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TÜV Eintragung in den Fahrzeugschein

    • TT RS FV/8S
  • Chrispaws
  • 17. April 2023 um 16:15
  • Chrispaws
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    • 17. April 2023 um 16:15
    • #1

    Moin Leute,

    Ich habe mal ne kurze Frage in Bezug auf Eintragungen. Da ich auf die schnelle keine eindeutige Antwort gefunden habe, möchte ich euer Schwarmwissen mal in Anspruch nehmen.

    Wenn ich eine technische Veränderung an meinem Fahrzeug vornehme, muss ich nach der Eintragung beim TÜV, die Veränderungen in den Fahrzeugschein übertragen lassen.

    Jetzt meine Frage, darf ich das Fahrzeug eigentlich nach der TÜV Eintragung bewegen, oder offiziell erst nach der Überschreibung in den Fahrzeugschein?

    Theoretisch ist das Auto ja vom TÜV abgenommen 🤔

    Ich frage deswegen, weil die nächsten freien Termine beim LBV meisten erst nach 4-5 Wochen verfügbar sind.

    Darf ich das Auto bis zum Termin trotzdem bewegen?

    Grüße

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  • TekToniiik
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    • 17. April 2023 um 16:47
    • #2

    Theoretisch erst wenn es im Fahrzeugschein eingetragen ist. Grade wenn im Gutachten "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich" steht.

    In der Praxis wird das aber wohl kaum jemand beanstanden, grade wenn du sogar einen Termin zum Eintragen nachweisen kannst.

    2024-XXXX

    Audi R8 4s

    2019-2024

    sold Audi TT RS 8s 2016 Performance Parts

    2017-2019

    sold Audi TT 8s ABT Komplettumbau

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  • TTRS_paule
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    • 17. April 2023 um 17:00
    • #3

    Hallo,

    Nach der Eintragung von der Veränderung durch den Sachverständigen muss der Fahrzeuschein berichtigt werden. Und zwar schnellstmöglich, denn die Betriebserlaubnis ist ja erloschen und nur die Zulassungsstelle erteilt auf Grund der abgenommenen Änderungen diese neu.

    Früher stand bei den Eintragungen durch den Sachverständigen immer : Die Fahrzeugpapiere müssen bei nächster Gelegenheit berichtigt werden. Heute steht da unverzüglich.

    Idr wird die Schmiere bei einer Kontrolle nix sagen wenn das Datum der Eintragung frisch ist, sie können aber auch einen Mängelbericht ausstellen…..

    So long 8)

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  • Chrispaws
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    • 17. April 2023 um 17:06
    • #4
    Zitat von TTRS_paule

    Hallo,

    Nach der Eintragung von der Veränderung durch den Sachverständigen muss der Fahrzeuschein berichtigt werden. Und zwar schnellstmöglich, denn die Betriebserlaubnis ist ja erloschen und nur die Zulassungsstelle erteilt auf Grund der abgenommenen Änderungen diese neu.

    Früher stand bei den Eintragungen durch den Sachverständigen immer : Die Fahrzeugpapiere müssen bei nächster Gelegenheit berichtigt werden. Heute steht da unverzüglich.

    Idr wird die Schmiere bei einer Kontrolle nix sagen wenn das Datum der Eintragung frisch ist, sie können aber auch einen Mängelbericht ausstellen…..

    Ja so kenn ich das nämlich auch noch "bei Gelegenheit ". Ich war mir aber bei den aktuellen Richtlinien nicht sicher 🤔

    Ich hab ja auch schon einen Termin beim Verkehrsamt. Den würde ich dann auch mitführen.

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  • raser2
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    • 17. April 2023 um 19:34
    • #5

    Das reicht in Verbindung bis zum Termin bei der Zulassung. Den Prüfbericht hast du ja.

    NeTTe Grüße aus Weiden in der Oberpfalz! :) TT RS plus 8J (04-10) / Golf 7 R MTM (10-04) / Porsche 991.1 C2 Schalter (04-10) / Porsche 991.1 C2S PDK (04-10) & eine Garage voll Mopeds :) Aber leider viel weniger Zeit als Fahrzeuge, aber das wird schon noch.

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  • Syccon
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    • 17. April 2023 um 19:37
    • #6

    Da scheint sich tatsächlich was geändert zu haben. Ich fahre schon seit mind. 5 Jahren andere Räder auf dem A1. Auf dem Gutachten steht da „bei Gelegenheit…“ Die hatte ich bisher nicht. 😃 Beim TÜV gab es bisher auch nie Probleme.

    Auf anderen Gutachten vom TTRS von 2021 steht da tätsächlich „unverzüglich.

    Irgendwer meinte damals, das mitführen des Gutachtens reicht erstmal aus.

    Gruß Syccon

    -----------------------------------------------------------------------------------------
    Aktuell: Audi RSQ3 (F3) 400 PS, Audi A1(8X) Competion Kit Legends 122 PS

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  • Oliver1991
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    • 17. April 2023 um 19:45
    • #7

    Kommt doch ganz drauf an ob eine 19er oder 21er Abnahme erfolgt ist.

    Gibt aber auch eine 19er wo man es unverzüglich eintragen muss.

    @ my TTRS story

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  • Chrispaws
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    • 17. April 2023 um 19:48
    • #8
    Zitat von Syccon

    Da scheint sich tatsächlich was geändert zu haben. Ich fahre schon seit mind. 5 Jahren andere Räder auf dem A1. Auf dem Gutachten steht da „bei Gelegenheit…“ Die hatte ich bisher nicht. 😃 Beim TÜV gab es bisher auch nie Probleme.

    Auf anderen Gutachten vom TTRS von 2021 steht da tätsächlich „unverzüglich.

    Irgendwer meinte damals, das mitführen des Gutachtens reicht erstmal aus.

    Haha...da hast du wohl jegliche Gelegenheit ausgelassen 😅

    Ich möchte da eher nur eine kurze Zeit überbrücken. Mir ist da halt nur wichtig, dass die mich nicht an der nächsten Ampel stilllegen.

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  • raser2
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    • 17. April 2023 um 19:56
    • #9

    Früher gab es grob gesagt "sofort" oder "bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren" .

    NeTTe Grüße aus Weiden in der Oberpfalz! :) TT RS plus 8J (04-10) / Golf 7 R MTM (10-04) / Porsche 991.1 C2 Schalter (04-10) / Porsche 991.1 C2S PDK (04-10) & eine Garage voll Mopeds :) Aber leider viel weniger Zeit als Fahrzeuge, aber das wird schon noch.

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    • 17. April 2023 um 20:43
    • #10

    Das vom TTRS ist natürlich eingetragen. Auf dem Gutachten steht „nach §21 StVZO (§19(2) StVZO). Ob das bei den Rädern vom A1 anders ist, weiß ich nicht. Das liegt im Auto. Vielleicht gibt es da ja doch nochmal Unterschiede. Kann ich nur mal nachschauen.

    Gruß Syccon

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  • Chrispaws
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    • 17. April 2023 um 21:13
    • #11
    Zitat von Syccon

    Das vom TTRS ist natürlich eingetragen. Auf dem Gutachten steht „nach §21 StVZO (§19(2) StVZO). Ob das bei den Rädern vom A1 anders ist, weiß ich nicht. Das liegt im Auto. Vielleicht gibt es da ja doch nochmal Unterschiede. Kann ich nur mal nachschauen.

    Ich krieg das Auto erst diese Woche zurück. Dann schau ich mal auf die TÜV Eintragung 🤓

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  • Rimbo
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    • 18. April 2023 um 10:19
    • #12

    Grundlegend ist jede Änderung einzutragen, 21er, auch Dinge mit ABE wenn diese in Kombination sich gegenseitig beeinflussen. Zum Beispiel andere Downpipe und Sport ED, aber es kann auch Tieferlegung und Sport ED sein. Eine ABE bezieht sich ja immer auf den Serienzustand.

    Anders gesagt, ob bei „nächster Gelegenheit“ oder „unverzüglich“, beides ist unverzüglich einzutragen. Besonders dann wenn du auch mal in Regionen der „Poser“ SoKo‘s unterwegs bist. Außer dich reizt die sportlicher Herausforderung einer 2h Kontrolle mit evtl. Stilllegung ^^

    Führe 21er Bericht und Eintragungstermin mit, und fahre vielleicht bis dahin nicht in genannte Regionen.

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  • Chrispaws
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    • 18. April 2023 um 13:32
    • #13
    Zitat von Rimbo

    Grundlegend ist jede Änderung einzutragen, 21er, auch Dinge mit ABE wenn diese in Kombination sich gegenseitig beeinflussen. Zum Beispiel andere Downpipe und Sport ED, aber es kann auch Tieferlegung und Sport ED sein. Eine ABE bezieht sich ja immer auf den Serienzustand.

    Anders gesagt, ob bei „nächster Gelegenheit“ oder „unverzüglich“, beides ist unverzüglich einzutragen. Besonders dann wenn du auch mal in Regionen der „Poser“ SoKo‘s unterwegs bist. Außer dich reizt die sportlicher Herausforderung einer 2h Kontrolle mit evtl. Stilllegung ^^

    Führe 21er Bericht und Eintragungstermin mit, und fahre vielleicht bis dahin nicht in genannte Regionen.

    Könnte schwierig werden, ich wohne in der genannten Region 🤪

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  • Rimbo
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    • 19. April 2023 um 08:47
    • #14

    Mein Beileid

    Dann entweder so wenig wie möglich unterwegs sein oder auf einen netten Freund und Helfer hoffen.

    Ich wäre eher fürs erstere 😅

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