Allgemeiner Thread VS - Illegale Autorennen und Raserei

  • Illegale Autorennen sind genauso unklar formuliert. Es braucht dazu wohl 2 oder mehr und eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit.
    heißt im Abstand von 5min ballern 2 Autos mit 100+ durch die Baustelle oä. könnte schon nen Rennen sein auch wennse voneinander nichts mitbekommen....

  • Werden wohl dann individuelle Entscheidungen werden. Hier in Hannover haben wir einen Cop für den wirds ein Fest werden, der legt sogar die Karre still, wenn sie nur 5mm zu tief ist, wartet in seiner Freizeit vor privaten Hofeinfahrten usw.

    Audi TTRS, Motorrevision HGR, Schweizer LLK, EDEL01 Prototypen AGA, KW Clubsport, Sachs Sintermetall Kupplung, Raeder Motorsport Felgen, Schalensitze, Mov'It Stahlbremse

  • Wurde auch in diversen anderen Medien so verbreitet dass auf Raserei diegleiche Strafe steht...


    Man sollte nicht jeden Mist glauben der da verbreitet wird.
    Ist doch ganz einfach sich richtig zu informieren einfach die Drucksache 18/10145 des Deutscher Bundestag lesen, da ist der ja der Entwurf abgedruckt der beschlossen wurde.

  • Ja, so mancher "Volksvertreter" wittert da jetzt seine Chance sich was zurecht zu reimen, wie man jetzt ein Tempolimit durch die Hintertür bekommen kann. Denn wozu noch auf der AB schneller fahren als 130, wenn das dann eh als Raserei gedeutet wird.


    Völlig übers Ziel hinaus geschossen.

  • Völlig übers Ziel hinaus geschossen.


    Durch Druck der Medien und der Öffentlichkeit werden unsere Politiker immer geweckt..
    Dann wird schnell was zusammen geschustert, und meistens kommt dann halt nur Mist raus.
    Nur Die, die sie damit einbremsen wollen wird das wenig interessieren.


    Ist jetzt jeder ein Raser der auf der AB schnell fährt?

  • Die entsprechenden Diskussionen in MotorTalk News zum Thema "Rennen und Rasen" müsst Ihr Euch mal geben.
    Da gibt es Leute, die sagen, wer auf der AB oberhalb der Richtgeschwindighkeit 130km/h fährt ist ein Raser. Und ja, die meinen das ernst :D

  • Das sind auch die, die sich gedrängelt fühlen, wenn sie mit 100 linke Spur fahren und man mal zart von hinten anklopft mit Hupe und Licht.

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    • Offizieller Beitrag

    Das sind auch die, die sich gedrängelt fühlen, wenn sie mit 100 linke Spur fahren und man mal zart von hinten anklopft mit Hupe und Licht.


    Vor allem ist das mit der Lichthupe(ohne nahes Auffahren) sogar erlaubt. Außerhalb geschl. Ortschaft, darf die Überhol Absicht mit der Lichthupe angekündigt werden.
    Weiß nur heute kaum einer, aber Hauptsache Führerschein mit 17 :bravo :bravo FS würde ich eh erst ab 21, frühestens, einführen! ;)

  • Scheint doch noch normal denkende Richter zu geben die sich auch von der Klatschpresse nicht einschüchtern lassen.


    Zitat

    Hagen - Nach einem Verkehrsunfall mit fünf Verletzten hat das Hagener Landgericht am Montag zwei Raser verurteilt. Von einem verabredeten illegalen Autorennen gehen die Richter allerdings nicht aus. Es gebe keine sicheren Anhaltspunkte für eine Absprache der beiden 46 und 34 Jahre alten Männer im Vorfeld, hieß es in der Begründung des Urteils. Zuvor war schon die Staatsanwaltschaft von ihrem ursprünglichen Anklagevorwurf eines Raser-Rennens abgerückt.


    Für die Richter steht allerdings fest, dass die Angeklagten im Mai 2016 mit mindestens Tempo 80 durch die Innenstadt gefahren sind. Bei einem hektischen Lenkmanöver war eines der Fahrzeuge in den Gegenverkehr geraten und mit zwei weiteren Autos zusammengestoßen. Der 46-Jährige wurde zu einem Jahr Haft verurteilt, das zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der vorbestrafte Mitangeklagte erhielt dagegen eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die er absitzen muss


    Urteil scheint mir hier fair zu sein.


    https://www.motor-talk.de/news…aserprozess-t6080181.html

  • Bundesgerichtshof hebt Urteil im 2. Kölner "Raser-Fall" im Ausspruch über die Bewährung auf Link
    Der u.a. für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts Köln im zweiten Kölner "Raser-Verfahren" teilweise aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung an das Landgericht zurückverwiesen. Die Revisionen der Angeklagten hat der Senat im Beschlusswege als offensichtlich unbegründet verworfen.


    Zitat:
    Die Bemessung der Freiheitsstrafen, die sich an dem für die fahrlässige Tötung vorgesehenen Strafrahmen von Geldstrafe bis zu höchstens fünf Jahren Freiheitsstrafe zu orientieren hatte, war aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. Hingegen konnte die Aussetzung der Freiheitsstrafen zur Bewährung keinen Bestand haben. Das Landgericht bescheinigte beiden Angeklagten zwar rechtsfehlerfrei eine günstige Legalprognose (§ 56 Abs. 1 StGB). Es ließ aber bei der Prüfung, ob darüber hinaus auch besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB die Aussetzung der ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafen rechtfertigen, unberücksichtigt, dass die Angeklagten zwar den Tod ihres Opfers fahrlässig herbeiführten, bei dem mit tödlichem Ausgang endenden Rennen aber gleich mehrere erhebliche Verkehrsordnungswidrigkeiten – u.a. den Verstoß gegen das bislang in der Straßenverkehrsordnung geregelte Rennverbot – vorsätzlich begingen und die Gefahrenlage durch ihre aggressive Fahrweise bewusst herbeiführten. Dieser Umstand prägte die Tat und durfte bei der Bewährungsentscheidung nicht außer Acht bleiben. Angesichts der vom Landgericht festgestellten Häufung von Verkehrsunfällen mit tödlichem Ausgang aufgrund überhöhter Geschwindigkeit in Köln und an anderen Orten fehlte es bei der Bewährungsentscheidung zudem an einer ausreichenden Erörterung der Frage, wie sich unter dem Gesichtspunkt der Verteidigung der Rechtsordnung (§ 56 Abs. 3 StGB) eine Strafaussetzung zur Bewährung auf das allgemeine Rechtsempfinden und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts auswirken würde.

  • Der fährt in eine Menschengruppe und schaut im Anschluss erstmal ob an seinem Koffer noch alles heil ist :/


    Wie wägt man Menschenleben juristisch ab das ist immer schwierig zu beurteilen?

    Wäre der Fahrer aber regelkonform gefahren hätte es keine Tote gegeben da ist er m.M.n noch gut davon gekommen mit 3 Jahren Metallhotel...

  • Der fährt in eine Menschengruppe und schaut im Anschluss erstmal ob an seinem Koffer noch alles heil ist :/

    Hab ich jetzt schon öfter bei solchen Berichten gelesen, ob das immer stimmt weiß ich nicht.

    Aber das Verhalten seinerseits ist unter aller Sau. Aber auch solche Menschen gibts.

    Das der andere Probleme hat sieht man schon das er nen Opel Zafira als Rennwagen sieht. (schwarzer Humor)


    Was mir etwas sauer dabei aufstößt sind die Punkte:

    - nachweißlich kein Rennen

    - nachweißlich kein Motiv

    - 90kmh (bzw 85-104) gefahren bei erlaubten 100

    - Zeitpunkt 22.50Uhr außerorts.


    Klingt für mich erstmal nach einen Unfall mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Unberücksichtigt von was er fährt oder wie alt er ist oder welchen Charakter er hat.

  • Wie wägt man Menschenleben juristisch ab das ist immer schwierig zu beurteilen?

    Wäre der Fahrer aber regelkonform gefahren hätte es keine Tote gegeben da ist er m.M.n noch gut davon gekommen mit 3 Jahren Metallhotel...

    Will ich nicht aufwägen, aber würde jeder "Regelkonform" fahren, gäbe es genau NULL Unfälle/usw. auf deutschen Straßen. Schwierig das als Argument herzunehmen wann/ob es fahrlässig war ist denkich wichtiger.