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Allgemeiner Thread VS - Illegale Autorennen und Raserei

  • R8PTOR
  • 27. April 2017 um 17:07
  • Geschlossen
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    • 26. Januar 2018 um 10:45
    • #121

    So wie die Presse schreibt und der Richter argumentiert ist der Verursacher durch seinen Fahrstil wohl schon öfter aufgefallen. Wer immer durch die gegend "rast" bringt Menschenleben in Gefahr und das ist definitv fahrlässig.....

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    • 26. Januar 2018 um 10:58
    • #122

    Ja da stimm ich dir zu aber wie er auffällig war Stand auch da.

    Einmal ist er wohl auf einen Rasen(der andere Rasen auch als Wiese bekannt :D) gefahren, was auch immer er darauf gemacht hat warschl versucht zu driften öä. Gut eher kindisch als gefährlich.

    Und einmal ist er wohl aufgefallen weil er zu laut durch nen Ort gefahren ist.

    Wie auch immer man das machen kann, scheinbar aber alles legal da nur Verwarnung.

    Problem bei dem "rast" hier ist und deswegen finde ich das irgendwie komisch, wenn er nicht abgekommen wäre, wäre es keine Raserei gewesen, da 100 erlaubt, 94 gefahren.

    Gutachter sagte die Kurve ist nur mit max. 55-60 befahrbar. Jeder der schneller durchfährt ist dann nen Raser?

    Hier fehlt definitiv ne genau definitiv des Staates.

    Problem ist hier nur das Verhalten des Fahrers, das als pupertär eingestuft werden kann.

    Ändert aber nichts am Unfallgeschehen.

    Orange is the new Black.

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    • 26. Januar 2018 um 13:15
    • #123

    Richtig! Das ist schwierig zu beurteilen was nun ''Rasen'' ist oder nicht. Eine Vorverurteilung spielt da durch die Gesellschaft und die Medien auch immer eine gewisse Rolle.

    Aber wenn man rein bei den Fakten bleibt hat hier eine Person mit unangepasster Geschwindigkeit und Selbstüberschätzung oder fehlender Erfahrung einen tödlichen Unfall erzeugt der durch angepasste Fahrweise nicht entstanden wäre.

    Daher finde ich das Urteil passend! Ob jetzt Bewährung oder nicht liegt bestimmt auch am Ermessen des Richters und 100 anderen Faktoren welche evtl. der Öffentlichkeit garnicht bekannt sind!

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    • 1. Februar 2018 um 14:52
    • #124

    https://www.n-tv.de/panorama/BGH-p…le20262864.html

    Jetzt liegt der Fall beim BGH! Bin mal gespannt wie die urteilen...

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    • 1. Februar 2018 um 15:27
    • #125
    Zitat

    Die Richter gingen davon aus, dass die beiden mit dem Wettrennen "mittäterschaftlich und mit bedingtem Vorsatz" handelten. Sie hätten zwar niemanden töten wollen, den Tod anderer aber billigend in Kauf genommen, um zu gewinnen. "Es ging um den Kick und das Ansehen in der Raser-Szene", hieß es im Urteil. "Schon eine Gleichgültigkeit gegenüber dem zwar nicht erstrebten, wohl aber hingenommenen Tod des Opfers rechtfertigt die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes." Niedrige Beweggründe wollte die Kammer "nicht mit letzter Sicherheit bejahen". Mörder seien die beiden aber, weil sie den Autofahrer mit einem "gemeingefährlichen Mittel" - ihren bei dem Tempo unkontrollierbaren PS-starken Wagen - getötet haben.

    Zitat

    Kann man jemandem Vorsatz - Juristen nennen es "dolus eventualis" (Eventualvorsatz) - unterstellen, der ohne Rücksicht auf mögliche Opfer durch die City rast? "Das ist sicher grenzwertig", sagt Verkehrsrechtspezialist Andreas Krämer vom Deutschen Anwaltverein

    Zitat

    Wenn der BGH das Mordurteil bestätigt, könnte dies Auswirkungen nicht nur auf Unfallfahrer von illegalen Wettrennen haben: "Dann könnten auch andere Raser-Unfälle mit Toten oder Verletzten als Mord oder versuchter Mord gewertet werden", sagt Verkehrsrechtexperte Krämer. Das hätte abschreckende Wirkung

    Zitat

    wenn das Berliner Landgericht wegen Totschlags geurteilt hätte: "Das schon wäre mutig gewesen."

    Owehowehoweh....

    Orange is the new Black.

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  • Der Hausmeister
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    • 1. Februar 2018 um 15:57
    • Offizieller Beitrag
    • #126

    Ich vermute fast das BGH kippt das mit folgender Begründung: Der absolute Vorsatz fehlt hier:/:/

    Motorrad vs Auto: Halb so viele Räder, doppelt soviel Spaß!

    Panigale V4 R (Die Endstufe)👍🏻 / M1000XR Competition (Der Reiseflieger)😜 / Thruxton RS Final Edition (Der Gentlemen Racer)🤗

    Daily: Q5 V6 3.0 TDI Quattro = 100% Diesel ... der braucht keinen Stecker !!! 💪🏻💪🏻💪🏻

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  • R8PTOR
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    • 11. Februar 2018 um 13:02
    • #127

    https://www.motor-talk.de/news/11-minute…h-t6266062.html

    Kasperverein Deutschland. Das Mädel gehört genauso bestraft wie die anderen. "für Mord" oder min 3 Jahre Bau...

    Geständnis hin oder her.

    Orange is the new Black.

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  • Philipp
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    • 11. Februar 2018 um 14:09
    • #128

    wobei du hier ja schon wieder bei etwas legalem landest - ob sie nun mit einer FSE telefoniert oder wie im Bericht vermerkt Headset, macht so weit ich weis keinen Unterschied da beides legal

    das fahrlässige Verhalten rührt in diesem Fall wohl eher daher, dass sie durch das "emotionale" Gespräch einfach sehr abgelenkt war.

    Ich kenne das auch mit normaler FSE, die Aufmerksamkeit für den Verkehr leidet.

    Dies macht es für die Betroffenen definitiv nicht besser, bedeutet aber eher das hier beim Gesetzgeber nachgearbeitet werden muss; inwiefern das für alle Alltagssituationen eine Lösung darstellt.....

    Manchmal herrscht einfach unbedacht, das kann jedem passieren; einmal ohne und ein anderes mal mit fatalen Konsequenzen


    Gruß Philipp

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  • R8PTOR
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    • 11. Februar 2018 um 14:15
    • #129

    Den Fakt das Sie über ne rote Ampel gefahren is ist wohl egal?

    Dabei ist's doch egal ob telefoniert, Nase gebohrt, oder Radiosender gewechselt.

    So gesehen hat sie mehr verkehrt gemacht als der Saarbrücker Kasper Zafira Fahrer ^^

    Orange is the new Black.

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  • Ravenous
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    • 11. Februar 2018 um 16:51
    • #130

    Ja, diese Tussis mit Headset sehe ich auch täglich. Da wird dann meist das Handy in der Hand gehalten und ins Gerät gesabbelt. Dabei dann wild gestikuliert.

    Das hat mit ner FSE nichts gemeinsam und die sind immer total abgelenkt.

    Das Urteil ist in Anbetracht eines Toten ein schlechter Scherz. Aber da wurde der Dame vermutlich ihre schwere südländische Kindheit als mildernder Umstand angerechnet.

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  • Ravenous
    Gast
    • 1. März 2018 um 16:30
    • #131

    Mal was Neues:

    https://www.mopo.de/news/politik-w…er-auf-29801600

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  • Blaudi
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    • 1. März 2018 um 16:47
    • #132

    War zu erwarten! ;)

    Und rein juristisch betrachtet - auch richtig! :/

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  • DG TTS
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    • 1. März 2018 um 22:43
    • #133

    Leider ist das neue Testament in unserem Rechtsstaat gültig, 2. Mose finde ich besser

    =================

    Audi TTS 8J Roadster

    =================

    WOT is, wenne nur noch Teppich zwischen Gaspedal und Bodenblech has!

    https://en.wikipedia.org/wiki/Wide_open_throttle

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  • NeTTermann
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    • 2. März 2018 um 17:07
    • #134

    Rechtlich gesehen handelt es sich nicht um Mord,so ist das Ergebnis auch korrekt.

    Wer sich aber so im Straßenverkehr verhält, sollte aber trotzdem keine geringere Strafe bekommen.

    Ist ja egal wie man das Kind hier nennt. Auf die entsprechende Strafe kommt es an.

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  • TT-Eifel
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    • 22. März 2018 um 15:20
    • #135

    Kölner Raser müssen doch ins Gefängnis.
    Aber eigentlich nicht lange genug.

    Gruß
    TT-Eifel

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    • 22. März 2018 um 20:17
    • Offizieller Beitrag
    • #136
    Zitat von TT-Eifel

    Kölner Raser müssen doch ins Gefängnis.
    Aber eigentlich nicht lange genug.

    :thumbup:

    Mit freundlichen Grüßen

    Alex

    Welche Produkte ich verwende. -> klick mich

    Fahrzeughistorie:
    Audi A3 8L 1.6 101 PS (verkauft)
    Audi S3 8L 1.8T 225 PS (verkauft)
    Audi TTS 8J 2.0 TFSI 272 PS (verkauft)
    Audi TTRS Plus 8J 2.5 TFSI 360 PS (verkauft)

    aktuell Audi TTRS 2.5 TFSI 400 PS

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  • R8PTOR
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    • 23. März 2018 um 09:23
    • #137

    Die Strafe scheint deutlich angemessener als die populistischen Mord-Strafen bisher.

    Orange is the new Black.

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  • Bert
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    • 23. März 2018 um 09:35
    • #138

    Oh nein der arme Angeklagte hat jetzt eine posttraumatische Belastungsstörung wegen dem ganzen Verfahrens- und Medienstress. Na dann gehört er natürlich sofort frei gesprochen.<X

    Der letzte Satz macht mich etwas stutzig?

    "Die beiden Verurteilten haben momentan keinen Führerschein. Sie kamen mit der Stadtbahn zum Gericht"

    MOMENTAN:?: Ist der Lappen nicht auf Lebenszeit weg:?:

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    • 23. März 2018 um 09:44
    • #139
    Zitat von Bert

    Oh nein der arme Angeklagte hat jetzt eine posttraumatische Belastungsstörung wegen dem ganzen Verfahrens- und Medienstress. Na dann gehört er natürlich sofort frei gesprochen.<X

    Der letzte Satz macht mich etwas stutzig?

    "Die beiden Verurteilten haben momentan keinen Führerschein. Sie kamen mit der Stadtbahn zum Gericht"

    MOMENTAN:?: Ist der Lappen nicht auf Lebenszeit weg:?:

    Auch er wird nach absitzen der Strafe, Sperre wie jeder andere auch zur MPU müssen dort kann er dann unter Beweiß stellen ob er fahrtüchtig ist ^^

    Orange is the new Black.

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  • Bert
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    • 23. März 2018 um 09:49
    • #140

    Alleine das die Möglichkeit besteht das so ein Individuum wieder aktiv am Straßenverkehr teilnehmen darf ist schon erschrecken.

    Lebenslange Sperre ein KFZ zu bewegen ist ja wohl logisch!!

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