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Feldmaßnahme 30E3 Motorsoundsteuerung TTRS 8s ⚠️

    • TT RS FV/8S
  • TekToniiik
  • 23. Dezember 2021 um 12:39
  • TT-Eifel
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    • 18. Februar 2022 um 12:47
    • #701

    Noch interessanter ist ja Verkehrsblatt Nr 5 /2018 das befasst sich ja mit Klappenanlagen.

    Verkehrsblatt 5-2108 KlappensteuerungS8-91.pdf

    Gruß
    TT-Eifel

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    • 18. Februar 2022 um 13:57
    • #702
    Zitat von TT-Eifel

    Noch interessanter ist ja Verkehrsblatt Nr 5 /2018 das befasst sich ja mit Klappenanlagen.

    Verkehrsblatt 5-2108 KlappensteuerungS8-91.pdf

    Haben wir ja schon mehrfach gesendet. Aus der Richtlinie ergibt sich ja, dass die ganzen Eintragungen von den Anlagen Nicht gültig sein können, wenn die Behörden einmal nachmessen

    =================

    Audi TTS 8J Roadster

    =================

    WOT is, wenne nur noch Teppich zwischen Gaspedal und Bodenblech has!

    https://en.wikipedia.org/wiki/Wide_open_throttle

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    • 19. Februar 2022 um 06:57
    • #703


    Vielleicht kann ein Moderator grade noch den Autor oben einfügen:

    https://www.donaukurier.de/autor.=ct/

    2024-XXXX

    Audi R8 4s

    2019-2024

    sold Audi TT RS 8s 2016 Performance Parts

    2017-2019

    sold Audi TT 8s ABT Komplettumbau

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    • 19. Februar 2022 um 07:58
    • #704

    .. riskiert die Stilllegung seines Fahrzeugs 😜

    =================

    Audi TTS 8J Roadster

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    • 19. Februar 2022 um 08:45
    • #705

    Schön, wir haben es in die Zeitung geschafft ;)


    Spaß bei Seite. Auch hier wieder:


    KBA äußert sich nicht, wie weit da Grenzwerte überschritten werden, weiß aber zumindest, wie die AGA funktioniert… immerhin! „Themaverfehlung“


    Audi äußert sich nicht, verweist abs KBA. „Themaverfehlung“


    „die Richtlinie wurde (wohl nach der Zulassung) aktualisiert“. Äh… ja. „Themaverfehlung“, da somit vermeintlich der Bestandsschutz greifen könnte!


    „Die Taste war nicht Teil der Zulassung“. Ein Schelm, wer Böses glaubt und der VAG-Konzern Schummelei unterstellen würde… Würden die NIE machen!!!! Wenn dem tatsächlich so wäre, hat nach meinem Rechtsempfinden AUDI sämtliche Kosten zu tragen, den als Kunde kauft man Fahrzeuge im guten Glauben, dass NICHT geschummelt wurde und Autos rechtskonform sind…. Also wieder „Themaverfehlung“


    Generell gilt immer noch: DIE LAUTSTÄRKE des Fahrzeuges wird nicht durch die Maßnahme verändert, sondern lediglich das erreichen dieser Lautstärke „verkompliziert. „THEMAVERFEHLUNG“


    Und daher stellt sich mir immer mehr die Frage: „was machen die eigentlich hauptberuflich bei Audi und beim KBA?“ mit Autos kann das ja nix zu tun haben! (Und ja, liebe Kundenbetreung bei Audi, DIE Frage kennt ihr schon ;))

    Audi TTRS, Baujahr 2016, Mythosschwarz metallic, HGP Stage II


    Audi RS4 Avant „Bulldoggen- und Cane Corso-Taxi“, Baujahr 2014, Sportclassicgrau, 4.2 Liter V8

    Cayenne Turbo S „Bulldoggen- und Cane Corso-Taxi“, Baujahr 2016, Tiefschwarz metallic, 4.8 Liter V8 zwangsbeatmet

    VCDS vorhanden (original, kein China-Böller). Kann gerne von jedem in meiner Nähe in Anspruch genommen werden.

    PGEAR vorhanden. Kann auch gerne mal für ne Messung ausgeliehen werden.

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    • 19. Februar 2022 um 09:18
    • #706

    Ist doch das Gleiche wie beim Dieselskandal. Für die Prüfszenarien sind die Werte i. O. Nur jetzt muss nach der neuen Verordnung die Grenze in allen Modi eingehalten werden. Aus diesem Grund habe ich jetzt schon nicht verstanden, warum in irgendwelchen Modi du immer noch mit großer Lautstärke fahren kannst. Weiter gelten meiner Meinung nach diese Regeln für Fahrzeuge ab 2016 (Inverkehrbringung). Damit könnten ja die 2015er davon ausgeklammert sein.

    Ach wie einfach ist das doch beim 8j mit der S-Taste 😂

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    • 19. Februar 2022 um 09:56
    • #707

    Sorry, dass ich da widerspreche, bin auch Laie was das angeht....

    ABER: Wenn ein Fahrzeug 2016 in verkehr gebracht wurde, und das KBA JETZT ne Neuinterpretation ins Spiel bringt, kann und darf das NICHT unser Problem sein. FALLS Audi keine "Zulassung" für den Taster hatte und der NICHT Teil der Zulassung war, bleibe ich bei meiner Frage: "Was machen die bei Audi und im KBA eigentlich hauptberuflich?!". ICH habe ein Fahrzeug gekauft, das zum Zeitpunkt des Kaufes LEGAL war. Falls Audi was getrickst hat bei der Zulassung ist das unschön, aber NICHT mein Problem. Audi darf somit die Kosten tragen ;-). Und: Das wissen die auch, sonst würden die sich nicht alle Ausschweigen ;-).

    Und noch viel schlimmer: "Jetzt muss nach der neuen Verordnung die Grenze in allen Modi eingehalten werden". GENAU DAS PASSIERT JA GRADE NICHT!!! Ich kann das mit lustigem Knöpfe-Drücken nach wie vor "umgehen". Nix anders als jetzt, nur mit mehr "Schikane"... THEMAVERFEHLUNG von Audi und dem KBA.

    Eine Gefahr geht davon auch nicht aus.... Somit ist das Ganze total daneben!

    Ich zumindest werde mich mit allem dagegen wehren, was ich habe. (unabhängig vom Tuning).

    Dieselskandal war anders. Da wurde eine Abschalteinrichtung "eingeschummelt"... Mein Knopf wurde beworben, eingebaut und zur Nutzung freigegeben!

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  • BikermenRS
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    • 19. Februar 2022 um 10:20
    • #708

    Aufgrund der Besitzstandswahrung dürfen die Geräuschvorgaben die damals galten nicht an die Vorschriften die aktuell gelten angepasst werden. Es ist definitiv falsch zu behaupten das Fahrzeuge die 2015 bis 2017 zugelassen wurden (nach ECE 51.2) in allen Fahrmodis die Geräuschvorgaben einhalten müssen. Fakt!!!.

    Aus dem Zeitungsartikel kann man herauslesen dass Audi damals wohl den Auspufftastenschalter bei der Zulassung "verschwiegen" hat. Deshalb sehe ich hier ganz klar Audi in der Pflicht. Da läuft eine riesen Sauerei im Moment.

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  • 0utlaw
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    • 19. Februar 2022 um 10:35
    • #709
    Zitat von Blue-Screen

    Sorry, dass ich da widerspreche, bin auch Laie was das angeht....

    ABER: Wenn ein Fahrzeug 2016 in verkehr gebracht wurde, und das KBA JETZT ne Neuinterpretation ins Spiel bringt, kann und darf das NICHT unser Problem sein. FALLS Audi keine "Zulassung" für den Taster hatte und der NICHT Teil der Zulassung war, bleibe ich bei meiner Frage: "Was machen die bei Audi und im KBA eigentlich hauptberuflich?!". ICH habe ein Fahrzeug gekauft, das zum Zeitpunkt des Kaufes LEGAL war. Falls Audi was getrickst hat bei der Zulassung ist das unschön, aber NICHT mein Problem. Audi darf somit die Kosten tragen ;-). Und: Das wissen die auch, sonst würden die sich nicht alle Ausschweigen ;-).

    Und noch viel schlimmer: "Jetzt muss nach der neuen Verordnung die Grenze in allen Modi eingehalten werden". GENAU DAS PASSIERT JA GRADE NICHT!!! Ich kann das mit lustigem Knöpfe-Drücken nach wie vor "umgehen". Nix anders als jetzt, nur mit mehr "Schikane"... THEMAVERFEHLUNG von Audi und dem KBA.

    Eine Gefahr geht davon auch nicht aus.... Somit ist das Ganze total daneben!

    Ich zumindest werde mich mit allem dagegen wehren, was ich habe. (unabhängig vom Tuning).

    Dieselskandal war anders. Da wurde eine Abschalteinrichtung "eingeschummelt"... Mein Knopf wurde beworben, eingebaut und zur Nutzung freigegeben!

    Alles anzeigen

    1 zu 1 sehe ich das auch so! Bestandsschutz hat mein Anwalt auch gemeint. Audi verarscht die Kunden nach Strich und Faden. Die haben damals schon gewusst, dass das womöglich nicht legal ist. Somit wurden Wissentlich Kunden getäuscht, die das jetzt ausbaden sollen? Weil wenn man darüber nachdenkt, Audi sagt sich tja dann updaten wir einfach die Software wenn nötig und alles ist gut. Aber wo es möglich ist nutzen wir GRAU ZONEN aus. (siehe Dieselskandal)

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    • 19. Februar 2022 um 10:41
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    • #710
    Zitat von Blue-Screen

    Ich zumindest werde mich mit allem dagegen wehren, was ich habe. (unabhängig vom Tuning).

    Sobald mir die ersten Ergebnisse meines Anwalts vorliegen werden diese veröffentlicht! Dann können sich ggf. andere anschließen um eine Sammelklage zu starten!

    Mit freundlichen Grüßen

    Alex

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    Audi A3 8L 1.6 101 PS (verkauft)
    Audi S3 8L 1.8T 225 PS (verkauft)
    Audi TTS 8J 2.0 TFSI 272 PS (verkauft)
    Audi TTRS Plus 8J 2.5 TFSI 360 PS (verkauft)

    aktuell Audi TTRS 2.5 TFSI 400 PS

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    • 19. Februar 2022 um 10:45
    • #711

    Die EG-Richtlinie ist ab 2016 gültig. Unternehmen können sich ca. 10 -20Jahre darauf vorbereiten, denn die Unternehmen sitzen bestenfalls in den Ausschüssen und Gremien. Alle Automobilisten waren zumindest anwesend, ich war über FVV, FVA und VDMA auch dabei. Auch jetzt sind schon die zulässigen Emissionen für die nächsten Jahre definiert. Aus meiner Sicht hat Audi und aus meiner Sicht jeder andere Sportwagenhersteller hier getrickst, so wie beim Diesel. So wie jemand hier geschrieben hat, hat BMW schon vor 2 Jahren vorsorglich reagiert und die TTRS ab 2018/19 sind ja auch anscheinend nach der Richtlinie zulässig. Alles andere könnt ihr ja dann mit Anwälten, Audi und wem sonst noch diskutieren. Ist bestimmt nicht einfach aber die RA‘s werden sich da sicher einarbeiten. Hat beim Diesel auch halbwegs geklappt.

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    • 19. Februar 2022 um 10:58
    • #712
    Zitat von admin

    Sobald mir die ersten Ergebnisse meines Anwalts vorliegen werden diese veröffentlicht! Dann können sich ggf. andere anschließen um eine Sammelklage zu starten!

    Ich hab Dich ja dazu schon kontaktiert! Selbstverständlich werde ich mich da anschließen ;)

    Zitat von DG TTS

    Die EG-Richtlinie ist ab 2016 gültig. Unternehmen können sich ca. 10 -20Jahre darauf vorbereiten, denn die Unternehmen sitzen bestenfalls in den Ausschüssen und Gremien. Alle Automobilisten waren zumindest anwesend, ich war über FVV, FVA und VDMA auch dabei. Auch jetzt sind schon die zulässigen Emissionen für die nächsten Jahre definiert. Aus meiner Sicht hat Audi und aus meiner Sicht jeder andere Sportwagenhersteller hier getrickst, so wie beim Diesel. So wie jemand hier geschrieben hat, hat BMW schon vor 2 Jahren vorsorglich reagiert und die TTRS ab 2018/19 sind ja auch anscheinend nach der Richtlinie zulässig. Alles andere könnt ihr ja dann mit Anwälten, Audi und wem sonst noch diskutieren. Ist bestimmt nicht einfach aber die RA‘s werden sich da sicher einarbeiten. Hat beim Diesel auch halbwegs geklappt.

    So, JETZT sind wir beim Punkt: "Die Unternehmen sitzen in Ausschüssen und Gremien... Audi hat hier getrickst"... GENAU SO schaut das meiner Meinung nach aus! Sollte dem so sein, hat AUDI hier "geschummelt", nicht der Endverbraucher! Ich als Endverbraucher (und böser Lärm-Sündiger!!!) soll nun dafür "bezahlen"! Ich glaube nicht, dass ich das möchte und das das rechtlich haltbar wäre ;-). Von daher werde ich mich Admins Richtung definitiv anschließen.

    Viel wichtiger finde ich nach wie vor, und das wird immer noch nicht wirklich diskutiert: Das Update macht das Fahrzeug in keiner Weise leiser, denn der Fahrer ist immer noch in der Lage, die Klappen manuell zu öffnen. In welchem Modi und mit wievielen Knopfdrücken sollte RECHTLICH völlig unerheblich sein. Fakt ist, dass ICH als Fahrer die Klappen nach wie vor öffnen KÖNNTE und somit im Gleichen Szenario wie vorher bin mit der gleichen Lautstärke wie OHNE Update.... Herzlichen Glückwunsch an die hochbezahlten Beamten beim KBA und die Ingenieure bei Audi, die sich den geistigen DünnS***** ausgedacht haben....

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    • 19. Februar 2022 um 11:02
    • #713
    Zitat von Blue-Screen

    Sorry, dass ich da widerspreche, bin auch Laie was das angeht....

    ABER: Wenn ein Fahrzeug 2016 in verkehr gebracht wurde, und das KBA JETZT ne Neuinterpretation ins Spiel bringt, kann und darf das NICHT unser Problem sein.

    Das kann jederzeit das Problem des Besitzers werden.

    Im Rahmen der Marktüberwachung kann das KBA jederzeit Nachprüfungen vornehmen und auch Rückrufe anordnen.

    Das kann sogar jeder von uns ins Rohr schieben, aus Erfahrung weiß ich , dass man sogar eine Nachricht bekommt was vom KBA veranlasst hat.

    Zitat:

    Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nimmt Prüfungen aufgrund eigener Marktbeobachtung auf Basis des aktuellen Marktgeschehens vor.

    Darüber hinaus geht das KBA Hinweisen Dritter, etwa Hersteller, Bürger oder anderer Behörden nach.

    So wird es insbesondere aufgrund von aktuellen Ereignissen, wie etwa Unfällen, Beschwerden, Mängelmeldungen und Ähnlichem tätig.

    Auch werden Informationen aus Berichten der Öffentlichkeit (zum Beispiel Zeitungen, Nachrichten) entnommen.

    Gruß
    TT-Eifel

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    • 19. Februar 2022 um 11:02
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    • #714

    Das ist so nicht ganz korrekt! Das Fahrzeug wird leiser gemacht.


    - beim starten

    - das knallen wird nochmals reduziert

    - Und wie ihr schon jemand geschrieben hat, schließen sich die Klappen automatisch wenn man länger in einer bestimmten Geschwindigkeit fährt. Vermutlich innerorts im Geschwindigkeitsbereich 30-50 KMH. (Noch nicht zu 100 % bestätigt.)

    Mit freundlichen Grüßen

    Alex

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    • 19. Februar 2022 um 11:16
    • #715
    Zitat von admin

    Das ist so nicht ganz korrekt! Das Fahrzeug wird leiser gemacht.


    - beim starten

    - das knallen wird nochmals reduziert

    - Und wie ihr schon jemand geschrieben hat, schließen sich die Klappen automatisch wenn man länger in einer bestimmten Geschwindigkeit fährt. Vermutlich innerorts im Geschwindigkeitsbereich 30-50 KMH. (Noch nicht zu 100 % bestätigt.)

    Ist das definitiv bestätigt?

    Und da geht das "Geschummel" weiter... Was steht denn in der Rückrufaktion? Richtig (sinngemäß): "Die Funktion der Taste wird in verschiedenen Modi "beschnitten"." Ich konnte nicht lesen, dass sonst was geändert würde ;-).

    Aber das ist Haarspalterei glaube ich.

    Wichtiger ist, dass ICH da nichts dazu kann, wenn Audi im Jahr 2016 "geschummelt" hat... Oder wie immer man das nennen möchte, was da grade passiert.

    Ich hänge - nach weiteren Infos Deinerseits - da auf jeden Fall mit dran ;)

    Zitat von TT-Eifel

    Das kann jederzeit das Problem des Besitzers werden.

    Im Rahmen der Marktüberwachung kann das KBA jederzeit Nachprüfungen vornehmen und auch Rückrufe anordnen.

    Das kann sogar jeder von uns ins Rohr schieben, aus Erfahrung weiß ich , dass man sogar eine Nachricht bekommt was vom KBA veranlasst hat.

    Zitat:

    Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nimmt Prüfungen aufgrund eigener Marktbeobachtung auf Basis des aktuellen Marktgeschehens vor.

    Darüber hinaus geht das KBA Hinweisen Dritter, etwa Hersteller, Bürger oder anderer Behörden nach.

    So wird es insbesondere aufgrund von aktuellen Ereignissen, wie etwa Unfällen, Beschwerden, Mängelmeldungen und Ähnlichem tätig.

    Auch werden Informationen aus Berichten der Öffentlichkeit (zum Beispiel Zeitungen, Nachrichten) entnommen.

    Alles anzeigen

    Ja, alles gut... "Problem" ist es eh meins, weil es Audi nicht interessiert, WIE ich das umsetze, Korrekt.

    Aber nochmal: AUDI hat Dreck am stecken, nicht WIR als Fahrer, denn wir haben den Knopf da nicht reingebaut, den bei der Typengenehmigung irgendwie "vergessen" 8| und bei den Messungen irgendwie was falsch "eingestellt" :saint:. Und wenn sich DAS bestätigt (wonach es ja immer mehr aussieht!), dann ist das ein "miniSkandal" vom VAG-Konzern, den ICH nicht bezahlen werde (oder zumindest nicht bezahlen möchte!)

    Nicht mehr und nicht weniger will ich damit sagen.

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  • nlcarbon
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    • 19. Februar 2022 um 11:32
    • #716

    Ich kann eueren Unmut schon verstehen, allerdings würde ich mir gut überlegen was für eine "Welle" ihr von der Aktion macht. Logisch wäre die Maßnahme zu erweitern und die Klappen in allen Modi bis zu einer Geschwindigkeit X geschlossen zu lassen und die manuelle Öffnung komplett zu deaktivieren!

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  • Blue-Screen
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    • 19. Februar 2022 um 11:36
    • #717

    Wäre ich sogar dabei! Kein Ding. Alles besser als dieses "Geäffel". Im Golf R hab ich auch keinen "lustigen, Illegalen" Knopf und kann gut damit leben! Das KBA darf meinen Knopf gerne rausbauen und sich in die Vitrine legen, ich brauche den nicht wirklich ;-).

    ABER: Irgendwer bezahlt dann auch meine Kosten, die mir entstehen... (so zumindest meine Rechtsauffassung, denn ICH habe - außer LEGALES Tuning - nichts falsch gemacht!)

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  • admin
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    • 19. Februar 2022 um 11:36
    • Offizieller Beitrag
    • #718

    @nlcarbon verstehe deine Sichtweise. Aber die Zeiten in denen man schön macht und tut was einem vorgeschrieben wird und sich grundsätzlich alles gefallen lässt sind seit Covid vorbei ;).

    BT.

    Blue-Screen Bestätigt ist das noch nicht wie ich geschrieben habe. Aber im Thread stand das hier wo.

    Mit freundlichen Grüßen

    Alex

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  • 0utlaw
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    • 19. Februar 2022 um 11:39
    • #719

    Und wer hat Schuld an dem Shit? Schaut euch die Dokumentationen auf YT über Auto Poser an.

    RS3 Fahrer haben da schon einen sehr großen Anteil! Der Typische RS3 Fahrer 18 - sagen wir knapp unter 30 Jahre alt, die Bude zu 99% geleast oder mit dem letzten Cent finanziert (Santander regelt) und dann durch die Stadt ballern am Samstag Abend zur Prime Time. Am besten dann noch schön aus der POV Sicht filmen und auf Instagram posten. 🤦‍♂️

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  • TT-Eifel
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    • 19. Februar 2022 um 11:41
    • #720
    Zitat von admin

    Aber im Thread stand das hier wo.

    Zitat von admin

    @nlcarbon verstehe deine Sichtweise. Aber die Zeiten in denen man schön macht und tut was einem vorgeschrieben wird und sich grundsätzlich alles gefallen lässt sind seit Covid vorbei ;).

    ok dann kann also ein Sportschütze bei dir vorbeikommen und mal mit einer 357 Magnum an deim Haus bzw Grundstück vorbei ballern.

    Er braucht sich nach der Auffassung ja nicht an Vorschriften und Gesetze halten.

    Gruß
    TT-Eifel

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