Eigentlich sollte ein Richter nur urteilen „Maßnahme rechtens“ oder „Maßnahme nicht rechtens“.
Eine darüber hinausgehende Bewertung steht ihm rechtlich nicht zu!
Er kann auch nicht, weil ER das rechtens findet verfügen, dass auch andere Modi leider sein müssen. Das ist Sache des KBA!
So zumindest meine Einschätzung
Richter entscheidet, Lösung ist unsinnig. Das KBA wird dann nachlegen müssen, durch solch ein Urteil wird das die scharfen Hunde wecken und dann gibt es ein Update 2.0 und damit ist die Taste komplett rausprogrammiert.
Nur ein Szenario. Ich persönlich wäre sehr vorsichtig mit der Einschätzung, wer was darf oder nicht. Da wird man schnell in die Realität zurückgeworfen.
Und aus dem Kaufpreis entstehen auch keine Rechte, ein wider bestehender Vorschriften befindliches Fahrzeug in diesem Zustand belassen zu können. Man kann dann gerne versuchen, eine Wandlung oder Rückabwicklung zu erreichen. Viel Glück dabei.