Sollte man ggfs. drauf ankommen lassen, Update verweigern mit Hinweis, man nutze die Taste ausschließlich gesetzeskonform.
Feldmaßnahme 30E3 Motorsoundsteuerung TTRS 8s ⚠️
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- TT RS FV/8S
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TekToniiik -
23. Dezember 2021 um 12:39
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Wohin soll denn die Meldung vom KBA gehen? Welches Autohaus soll mich denn anschreiben? Ich bin bei 4 VAG Partnern mit dem TTRS Kunde. Was ist, wenn man in einer freien Werkstatt ist oder noch nie in einer Werkstatt war? Woher kommt dann der Brief? 🤔
Ich geh morgen mal zum örtlichen VAG Partner und kläre das mal ab. Es macht überhaupt keinen Sinn, das Update aufzuspielen, wenn ich hinterher zu APR fahre und das wieder ändern lasse. Zumal es sowieso nicht funktioniert, wenn eine Fremdsoftware drauf ist. Die sollen die Aktion als erledigt eintragen und gut ist.geht glaub ich nicht so einfach, da zur Meldung „erledigt“ das Flashprotokoll angehängt werden muss!
ich sehe das wie cs_ und Syccon: ich werde das auf jeden Fall mal probieren, da eh fremdsoftware -
Ich habe gerade mit meinem Freundlichen telefoniert.
Die haben für mein Fahrzeug bis jetzt nichts hinterlegt. Meiner von 12/2016, ohne OPF !
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Gefällt mir, da meiner auch aus 12/2016 ist.... ;-).
Dennoch glaube ich, dass wir den "lustigen" Brief ALLE bekommen werden.
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- Offizieller Beitrag
Ich werfe mal folgendes ein: Sammelklage 🙋♂️
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So, ich war gerade beim Freundlichen. Bei mir ist auch noch nichts hinterlegt. Von einer Pflicht sieht er hier erstmal nichts. Das Schreiben kommt wahrscheinlich direkt von Audi. Mehr kann man dazu im Moment nicht sagen. Mal sehen was im neuen Jahr APR dazu sagt. Erstmal muss die Aktion hinterlegt sein. Diese wird dann auch sofort angezeigt wenn es soweit ist. einfach so die Aktion als erledigt eintragen geht nicht. Das wird ja alles online durchgeführt und abgerechnet. Man kann die Durchführung auch verweigern. Es bedarf in jedem Fall einen Werkstatt Auftrag mit Unterschrift.
Bis zum Zeitpunkt einer Stilllegung können locker 2-3 Jahre ins Land gehen. So schnell geht so was nicht. Wenn es denn dazu überhaupt kommen sollte.
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So, ich war gerade beim Freundlichen. Bei mir ist auch noch nichts hinterlegt. Von einer Pflicht sieht er hier erstmal nichts. Das Schreiben kommt wahrscheinlich direkt von Audi. Mehr kann man dazu im Moment nicht sagen. Mal sehen was im neuen Jahr APR dazu sagt. Erstmal muss die Aktion hinterlegt sein. Diese wird dann auch sofort angezeigt wenn es soweit ist. einfach so die Aktion als erledigt eintragen geht nicht. Das wird ja alles online durchgeführt und abgerechnet. Man kann die Durchführung auch verweigern. Es bedarf in jedem Fall einen Werkstatt Auftrag mit Unterschrift.
Bis zum Zeitpunkt einer Stilllegung können locker 2-3 Jahre ins Land gehen. So schnell geht so was nicht. Wenn es denn dazu überhaupt kommen sollte.
Ich hatte ja einen Werkstattauftrag unterschrieben, aber da ging es hauptsächlich um andere Sachen, jedoch war die Maßnahme leider auch auf dem Zettel. Nun ist das Update ja beim aufspielen fehlgeschlagen.
Ich gehe davon aus, dass der Freundliche jetzt nicht einfach mit Bezug auf meinen Unterschrift aus der Vergangenheit, bei meinem nächsten Besuch das Update aufspielen darf ohne eine erneute Unterschrift von mir oder?
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Einfach schriftlich den Auftrag widerrufen. Ist die sichere Variante :)!
„wer schreibt, der bleibt“. Sollte mit nem 3-zeiler erledigt sein
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- Offizieller Beitrag
Einfach schriftlich den Auftrag widerrufen. Ist die sichere Variante :)!
„wer schreibt, der bleibt“. Sollte mit nem 3-zeiler erledigt sein
ich feier dich !
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Einfach schriftlich den Auftrag widerrufen. Ist die sichere Variante :)!
„wer schreibt, der bleibt“. Sollte mit nem 3-zeiler erledigt sein
Das ist eine Gute Idee 😁!
Ich halt jetzt erstmal die Füße still bis sich jemand meldet und sobald das passiert widerrufe ich die Position "30E3" schriftlich. 🙂
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Die großen Tuner haben alle einen Schreibschutz drauf. Das können die Werkstätten nicht einfach überschreiben das wurde mir auch noch mal bestätigt. Da das Update weder sicherheitsrelevante noch Abgas relevant ist kann man es verweigern. Dann wird das vermerkt und gut ist.
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Aber war das Update zur Unterdrückung des Knallens (glaube 2017) nicht das gleiche Thema? Hat das jemand bis heute verweigert?
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Da das Update weder sicherheitsrelevante noch Abgas relevant ist kann man es verweigern.
Da würde ich nicht drauf wetten.
Nach den gültigen Bestimmungen bestehen die Emissionen heute aus Abgas und Geräuschemissionen die eingehalten werden müssen.
Offensichtlich werden ja hier die Geräuschemissionen gemäß den Bestimmungen nicht eingehalten.
Habe vor einiger Zeit folgendes erlebt.
Eine Bekannte hat ein Fahrzeug (kein TT) mit ca. 6500 Km-Fahrleistung gekauft.
Als sie ihn zulassen wollte wurde ihr die Zulassung verweigert weil eine überwachungspflichtige Aktion des KBA noch offen war.
Ich würde aber auch erstmal Ruhe bewahren und abwarten ob das überhaupt eine überwachungspflichtige Aktion ist.
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Moin,
Genauso sieht das aus, Ruhe bewahren, Tee trinken, und Freitag ordentlich Sylvester feiern, den Frust über die 30E3 richtig “ertränken “ und im neuen Jahr gucken was kommt 👍🥃😎
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ich feier dich !
äh…. Hab ich was falsch gemacht?!
ICH würde es so machen. Hab genügend schlechte Erfahrungen gemacht

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Beim Dieselskandal haben auch eine Menge Fahrzeugbesitzer das Update verweigert. Ich kenne keinen, dem das Auto im Nachhinein still gelegt wurde. Beim Freundlichen hat der Kollege gestern das auch damit verglichen.
Wenn es soweit kommen sollte, also einfach verweigern. -
Guten morgen,
natürlich kann man niemanden zwingen das Update zu machen, "Stillgelegt" wird sicherlich auch nicht so schnell.
Aber was definitiv passiert ( das ist und war beim Dieselskandal auch der Fall ) ist das das Auto bei der Vorführung zur nächsten HU §29 definitiv keinen neuen TÜV Stempel bekommt wenn das Update nicht gemacht wurde.
Damit ist dann doch das "muss" da das Update zu machen.

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Ich kenne niemanden, dem deswegen der TÜV verweigert wurde.
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In a nutshell:
- Man wird gezwungen, die Klappensteuerung verändern zu lassen.
- Es gibt aber weiterhin die Möglichkeit, die Klappen mittels Taste zu öffnen.
- Die Aktion ist somit bzgl. möglicher Geräuschemissionen unwirksam.
- Danach wie bereits zuvor auch schon entscheidet allein der Fahrer, ob er mit offenen Klappen fahren will. Das entscheidet er weiterhin bereits mit seinem Gasfuß, auch in Comfort.
Das allein müsste eigentlich ausreichen, das Update folgenfrei ablehnen zu dürfen. Begründung ist einfache Logik. Es ändert sich ja nichts, außer das die Taste eingeschränkt wird, nicht aber deaktiviert. Es braucht ggfs. nur einen zweiten Tastendruck oder Zug am Schalthebel, dann ist auch wieder laut.
Ob ich aber mir dieser Argumentation vor einen ggfs. autounfreundlichen Richter treten wollte, da bin ich mir nicht sicher. Der könnte dadurch auf die Idee kommen, dass die Taste dann komplett, konsequent deaktiviert werden müsste, somit auch im Profil Dynamic. Denn erst dann wäre ja das erreicht, was man objektiv erreichen will. Dass keiner mehr mit offenen Klappen herumfahren kann.
Vor Gericht bekommt man nicht das, was der eigenen Meinung entspricht, sondern ein Urteil. Möglich, dass man sich danach wünscht, man hätte das Thema gar nicht erst angefasst...
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Ich kenne niemanden, dem deswegen der TÜV verweigert wurde.
Da habe ich mehrere Fahrzeuge in der Werkstatt gehabt wo das der Fall war.
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