Vandalismus am TT RS

  • ich bin einmal bei McDonald's über diese fießen Bodenwellen gefahren, dabei natürlich langsam und vorsichtig drüber und dann macht mich so eine Gruppe Weiber und Typen von der Seite an: "ooooooh bist du cool, es reicht jeder hat dein tolles auto gesehen, ist doch sowieso von papa blaa bla bla" ....... :cursing: DU BLÖDE OLLE DA IST AUCH EINE RIESEN BODENWELLE!! :schimpfen: natürlich fährt man da langsam dran rüber :ohmann:

    • Offizieller Beitrag

    ich bin einmal bei McDonald's über diese fießen Bodenwellen gefahren, dabei natürlich langsam und vorsichtig drüber und dann macht mich so eine Gruppe Weiber und Typen von der Seite an: "ooooooh bist du cool, es reicht jeder hat dein tolles auto gesehen, ist doch sowieso von papa blaa bla bla" ....... :cursing: DU BLÖDE OLLE DA IST AUCH EINE RIESEN BODENWELLE!! :schimpfen: natürlich fährt man da langsam dran rüber :ohmann:


    Die Alte fährt bestimmt so'n 1,2er Popel Corsa Gurken oder so ähnlich, die hätte von mir nur einen Spruch darauf bekommen:


    Hättest Du in der Schule besser aufgepasst, könntest Du auch ein tolles Auto fahren :D :D :D

  • Solche Sprüche beantworte ich meist mit Fehlzündung, dann ist Ruhe oder sie haben nen echten Grund sich die Mäuler zu zerreissen ;)


    Was die rechtliche Handhabe angeht ist das alles eine ziemliche Grauzone. Sollte man jemanden inflagranti erwischen und die Person kann oder will sich nicht ausweisen, kann man ein Festnahme als Privatperson vornehmen, ist irgendwo im StGB geregelt, schimpft sich glaub ich "Jedermanns-Recht" (hat in Schweden z.B. eine andere Bedeutung). Die Festnahme muss aber ohne GEwalteinwirkung und nur bis zum Eintreffen der Polizei zu erfolgen. Inwieweit das dann noch anwendbar ist, wage ich mal dahinzustellen.

    Audi TTRS, Motorrevision HGR, Schweizer LLK, EDEL01 Prototypen AGA, KW Clubsport, Sachs Sintermetall Kupplung, Raeder Motorsport Felgen, Schalensitze, Mov'It Stahlbremse

  • Ich hatte das ganze Theater mal an meinem G ich hatte da nen Verdächtigen bei dem ich mit zu 100% sicher bin das er es war, bin zu der Polizei gegangen und das Ende war dann noch ne Anzeige an mich wegen Verleumdung...



    Waren 5.600€ schade!!!

  • Was war rausgekommen wegen Verleumdung?


    Kann ja nicht sein wenn du der polizei einen Verdächtigen nenns, dass das gleich Verleumdung ist. Solang du's nicht durch die Nachbarschaft brüllst...


    ??


    Schon krass, gibt Leute...

    +1000PS Garage: Audi S3 02 265ps - 370NM 2nd Air Intake, Cat-back supersprint, Stahlflexleitungen, Kennwood KVT725+navi, Hp complet Lanzar,Bilstein PSS9, Ganghebel S3 8P,Domstrebe unten, Haldex PP, Turborohr B&B, chip B&B /// BCNR33: min 400 PS -rollcage, Nardi LR, Link ECU...?? /// Audi TTRS 2013 (340ch)MTM Diff, Carbon Quattro, Carbon Ansaugung, Carbon Innenraum :daumenhoch:

  • Verleumdung gegenüber der Polizei? Welcher Winkeladvokat hat das denn vor Gericht durchgebracht. Sowas verläuft doch im Sande, wenn die Verleumdung nicht nachgewisen werden kann. Sowas muss abstrakt betrachtet werden.


    ich bin mal angehalten worden und mit einem Ordnungsgeld belegt worden, weil ich unnütz innerhalb einer Ortschaft hin und her gefahren bin und dabei andere belästigt habe. Es handelte sich um eine 6 spurige Haupverkehrsstraße ohne Wohnbebauung mit gleichzeitig laufender Großveranstaltung nebenan . . . da hab ich mich gefragt, WEN ich da belästigt haben könnte, zumla die Belästigung nicht konkret (Person) benannt werden konnte. War drauf und dran sowas vor Gericht zu bringen, aber wegen 20 Euro Ordnungsgeld war mir das dann zu aufwändig. Aber nur um mal ein Beispiel zu geben, wie Leute in D verknackt werden für Dinge, die konkret betrachtet nicht vorlagen.


    An Ort und Stelle umklatschen und dann erst Fragen stellen bei solchen Leuten . . . dir ist ein Schaden entstanden, dessen Entstehung du einer Person konkret zuweisen konntest. Aber statt das zu untersuchen kriegst du eine Anzeige wegen einer nicht nachweisbaren Verleumdung? Für sowas müssten einige Herren in grün beim Arbeitsamt vorsprechen. :kotzen:

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  • Das is ja echt übel, was da zum Teil bei euch rüberkommt.......hatte auch mal so einen Fall. Mein Kleiner war damals keine Woche alt. Schlüssel über die Beifahrerseite, von vorne bis hinten. Kriegt man echt zu viel :cursing:


    Wie siehts denn in diesen Fällen mit der Rechtslage aus?


    Darf ich mein Eigentum "beschützen"? D.h. evtl auch handgreiflich werden, wenn es nicht anders geht? Krieg schon ne wut im Bauch, wenn ich nur daran denke :problem: :problem: :problem: :problem: :problem: :problem:


    Es gibt da ne Möglichkeit im Rahmen der Notwehr. Frag mich aber nicht nach Details. Ich erinnere mich nur daran, dass ein Jäger mit seinem Jagdgewehr einem Dieb in den Fuß geschossen hatte, als der unten vorm Haus des Jägers Eigentum entwenden wollte. Der Jäger wurde freigesprochen, weil er angemessen (und da haben wir auch schon die berühmte Grauzone) den Diebstahl seines Eigentums verhindert hat. Dasselbe bei einer Dame, die einen Dieb zu Fall gebracht und dadurch verletzt hat, der ihr die Handtasche gestohlen hatte.


    Ich gehe stark davon aus, dass etwas in der Art auch für Sachbeschädigung gilt. Inwieweit aber ne Schelle oder ein Tritt in die Klötze von der Justiz als angemessen angesehen werden, ist wohl vom Fall abhängig. Ich erinnere mich nämlich auch an eine junge Frau (Kampfsportmeisterin), die drei sie bedrängende Männer umgekloppt hat. Weil sies aber so drauf hatte, waren die mal gleich krankenhausreif und sie wurde verurteilt.


    Viele Grüße
    DerSchorsch