Frage(n) zu Gutachten, ABE, Eintragung und deren Kombinationen

  • Am besten ich stelle meine Frage anhand eines Beispiels:


    Ich verbaue ein KW Fahrwerk (eingestellt im Bereich des Gutachtens) und montiere dazu Räder mit ABE (9x20" ET45 und mit Reifen 245/30, die in der ABE gelistet sind ohne reifenbezogene Auflagen).


    Das Fahrwerk muss sowieso eingetragen werden, weil Gutachten (welches sich aber auf die serienmäßig verbauten Räder bezieht).

    Die Felgen haben zwar eine ABE, aber diese bezieht sich auf ein Fahrzeug im Serienzustand.


    Also wird das Fahrwerk in Verbindung mit den Felgen eingetragen.


    So, nun zur Frage, ich montiere nun Räder bzw. Felgen eines anderen Herstellers, ebenfalls mit ABE, in 9x20" ET45 und mit Reifen 245/30, also mit identischen Abmaßen zu den bereits eingetragenen Rädern.


    Reicht nun für den zweiten Radsatz dessen ABE aus, weil ein 1:1 Bezug zur bereits vorhandenen Räder-Eintragung hergestellt werden kann (auch wenn ebenfalls in dieser ABE ein Serienzustand des Fahrzeug vorausgesetzt ist)?

    Oder muss nun erneut das Fahrwerk in Verbindung mit dem zweiten Radsatz eingetragen werden?

    Oder reicht es aus, nur den zweiten Radsatz eintragen zu lassen?

  • Also nur die Dimension wird, denke ich mal, heutzutage kein Prüfer eintragen, ohne mindestens einer KBA Nr., alleine schon wegen der Festigkeit.


    Also meinst Du den zweiten Radsatz eintragen, ohne nochmalige Begutachtung des Fahrwerks, weil das ist ja schon begutachtet worden inkl. der Freigängigkeit von vorher eingetragenem Radsatz mit gleichen Dimensionen.


    Ich glaube, wenn ich drei Leute beim TÜV frage, bekomme ich mindestens zwei verschiedene Antworten. ^^

  • Na gut, ich werde es trotzdem nacheinander eintragen lassen, beim gleichen Prüfer, am Fahrwerk muss ja nichts mehr begutachtet werden, nur der zweite Radsatz (und selbst der in Grunde nicht, weil Freigängigkeit identischer Räder ja schon bestätigt ist und die Festigkeit über die ABE).

    Mal schauen.

  • Hat sich alles geklärt. Das Fahrwerk habe ich selbst eingebaut, wie erwartet ohne "größere" Schwierigkeiten (die Antriebswelle blieb drin! :D ), die Spur ist vermessen und perfekt eingestellt, die TÜV Abnahme ohne Probleme erfolgt. Auch wenn der Prüfer mir nur das Fahrwerk eintragen wollte (und eigentlich musste, weil die ABE auch mit dem eingetragenen Fahrwerk gültig ist), habe ich alle Räder eingetragen bekommen. Perfekt.