Audi Kundenservice wenden..
    Da ich aber so einen Problem nicht als normal empfinde und ein Geselle bei der Probefahrt gesagt hat.. da stimmt was nicht! kann ich das nicht ganz nachempfinden.
    Nach kurze suche im Forum, bin ich auch auf die Erkenntnis gekommen, dass es wohl das Getriebelager ist und der Fehler mit der TPI 2029555/1 bei Audi bekannt ist.


    Meine Frage ist jetzt wie ich am besten weiter vorgehe damit die Anschlussgarantie das übernimmt?

    • Offizieller Beitrag


    würde mit der o.g. TPI zu deinem Autohaus fahren und darauf bestehen das zu überprüfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Alex


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    Fahrzeughistorie:
    Audi A3 8L 1.6 101 PS (verkauft)
    Audi S3 8L 1.8T 225 PS (verkauft)
    Audi TTS 8J 2.0 TFSI 272 PS (verkauft)
    Audi TTRS Plus 8J 2.5 TFSI 360 PS (verkauft)

    aktuell Audi TTRS 2.5 TFSI 400 PS

  • Richtig nett ausgedrückt,ein sehr schlechter Audi Partner.Kann mir manchmal garnicht vorstellen das die Gespräche so ablaufen.
    Bei Problemen hilft eigentlich immer der Partner,auch bei Garantie und Kulanzanfragen und fertigt nicht wie oben beschrieben ab.
    Da hilft dann nur ne andere Werkstatt die Geld verdienen möchte wählen.

  • Danke schon mal für die Antworten!
    Ich will gar nicht alles aufschreiben, was ich mir alles für Ausreden anhören durfte. Das glaubt mir kein Mensch..
    Das Problem ist, das Heute meine Garantie abgelaufen ist, deswegen fällt Händler wechseln wohl aus.
    Ich werde morgen noch mal hinfahren, um ihnen Die TPI zu geben und mir die Begründungen schriftlich geben zu lassen.
    Mehr fällt mir erst mal nicht eine.. für weiter Tipps bin ich dankbar.

  • Ich nehme mal an, das es nicht die Vertragswerkstatt ist, wo das Fahrzeug gekauft wurde. Wenn das so ist, stellen die sich gerne quer. Man solle doch die Garantie und Gewährleistungsansprüche dort stelle, wo das Fahrzeug gekauft wurde. Ist es denn überhaupt bei einem Audi Vertragsparner gekauft worden?
    Ich hatte so einen Fall auch schon bei meinem Golf. Wo anders gekauft und kurz bevor die Garantie abgelaufen ist, zum örtlichen VAG Partner gebraucht. 2 TPI's vorgelegt und reparieren lassen. War nur Poppelkram. Deswegen hatte ich auch solange gewartet. Mir wurde gesagt, das man normalerweise dort hin fahren soll, wo man das Auto gekauft hat. Letztendlich haben sie es aber trrotzdem gemacht.


  • Das Problem ist, das Heute meine Garantie abgelaufen ist, deswegen fällt Händler wechseln wohl aus.
    Ich werde morgen noch mal hinfahren, um ihnen Die TPI zu geben und mir die Begründungen schriftlich geben zu lassen.


    Das hast du aber in deinem Eingangspost nicht erwähnt. Wenn die Garantie abgelaufen ist, auch wenn es nur 1 Tag ist, kann die Werkstatt nichts mehr auf Garantie abrechnen. Der Verweis an den Audi Kundenservice ist somit erstmal richtig. Warum warst du nicht eher dort? Eine TPI beschreibt lediglich einen bekannten Mangel und die Vorgehensweise der Beseitigung. Heiß nicht, das es kostenlos (außerhalb der Grantiezeit) repariert wird.

  • Letzentlich geht es um die Kostenfrage. Irgend jemand muss das ja bezahlen. Und die Werkstatt sicher nicht. Innerhalb der Garantiezeit trägt ja Audi die Kosten automatisch bei einem bekannten Mangel. Somit sollte es auch bei der Abrechnung keine Probleme geben. Ist die Garantiezeit abgelaufen, muss die Werkstatt bei Audi anfragen, ob sie die Kosten der TPI Reparatur übernehmen. Und hier stellt sich offensichtlich deine jetzige Werkstatt quer, weil du das Auto dort nicht gekauft hast. Deshalb verweisen sie dich an den Audi Kundenservice um die Kostenübernahme zu klären. ... Ist jetzt so mein Gedankengang.
    Ruf doch dort an. Wirst ja dann sehen, was die sagen.

  • Ich nehme mal an, das es nicht die Vertragswerkstatt ist, wo das Fahrzeug gekauft wurde. Wenn das so ist, stellen die sich gerne quer. Man solle doch die Garantie und Gewährleistungsansprüche dort stelle, wo das Fahrzeug gekauft wurde.


    Kann ich absolut so nicht bestätigen.


    Zudem wirfst Du Gewährleistung und Garantie in einen Topf.


    Gewährleistung muss der Vertragspartner des Kaufvertrages leisten. Das kann eine andere Werkstatt also gar nicht erfüllen.


    Garantie ist eine Leistung des Herstellers, die bei JEDEM Vertragspartner eingefordert werden kann.


    Wir kaufen unsere Autos immer woanders als wir sie warten lassen. Hat noch nie Probleme mit Garantie gegeben.


    Und entscheidend für die Garantieabwicklung ist die Anzeige des Garantiefalles. Wenn die glaubhaft und nachvollziehbar 3 Wochen vor Ablauf der Garantie erfolgt ist wie geschrieben, dann ist die Abwicklung auf Garantie kein Problem.

  • Ich sage ja nicht, das es die Regel ist. Sondern das die sich gern quer stellen. Einfordern kann man alles. Wenn die Werkstatt aber nicht will, hat man ein Problem.

  • Also wenn du wegen dem gleichen Mangel schon da warst in der Garantiezeit,dann wird auch jetzt nach Ablauf kostenlos repariert.
    Die Werkstatt war ja nicht in der Lage,den Mangel während der Garantie abzustellen.
    Wichtig ist immer ein schriftlicher Nachweis in Form eines Auftrages um dies nachzuvollziehen.
    Auch kannst du den Audi Partner wechseln wie du möchtest.Die rechnen ja mit dem Hersteller ab.Wäre ja noch schöner hier ne Werkstattbindung ala Versicherung durchzuziehen.
    Die Händler können alle untereinander in die Historie schauen und so alles nachvollziehen was gemacht wurde.