Alles anzeigenIch ziehe auch mal Fazit:
Das hast Du geschrieben und es ist Unsinn.
Alle Daumen sind Finger, aber nicht alle Finger sind Daumen.
Aus dem Blickwinkel eines Deutschen Staatsbürgers:
Die Niederlande sind zwar Ausland, aber nicht jedes Ausland sind die Niederlande.Jetzt wird's etwas verwirrend: Die Niederlande liegen im EG-Geltungsbereich, Australien aber nicht. Aber Australien ist Ausland. So wie die Niederlande.
Du kannst kein Deutsches Auto nach Australien importieren und dann einfach mit der Deutschen Zulassung losfahren wollen. Du wirst Dich an die nationalen Vorschriften halten müssen.
Du kannst das Auto sogar auf dem Europäischen Kontinent bewegen und den EG-Geltungsbereich verlassen. Dafür musst Du gar nicht mal so weit fahren. Und deswegen bist Du sehr gut beraten, dem Paule nicht einfach zu glauben, sondern Dich über die nationalen Regelungen schlau zu machen.
Ist der Groschen jetzt bei Dir gefallen?
Moment Du Schlaumeier, das es Unterschiede gibt schon alleine ob rechts oder links gefahren wird und das dann die Hauptscheinwerfer geändert werden müssen brauchst Du mir nicht erzählen. ( Ist nur ein Beispiel… ) Ich denke da verfüge ich doch über etwas mehr Wissen und Erfahrung
Hier ging es aber vorranig um eingetragene Veränderungen am Fahrzeug!!!
Über alles andere was z.b. in GB geltend ist muss man sich informieren
Das war aber nicht der Start hier in unsere kleine Diskussion.
Allso bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen