Feldmaßnahme 30E3 Motorsoundsteuerung TTRS 8s ⚠️

  • Ich ziehe auch mal Fazit:


    Mit deiner Deutschen Zulassung darfst Du natürlich ins Ausland fahren.

    Das hast Du geschrieben und es ist Unsinn.


    Alle Daumen sind Finger, aber nicht alle Finger sind Daumen.



    Aus dem Blickwinkel eines Deutschen Staatsbürgers:


    Die Niederlande sind zwar Ausland, aber nicht jedes Ausland sind die Niederlande.


    Jetzt wird's etwas verwirrend: Die Niederlande liegen im EG-Geltungsbereich, Australien aber nicht. Aber Australien ist Ausland. So wie die Niederlande.


    Du kannst kein Deutsches Auto nach Australien importieren und dann einfach mit der Deutschen Zulassung losfahren wollen. Du wirst Dich an die nationalen Vorschriften halten müssen.

    Du kannst das Auto sogar auf dem Europäischen Kontinent bewegen und den EG-Geltungsbereich verlassen. Dafür musst Du gar nicht mal so weit fahren. Und deswegen bist Du sehr gut beraten, dem Paule nicht einfach zu glauben, sondern Dich über die nationalen Regelungen schlau zu machen.

    Ist der Groschen jetzt bei Dir gefallen?

  • Moment Du Schlaumeier, das es Unterschiede gibt schon alleine ob rechts oder links gefahren wird und das dann die Hauptscheinwerfer geändert werden müssen brauchst Du mir nicht erzählen. ( Ist nur ein Beispiel… ) Ich denke da verfüge ich doch über etwas mehr Wissen und Erfahrung;)

    Hier ging es aber vorranig um eingetragene Veränderungen am Fahrzeug!!!

    Über alles andere was z.b. in GB geltend ist muss man sich informieren;)

    Das war aber nicht der Start hier in unsere kleine Diskussion.

    Allso bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen 8)

  • Moment Du Schlaumeier, das es Unterschiede gibt schon alleine ob rechts oder links gefahren wird und das dann die Hauptscheinwerfer geändert werden müssen brauchst Du mir nicht erzählen. ( Ist nur ein Beispiel… ) Ich denke da verfüge ich doch über etwas mehr Wissen und Erfahrung;)

    Hier ging es aber vorranig um eingetragene Veränderungen am Fahrzeug!!!

    Über alles andere was z.b. in GB geltend ist muss man sich informieren;)

    Das war aber nicht der Start hier in unsere kleine Diskussion.

    Allso bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen 8)

    Es ging um Deine konkrete Aussage. Und die ist falsch.

    Aber gut, dass Du es einsiehst.

    • Offizieller Beitrag

    Hausi das kann ich so nicht bestätigen, habe aktuell einen TTRS da bei dem das genau so ist wie ich es beschrieben habe.

    Mit Niederländischen Papieren nix Leistungssteigerung, jetzt mit Deutschen Papieren Leistungssteigerung wieder da😜

    Ah ok. Das war aber mal anders. Warum auch vereinfachen, wenn es auch umständlich geht🤷🏼‍♂️

  • Hausi das kann ich so nicht bestätigen, habe aktuell einen TTRS da bei dem das genau so ist wie ich es beschrieben habe.

    Mit Niederländischen Papieren nix Leistungssteigerung, jetzt mit Deutschen Papieren Leistungssteigerung wieder da😜

    Vereinfacht: Das Fahrzeug entspricht nicht den Papieren. Da wird im worst case in den Niederlanden nichts anderes als in Deutschland passieren. EG halt...

  • Ich fahre die APR-Software und habe sie in Dortmund aufspielen lassen. Ich habe zur Auskunft erhalten, dass APR eine angepasste, funktionsfähige Software nachschiebt, sobald das Dilemma gelöst ist. Die wird auch kostenfrei aufgespielt. Eine Verpflichtung dazu könnte es über die Gewährleistung geben.

    Die müssen ihre Software anpassen, weil die auf der Software von Audi mit dem Emissionsproblem basiert. Würde APR das ignorieren und die Software ungeachtet dessen weiter verkaufen, dann würde bei den betroffenen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis erlöschen. Und es bestünde das nicht unwesentliche Risiko, dass das Auto vom TÜV nicht mehr abgenommen wird. Es gäbe also keinen legalen Weg mehr zurück zur Teilnahme am Straßenverkehr.

    Wer über Chiptuning nachdenkt, muss sich darüber im Klaren sein: Die Betriebserlaubnis erlischt bei einer Leistungssteigerung nach § 19 Abs. 2 StVZO, weil das das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    Es sind dann ein Gutachten und ein paar Behördengänge notwendig, um die Betriebserlaubnis wieder zu erlangen. Der führt über § 21 StVZO in Verbindung mit § 19 Abs. 1 StVZO.

    § 19. Abs. 1 StVZO referenziert auf EG-Richtlinien. Die Betriebserlaubnis selbst kann die zuständige Behörde aber nur auf nationaler Ebene erteilen.

    Die Zulassungsbescheinigungen (Teil i & II) sind auch nationale Dokumente. Bei einem Serienfahrzeug sind die aber in Einklang mit der EG-Typgenehmigung. Und bei einem leistungsgesteigerten Kfz eben nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Von meiner Seite aus erfolgt demnächst eine Stellungnahme meines Anwalts zum Thema. 👍 Dürfte hier so einigen helfen. Bitte schreibt mir keine PM´s wartet bis das Statement erfolgt.


    Nur soviel sei gesagt:


    - Update ablehnen ✅

  • Heute kam schon die Antwort von APR:


    Hallo Dirk,


    danke für deine Anfrage und dein Interesse an APR

    Die APR Software ist an das neuste Audi File angepasst

    Bitte aber zuerst das Audi File aufspielen lassen und dann das APR File danach, ansonsten kann es sein das man das ganze zweimal machen muss

    Befindet sich in deiner Nähe ein APR Händler ?

    APR Händler - APR Deutschland (goapr.de)


    Die Software wurde also von APR angepasst.
    Ich lasse demnächst bei Audi das Update aufspielen und werde dann entscheiden, von wem ich die Software nehme. Mit HGR muss ich noch sprechen.

    geliebter und gepimpter TT 8n Roadster nach 7 Jahren verkauft 😌

    aktuell 04/2018er TTRS Roadster 😄😎

    • Offizieller Beitrag

    Siehe da und damit sind die 19er oder 21er Rechtssprecher nun hoffentlich auch ruhig gestellt.

    Danke für die Informative Darstellung. 👍🏻👍🏻

  • Ob das das Update für Bestandskunden kostenlos ist, weiß ich nicht.

    Auch wenn es vielleicht nicht hier her passt:


    Ich war zwischenzeitlich bei Manuel von HGR und muss letztendlich sagen, dass ich dort das bessere Gefühl habe, weil er wesentlich flexibler (und trotzdem legal) ist.

    geliebter und gepimpter TT 8n Roadster nach 7 Jahren verkauft 😌

    aktuell 04/2018er TTRS Roadster 😄😎

  • Das Update wird für APR Kunden kostenfrei sein. Die Information habe ich von meinem APR Händler, zudem steht folgendes bei der Amerikanischen APR Seite:

    • Free Updates - If we make an update, add a standard feature, or if the manufacturer issues an update, you are entitled to a free update.


    Quelle:

    https://www.goapr.com/products…o/parts/ECU-25T-EA855-EVO

  • Ob das das Update für Bestandskunden kostenlos ist, weiß ich nicht.

    Auch wenn es vielleicht nicht hier her passt:


    Ich war zwischenzeitlich bei Manuel von HGR und muss letztendlich sagen, dass ich dort das bessere Gefühl habe, weil er wesentlich flexibler (und trotzdem legal) ist.

    Top Entscheidung mit HGR, Manu weiß definitiv was er tut, Software von ihm ist und bleibt einfach spitze, Service und Beratung etc sowieso :thumbup:


    Lassen wir uns mal überraschen, wie es in der Update Angelegenheit weitergeht, bis dahin ablehnen und gut ^^