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Spurverbreiterung welche dicke muss ich nehmen

    • TT FV/8S
  • ramonskinl
  • 18. April 2024 um 21:22
  • Lonzo
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    • 4. April 2025 um 21:40
    • #81

    Also wer sein V3 runter schraubt (auf das was erlaubt ist)

    Bekommt vorne definitiv Kummer mit 20“ & 255er Reifen
    Beim diagonal Verschränken lag der Kotflügel schon auf
    Also wieder hoch gedreht, hinten sind 10mm Safe!

    Audi TTRS Coupe -Nardograu-

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  • Lonzo
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    • 4. April 2025 um 21:48
    • #82

    V3 und hinten 10mm

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    Audi TTRS Coupe -Nardograu-

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  • Jay
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    • 4. April 2025 um 22:24
    • #83

    Wieviel Sturz fährst du?

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  • Lonzo
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    • 6. April 2025 um 13:01
    • #84
    Zitat von Jay

    Wieviel Sturz fährst du?

    Das war noch vor dem einstellen.
    Ich drehe noch eine halbe Umdrehung am Teller hinten höher
    Dann wird der noch einmal vermessen

    Audi TTRS Coupe -Nardograu-

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  • 140i
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    • 6. April 2025 um 13:44
    • #85

    Mal eine Frage am Rande, was bezahlt man dieses Jahr für Begutachtung Gewindefahrwerk mit Spurverbreiterung beim TÜV? Gruß Peter

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  • TTSCompetition
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    • 6. April 2025 um 15:54
    • #86
    Zitat von Lonzo

    V3 und hinten 10mm

    Danke, sieht gut aus .👍🏻

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    cs_
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    • 6. April 2025 um 16:31
    • #87
    Zitat von 140i

    Mal eine Frage am Rande, was bezahlt man dieses Jahr für Begutachtung Gewindefahrwerk mit Spurverbreiterung beim TÜV? Gruß Peter

    Bei mir war's bei der Dekra 58 Euro.

    VW Golf R '15 :saint: & :evil: Audi TT RS '18

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  • General Tani
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    • 8. April 2025 um 23:03
    • #88
    Zitat von cs_

    Schäden sind kein hinreichendes Argument! Es zählt auch die Abdeckung der Lauffläche des Reifens durch das Radhaus erheblich mit dazu. Man muss solche Teilegutachten ernstnehmen. Eintragungen darüber hinaus könnten in einer Prüfung hinfällig sein und dann bekommt man als Eigentümer und ggfs. noch der eintragende Gutachter Ärger. Und die Gutachten gelten auch nur für das ansonsten serienmäßige Fahrzeug. Verbaut man noch ein anderes Fahrwerk oder andere Räder als Serienumfang, muss alles zusammen von Grund auf abgenommen werden, Einzelgutachten gelten dafür nicht mehr.

    Hallo cs_,

    sehr interessiert haben ich Deine Ausführungen gelesen. Verstehe ich den ersten Teil richtig, dass selbst wenn ein TÜV-Prüfer z.B. dickere Spurplatten einträgt, das am Ende nicht rechtens ist, wenn das Teilegutachten dies nicht zulässt? Man sich also nicht darauf verlassen kann, was der Prüfer ggf. zulassen würde?

    Wie sieht es aus, wenn man keine Serienräder und/oder Raddimensionen fährt, die im Gutachten garnicht erwähnt werden (z.B. Räder in 8,5x19) und zudem noch ein Fahrwerk verbaut werden soll. Gilt dann wieder das, was der TÜV-Prüfer ganz individuell für die Kombi freigibt?

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    cs_
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    • 9. April 2025 um 09:28
    • #89

    Nein, es ist nicht rechtens, wenn die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt sind, z.B. eben die Abdeckung von Lauffläche/Rad durch das Radhaus, vollkommen unerheblich, ob das so eingetragen wurde oder nicht.

    Das Teilegutachten wurde ja an einem Musterfahrzeug erstellt und man darf durchaus davon ausgehen, dass die ihre Vorgaben darin, ab wann Anpassungen am Fahrzeug vorgenommen werden müssen, nicht aus der Luft gegriffen haben. Daher ist es wahrscheinlich, dass wenn man breitere Distanzen montiert, und keinerlei im Teilegutachten als notwendig beschriebene Anpassungen am Fahrzeug vorgenommen hat, eine neuerliche Prüfung durch einen Gutachter zu Problemen führen könnte. Das kann z.B. bei der Hauptuntersuchung geschehen, aber eben auch, sollte man mal in eine Kontrolle geraten und die Polizei einen Verdacht haben und das Fahrzeug zu einem Gutachter geschickt wird. Das kann dazu führen, dass ein fehlerhaftes Gutachten zur Eintragung entdeckt wird und dann Halter und ggfs. Gutachter eines auf die Mütze bekommen. Da haben schon Gutachter ihren Job verloren durch. Gefälligkeitsgutachten oder "nicht so genau hingeschaut" gibt es nun mal. Und es existiert keine Sicherheit in der Form "ist doch eingetragen, also ist es safe". Safe ist nur, wenn technisch alles in Ordnung ist und das jederzeit einer Nachprüfung standhält.

    An sich doch ganz einfach.

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  • Ice-man
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    • 9. April 2025 um 15:09
    • #90

    cs_ Lass doch endlich diesen Mist Prüfern zu Unterstellen das sie sich Nicht an Recht und Ordnung halten. Klar gibt es schwarze Schafe, aber die Arbeiten bestimmt nicht für ein großes renommiertes Autohaus.

    Wenn du wieder auf das was ich geschrieben habe Bezug nimmst. Ich kann es dir nicht Sagen ob an meinem Fahrzeug Änderungen vorgenommen wurden, da ich auch nicht weis was geändert werden müsste. Ich habe geschrieben soweit ich sehe wurde nicht geändert.

    Das Problem unserer Zeit ist, dass die Dummheit aufgehört hat sich zu schämen.

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  • General Tani
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    • 9. April 2025 um 20:27
    • #91
    Zitat von cs_

    Nein, es ist nicht rechtens, wenn die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt sind, z.B. eben die Abdeckung von Lauffläche/Rad durch das Radhaus, vollkommen unerheblich, ob das so eingetragen wurde oder nicht.

    Das Teilegutachten wurde ja an einem Musterfahrzeug erstellt und man darf durchaus davon ausgehen, dass die ihre Vorgaben darin, ab wann Anpassungen am Fahrzeug vorgenommen werden müssen, nicht aus der Luft gegriffen haben. Daher ist es wahrscheinlich, dass wenn man breitere Distanzen montiert, und keinerlei im Teilegutachten als notwendig beschriebene Anpassungen am Fahrzeug vorgenommen hat, eine neuerliche Prüfung durch einen Gutachter zu Problemen führen könnte. Das kann z.B. bei der Hauptuntersuchung geschehen, aber eben auch, sollte man mal in eine Kontrolle geraten und die Polizei einen Verdacht haben und das Fahrzeug zu einem Gutachter geschickt wird. Das kann dazu führen, dass ein fehlerhaftes Gutachten zur Eintragung entdeckt wird und dann Halter und ggfs. Gutachter eines auf die Mütze bekommen. Da haben schon Gutachter ihren Job verloren durch. Gefälligkeitsgutachten oder "nicht so genau hingeschaut" gibt es nun mal. Und es existiert keine Sicherheit in der Form "ist doch eingetragen, also ist es safe". Safe ist nur, wenn technisch alles in Ordnung ist und das jederzeit einer Nachprüfung standhält.

    An sich doch ganz einfach.

    So hatte ich Deinen Post auch verstanden und bin völlig fein damit. Das war mir (und sicher einigen anderen auch) halt vorher nicht so bewußt, das dem so ist. Danke nochmal für den Hinweis.

    Interssieren würde mich auch der zweite Teil meiner Frage:

    Zitat von General Tani

    [...]

    Wie sieht es aus, wenn man keine Serienräder und/oder Raddimensionen fährt, die im Gutachten garnicht erwähnt werden (z.B. Räder in 8,5x19) und zudem noch ein Fahrwerk verbaut werden soll. Gilt dann wieder das, was der TÜV-Prüfer ganz individuell für die Kombi freigibt?

    ... aber im Prinzip hattest Du ja genau das gesagt, wenn ich es richtig verstanden habe.

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  • Lonzo
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    • 10. April 2025 um 18:51
    • #92
    Zitat von cs_

    Bei mir war's bei der Dekra 58 Euro.

    Ne, bei mir mehr. Fahrwerk so alleine ok, scheint mir dennoch echt günstig;

    ….aber mit den Platten dann in Verbindung doch deutlich mehr.
    Habe die 19 und die 20 zusammen abnehmen lassen, also war 2x da.
    Also die Spurplatten sind nun in Verbindung beider Serien- Räder abgenommen:
    191 waren es beim TTRS beim S nur mit Federn und Platten ? Vergessen… :saint:

    Audi TTRS Coupe -Nardograu-

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  • Riederstein
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    • 18. April 2025 um 12:34
    • #93

    Also ich bin jetzt eine Erfahrung reicher, die ich an Euch weitergeben möchte.
    Zur Erinnerung: Auf meinen TTS 8S, Bj. 2023, Serienfahrwerk sind nun die TT RS Räder 7-Speichen-Rotor (255/30R20 auf 9.0x20 ET52.0).

    Nun wollte ich 10er Distanzscheiben OHNE ÄNDERUNG an der Karosserie einbauen. Lt. Auskunft Tunershop ist das mit H&R Distanzscheiben möglich ohne dass eine TÜV-Eintragung erforderlich wäre.
    Also habe ich das Set bestellt. Ich hatte die erste Distanzscheibe auf das Hinterrad montiert. Der Reifen steht im 50 Grad Winkel nach hinten um ca. 5mm über den Kotflügel heraus. Optisch nicht schön und insbesondere nach meiner Information definitiv nicht zulässig ohne Änderung an der Karosserie. Ich vermute, dass bei der Auskunft (TÜV nicht nötig) die 245 Bereifung angenommen wurde und nicht die von mir angegebenen und verwendeten 255.
    Viel Aufwand für nichts 🤷 😀

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  • Riederstein
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    • 18. April 2025 um 12:35
    • #94

    Nachtrag: noch ein weiteres Foto, wo man das noch besser sieht

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    • 18. April 2025 um 12:43
    • #95

    Frage: bist du Dir sicher, dass Du 255er Reifen und 15er Platten bei der Abnahme montiert waren und keine Änderung an den Kotflügeln stattgefunden haben?

    Ich kann das überhaupt nicht nachvollziehen. Bei meinem TTS stehen die 255 er Räder mit bereits 10mm Platten im 50 Grad Winkel nach hinten um ca. 5mm über. Nach meiner Info nicht zulässig. oder täusche ich mich da?

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    • 18. April 2025 um 12:47
    • #96
    Zitat von Ice-man

    Ich habe das Auto vom Händler mit den Spurplatten gekauft.

    Habe aber jetzt noch mal geschaut. So weit ich sehe ist da nichts bearbeitet. Reifen die drauf sind, sind Pirelli P Zero. Die Reifen stehen hinten schon weit raus, wird aber da von den Seitenteilen der Performance Parts verdeckt.

    Frage: bist du Dir sicher, dass Du 255er Reifen und 15er Platten bei der Abnahme montiert waren und keine Änderung an den Kotflügeln stattgefunden haben?

    Ich kann das überhaupt nicht nachvollziehen. Bei meinem TTS stehen die 255 er Räder mit bereits 10mm Platten im 50 Grad Winkel nach hinten um ca. 5mm über. Nach meiner Info nicht zulässig. oder täusche ich mich da?

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    • 18. April 2025 um 12:54
    • #97

    sieht aus als wäre es die Flanke und nicht das Profil, was übersteht. Kenn mich nicht so detailliert aus, aber vielleicht muss das Profil bei dem angegebenen Winkel abgedeckt sein? Ich habe das Gutachten auch nochmal studiert. Ich komme immer auf das gleiche Ergebnis: Ohne Änderung an der Karosseri gehen mit 9x20 Et52 und 255er nur 8mm/Seite.

    Seht ihr das auch so?

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  • Riederstein
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    • 18. April 2025 um 13:31
    • #98
    Zitat von TTSCompetition

    sieht aus als wäre es die Flanke und nicht das Profil, was übersteht. Kenn mich nicht so detailliert aus, aber vielleicht muss das Profil bei dem angegebenen Winkel abgedeckt sein? Ich habe das Gutachten auch nochmal studiert. Ich komme immer auf das gleiche Ergebnis: Ohne Änderung an der Karosseri gehen mit 9x20 Et52 und 255er nur 8mm/Seite.

    Seht ihr das auch so?

    Das ist wirklich eine sehr interessante Frage: ob der Überstand bereits mit der Seitenflanke oder erst mit dem Beginn des Profil zählt. Wer weiss was dazu?

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  • RSR
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    • 18. April 2025 um 13:53
    • #99

    10er Platten an der HA geht ohne Probleme!

    TTRS 2018, KW V3, HR Stabi, Stage 1

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  • Riederstein
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    • 18. April 2025 um 13:58
    • #100

    auf TT 8S
    - ohne Verändung (Karrosserie und Fahrwerk serienmäßig)
    - mit magnetic ride
    - mit 20 Zoll
    - mit 255er Reifen?

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