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Feldmaßnahme 30E3 Motorsoundsteuerung TTRS 8s ⚠️

    • TT RS FV/8S
  • TekToniiik
  • 23. Dezember 2021 um 12:39
  • DG TTS
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    • 6. März 2022 um 14:25
    • #921

    Also wenn ich mir deine Präsentation von Möhler-Partner anschaue steht dort als Fazit auf den letzten 3 Folien mit Inhalt, warum jetzt nachgebessert wird.


    Weiter ist der ECE 51-02 folgendes zu entnehmen:

    Kapitel 2.25.1

    >> Betriebsart ist eine vom Fahrer wählbare Bedingung, die die Geräuschemission des Fahrzeugs beeinflusst.<<

    Kapitel 6.2.1.1

    >> … die Messung ist für das fahrende und stehende Fahrzeug durchzuführen…<<

    Und da ist vermutlich der Hund begraben, dass der Hersteller die Betriebsarten nicht richtig angegeben bzw. geprüft hat.


    Und somit kann damit gegen den Hersteller vorgegangen werden, der ja nun auch kostenlos nachbessert. Alles zum Wohle der Besitzer, der Umwelt und den geschädigten Mitbürgern.

    =================

    Audi TTS 8J Roadster

    =================

    WOT is, wenne nur noch Teppich zwischen Gaspedal und Bodenblech has!

    https://en.wikipedia.org/wiki/Wide_open_throttle

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  • admin
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    • 6. März 2022 um 15:29
    • Offizieller Beitrag
    • #922

    Anbei ein großartiger Artikel aus der Zeitschrift "Motorpresse.de"

    Der Artikel wurde mir freundlicherweise zur Veröffentlichung durch den Redakteur zur Verfügung gestellt.

    Autor:

    Herr Marcus Schurig

    Chief Editor Sport Auto / Motorsport aktuell

    Email: mschurig@motorpresse.de

    ++++++++++

    Klappe halten? Wo leben wir eigentlich?

    Die hexenjagd aufs Auto geht weiter: mittlerweile werden sieben Jahre Alte autos vom KBA aufs Korn genommen, um sie nachträglich leiser zu machen.

    Nein, wir leben nicht in einer Ba­nanenrepublik. Wenngleich man sich manchmal schon schwer verschaukelt vorkommen kann in Deutschland. Stellen Sie sich vor, Sie hätten einen sieben Jahre alten ­Audi TT RS in der Garage. Richtig, den guten mit dem tollen Fünfzylinder und dem stimmigen Sound. Vor-OPF, Sie wissen schon: kleines Auto, große Klappe.

    Nun, diese Klappe wird nun nachträglich gestopft, und zwar vom KBA (Kraftfahrt-Bundesamt). Unter der Rückrufnummer 3OE3 musste Audi die Besitzer alter Audi TT RS anschreiben, um sie in die Werkstatt zu bitten: Die Motorsoundsteuerung soll mittels Software-Update den Klappenauspuff zum Schweigen bringen. Okay, die Schweige­pflicht gilt letztlich nur im Comfort-Modus, aber trotzdem: Was 2015 ganz offenbar legal war in Deutschland, wird sieben Jahre später für illegal erklärt und muss rückgängig gemacht werden.

    Und wer sich weigert, dem Aufruf zu folgen, dem droht die Betriebsuntersagung für das Fahrzeug. Klappe halten! Vielleicht doch Bananenrepublik? Im Strafrecht gilt in demokratisch verfassten Staaten das Rückwirkungsverbot: Was zum Zeitpunkt der Tatbegehung nicht strafbar war, kann nicht im Nachhinein mit Strafe bedroht werden. Genauso wenig könnte der Gesetzgeber sagen: Für das Jahr 2015 legen wir mal rückwirkend einen Steuersatz von 30 statt 20 Prozent fest, das finden wir besser. Und jene, die 20 Prozent bezahlt haben, müssen nachzahlen. Das Verbot der Rückwirkung ist ein Kennzeichen freiheitlicher Staatsordnungen, es sorgt für Rechtssicherheit. Doch in Deutschland darf man mittlerweile auch hintenherum und hinterher Dinge ändern, zumindest dann, wenn es das böse Automobil betrifft.

    Daraus ergeben sich für deutsche Verhältnisse klebrige Fragen: Waren die betroffenen Audi TT RS der ­Baujahre 2015 bis 2018 etwa nicht zulassungskonform? Hat Audi betrogen? Oder haben sich „nur“ die Regeln nachträglich geändert und werden die Autobesitzer nun in der Folge von einer Bundesbehör­de betrogen? Zumal Rückrufe in der ­Regel ja sicherheitsrelevant sein sollten: Wenn Airbags nicht öffnen oder Bremsen nicht bremsen, folgen wir alle vermutlich gerne einem Rückruf.

    Und was passiert bei TT-RS-Eignern, die eine TÜV-geprüfte Änderung der Motorsteuerung vorgenommen haben? Müssen die jetzt wieder auf Serie um­rüs­ten? Rückwirkend? Nachträglich? Und wer kommt für die Kosten auf? Klappe halten!

    Mit freundlichen Grüßen

    Alex

    Welche Produkte ich verwende. -> klick mich

    Fahrzeughistorie:
    Audi A3 8L 1.6 101 PS (verkauft)
    Audi S3 8L 1.8T 225 PS (verkauft)
    Audi TTS 8J 2.0 TFSI 272 PS (verkauft)
    Audi TTRS Plus 8J 2.5 TFSI 360 PS (verkauft)

    aktuell Audi TTRS 2.5 TFSI 400 PS

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  • BikermenRS
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    • 6. März 2022 um 15:58
    • #923
    Zitat von Thors_RS

    Hallo BikermanRS, beziehst du dich bei den 76 dB auf den Punkt U.3 im Fahrzeugschein?

    Falls ja, so habe ich dort genau die von dir erwähnten 97 dB eingetragen.

    nein, ich meine das Fahrgeräusch

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  • Thors_RS
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    • 6. März 2022 um 17:24
    • #924
    Zitat von MaTTze71

    Schaust du Seite 16 den Post von mir, da sind die Links zu den Dokumenten vom Umweltbundesamt.

    Feldmaßnahme 30E3 Motorsoundsteuerung TTRS 8s ⚠️

    Hallo MaTTze71, wie ich sehe hast du die selbe Dokumentation vom Umweltbundesamt im Internet gefunden wie ich. Ich war zu diesem Zeitpunkt noch nicht hier registriert, deshalb ist mir das entgangen. Den zweiten Link hatte ich noch nicht. Super das du diese wichtige Info hier gepostet hast:thumbup:

    Hier wird eindeutig und unmissverständlich dargelegt, dass der TTRS regelkonform ist… zumindest zum Zeitpunkt als er auf den Markt kam und das ist das entscheidende!!!

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  • Thors_RS
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    • 6. März 2022 um 18:04
    • #925
    Zitat von BikermenRS

    nein, ich meine das Fahrgeräusch

    Prüfung 51.03 beinhaltet die Konstante Vorbeifahrt oder Fahrgeräusch… ganz wie man es nennen mag. Der TTRS hält die Grenzwerte sowohl nach altem wie neuem Verfahren ein. Soundstellung Sport bitte ausblenden, denn es war nicht relevant seinerzeit. Und nach dem neuen Prüfverfahren hält der TTRS die Grenzwerte sogar noch klarer ein als nach altem Prüfverfahren.

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  • TTRS-Frosch
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    • 6. März 2022 um 20:01
    • #926

    Sehe ich das richtig, R51.03 gilt seit 2016?

    In meinem 2018er Fahrzeugbrief steht als Datum der Typgenehmigung 21.04.2017. Ist das relevant oder gilt für alle Baujahre 2015-18 wirklich R51.02?

    Kann das jemand beantworten?

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  • TT-Eifel
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    • 6. März 2022 um 20:25
    • #927

    Das genau das was ich schon öfter geschrieben habe.

    Es gibt nicht eine Typgenehmigung sondern über die Jahre mehrere.

    Ich kenne über 8 verschiedene und die haben auch verschiedene Datums.

    Gruß
    TT-Eifel

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  • DG TTS
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    • 6. März 2022 um 20:57
    • #928

    Ignoriert ihr die ECE?

    Weiter ist der ECE 51-02 folgendes zu entnehmen:

    Kapitel 2.25.1

    >> Betriebsart ist eine vom Fahrer wählbare Bedingung, die die Geräuschemission des Fahrzeugs beeinflusst.<<

    Kapitel 6.2.1.1

    >> … die Messung ist für das fahrende und stehende Fahrzeug durchzuführen…<<


    Die Folien sind irgendeine PowerPoint Präsentation aus der zu entnehmen ist, dass zu lasch oder fehlerhaft gemessen wurde.

    Hat wer die Vorbeifahrgeräusche in den unter Kapitel 2.25.1 beschriebenen Betriebszuständen gemessen?

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    • 6. März 2022 um 22:49
    • #929
    Zitat von TTRS-Frosch

    Sehe ich das richtig, R51.03 gilt seit 2016?

    In meinem 2018er Fahrzeugbrief steht als Datum der Typgenehmigung 21.04.2017. Ist das relevant oder gilt für alle Baujahre 2015-18 wirklich R51.02?

    Kann das jemand beantworten?

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  • DG TTS
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    • 7. März 2022 um 07:24
    • #930

    Schon wieder eine Bewertung aus irgendwas auch immer. Die beiden Kapitel - Siehe Zitate - stehen 1:1 in der ECE 51-02. Und da steht nicht etwas von einem Modus. Da steht etwas von wählbaren Betriebsarten.

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    • 7. März 2022 um 09:18
    • #931
    Zitat von DG TTS

    Schon wieder eine Bewertung aus irgendwas auch immer. Die beiden Kapitel - Siehe Zitate - stehen 1:1 in der ECE 51-02. Und da steht nicht etwas von einem Modus. Da steht etwas von wählbaren Betriebsarten.

    Guten Morgen,

    wärst du bitte so nett den Link zur ECE 51.02 hier zu veröffentlichen damit es nachzuvollziehen ist was du meinst?

    Vielen Dank!!!

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  • DG TTS
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    • 7. März 2022 um 09:39
    • #932

    Ist hier schon mannigfaltig verlinkt. Bei Google ECE 51-02 eingeben und dort auf der EU Seite Downloaden. Dort sind alle EU und EG Richtlinien hinterlegt 😜

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    • 7. März 2022 um 09:55
    • #933

    Nach Vorschrift ECE 51.02 mussten Fahrzeuge nur in normalen Betriebsbedingungen geprüft werden und zur Geräuschprüfung. Das habe ich auch schon mit verschiedenen TÜV Organisationen durchgesprochen, dies wurde bestätigt. Zudem gibt es eine Handlungsanweisung im Verkehrsblatt des Bundesministeriums für Verkehr. Diese ist verbindlich. Es ist falsch zu behaupten dass in einem beliebigen Betriebsmodus die Geräuschvorschriften eingehalten werden müssen!!!

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  • R8PTOR
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    • 7. März 2022 um 10:13
    • #934

    Auch wenn das jetzt hier ein oder anderen nicht schmecken wird, denn ich habe keinen Bock mich da durchzu googlen, hab keinen RS daher mir auch egal. Daher Achtung Halbwissen!

    Meines Wissens gabs Juli 2016 eine Reform was Klappenanlagen angeht.

    Damit wurden per Knopfdruck gesteuerte Klappenanlagen praktisch verboten.

    Deswegen hat mich das schon immer gewundert, warum Audi, AMG, Porsche,... das darf.

    Nun stellt sich halt nach und nach raus, die durften dass warschl auch nicht.

    Und dass beweist eben genau diese Rückruf Aktion.

    Eigtl müsste der Knopf komplett außer Betrieb genommen werden. Man hat nun versucht das iwie zu vermeiden. Und wenn da noch mehr öfftl Interesse entsteht, werdet ihr den Knopf komplett verlieren, da bin ich mir sicher. Das ganze ist nämlich ein heißes Thema.

    Orange is the new Black.

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  • TTRS-Frosch
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    • 7. März 2022 um 10:21
    • #935
    Zitat von DG TTS

    Ignoriert ihr die ECE?

    Weiter ist der ECE 51-02 folgendes zu entnehmen:

    Kapitel 2.25.1

    >> Betriebsart ist eine vom Fahrer wählbare Bedingung, die die Geräuschemission des Fahrzeugs beeinflusst.<<

    Kapitel 6.2.1.1

    >> … die Messung ist für das fahrende und stehende Fahrzeug durchzuführen…<<


    Die Folien sind irgendeine PowerPoint Präsentation aus der zu entnehmen ist, dass zu lasch oder fehlerhaft gemessen wurde.

    Hat wer die Vorbeifahrgeräusche in den unter Kapitel 2.25.1 beschriebenen Betriebszuständen gemessen?

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    Sorry, aber diese Kapitel finde ich nur in der ECE 51-03:

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/…18X0798&from=DE

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    • 7. März 2022 um 10:28
    • #936
    Zitat von R8PTOR

    Auch wenn das jetzt hier ein oder anderen nicht schmecken wird, denn ich habe keinen Bock mich da durchzu googlen, hab keinen RS daher mir auch egal. Daher Achtung Halbwissen!

    Meines Wissens gabs Juli 2016 eine Reform was Klappenanlagen angeht.

    Damit wurden per Knopfdruck gesteuerte Klappenanlagen praktisch verboten.

    Deswegen hat mich das schon immer gewundert, warum Audi, AMG, Porsche,... das darf.

    Nun stellt sich halt nach und nach raus, die durften dass warschl auch nicht.

    Und dass beweist eben genau diese Rückruf Aktion.

    Eigtl müsste der Knopf komplett außer Betrieb genommen werden. Man hat nun versucht das iwie zu vermeiden. Und wenn da noch mehr öfftl Interesse entsteht, werdet ihr den Knopf komplett verlieren, da bin ich mir sicher. Das ganze ist nämlich ein heißes Thema.

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    Deine Meinung kann ich nicht teilen.

    Wir leben in einem Rechtsstaat! Entweder ist das ganze legal, dann sehe ich nicht ein warum ich diesem halbgaren Gemauschel zwischen KBA und Audi zustimmen soll, oder es ist nicht legal, dann müssen Sie den Schalter wirklich deaktivieren und Audi Schadensersatz zahlen. Dies würde mir zwar nicht gefallen, aber dann ist das halt so.

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  • R8PTOR
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    • 7. März 2022 um 10:42
    • #937
    Zitat von TTRS-Frosch

    Deine Meinung kann ich nicht teilen.

    Wir leben in einem Rechtsstaat! Entweder ist das ganze legal, dann sehe ich nicht ein warum ich diesem halbgaren Gemauschel zwischen KBA und Audi zustimmen soll, oder es ist nicht legal, dann müssen Sie den Schalter wirklich deaktivieren und Audi Schadensersatz zahlen. Dies würde mir zwar nicht gefallen, aber dann ist das halt so.

    Audi wird dir da gar nichts zahlen. Wir leben nicht in Amerika. Du kannst das Auto wandeln, Zeitwertgerecht. Oder es lassen. Siehe Dieselgate.

    Orange is the new Black.

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  • TTRS-Frosch
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    • 7. März 2022 um 10:49
    • #938
    Zitat von R8PTOR

    Audi wird dir da gar nichts zahlen. Wir leben nicht in Amerika. Du kannst das Auto wandeln, Zeitwertgerecht. Oder es lassen. Siehe Dieselgate.

    Das sollen die Anwälte klären.

    Aber in meinem Rechtsverständnis muß es eine Entschädigung geben, wenn eine Funktion, die ich kostenpflichtig erworben habe, deaktiviert wird. Eine Wandlung des ganzes Fahrzeugs wegen einer wegfallenden Eigenschaft sehe ich eher nicht (wie du sagtest: wir sind nicht in Amerika)

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  • Mephisto1920
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    • 7. März 2022 um 10:50
    • #939

    Also, ich muss doch mal wieder auf die möglichen nächsten Schritte zurückkommen. Bei mir hat sich von Seiten Audi nämlich nach 3 Wochen noch immer nichts gerührt.

    Wie dem auch sei, der nächste Schritt wird nun folgen müssen. Ich habe mit meiner Rechtsversicherung telefoniert, auch mit deren Rechtsberatung, und habe jetzt die Möglichkeit, auch Deckungszusage, mich anwaltlich für eine außergerichtliche Einigung sowie vor Gericht vertreten zu lassen. Es handelt sich hier um einen Sachmangel da die Ausführung nicht der Ankündigung entspricht.

    Ok, um dem ganzen Mailgeschreibsel eine Struktur zu geben ist der Rat jetzt Audi eine Frist zu setzen um diesen Mangel zu korrigieren. Wenn da nichts passiert wird die nächste Stufe gezündet.

    Mich würde interessieren wer hier im Forum schon mit anwaltlicher Hilfe unterwegs ist bzw. plant oder schon erste Erfahrungen gemacht in diesem Zusammenhang?

    Gruß,

    Dirk

    P.S. Ehrlich, es ist mir piepenhagen ob diese Klappensteuerung sein darf, ökologisch, moralisch, oder was auch immer. Das Ding wurde so zugelassen. Alle Porsche, Jaguar, die ich vor meiner Wahl probefuhr, fahren auch damit herum. Hier wurde mein Eigentum verändert in einer Art und Weise die nicht mit mir abgesprochen ist. Punkt.

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    • 7. März 2022 um 11:01
    • #940

    Interpretiert was ihr wollt und geht gegen Audi vor. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. So wie R8ptor schon schreibt sehe ich das auch. Und Frosch ich kann auch lesen 😜

    =================

    Audi TTS 8J Roadster

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