Am besten ich stelle meine Frage anhand eines Beispiels:
Ich verbaue ein KW Fahrwerk (eingestellt im Bereich des Gutachtens) und montiere dazu Räder mit ABE (9x20" ET45 und mit Reifen 245/30, die in der ABE gelistet sind ohne reifenbezogene Auflagen).
Das Fahrwerk muss sowieso eingetragen werden, weil Gutachten (welches sich aber auf die serienmäßig verbauten Räder bezieht).
Die Felgen haben zwar eine ABE, aber diese bezieht sich auf ein Fahrzeug im Serienzustand.
Also wird das Fahrwerk in Verbindung mit den Felgen eingetragen.
So, nun zur Frage, ich montiere nun Räder bzw. Felgen eines anderen Herstellers, ebenfalls mit ABE, in 9x20" ET45 und mit Reifen 245/30, also mit identischen Abmaßen zu den bereits eingetragenen Rädern.
Reicht nun für den zweiten Radsatz dessen ABE aus, weil ein 1:1 Bezug zur bereits vorhandenen Räder-Eintragung hergestellt werden kann (auch wenn ebenfalls in dieser ABE ein Serienzustand des Fahrzeug vorausgesetzt ist)?
Oder muss nun erneut das Fahrwerk in Verbindung mit dem zweiten Radsatz eingetragen werden?
Oder reicht es aus, nur den zweiten Radsatz eintragen zu lassen?