Hallo zusammen,
Frage: ist das als Unfallschaden zu bewerten ?
Folgendes ist passiert: In der Werkstatt meines Vertrauens hatte ich den Auftrag zu einem Kundendienst erteilt. Ein Mitarbeiter muss wohl das Auto in die Halle gefahren haben und hat dabei einen am Boden liegenden Reifen übersehen. Mit der Frontschürze links vorne hat er den Reifen angefahren und die Schürze war im unteren Teil leicht verbogen. Der Werkstattmeister hat es mir gebeichtet und angeboten auf seine kosten eine neue Frontschürze einzubauen, was ich natürlich gerne angenommen habe.
Jetzt war ich bei einem Gutachter um den Fahrzeug Preis für einen Verkauf zu ermitteln. Der Gutachter bringt mir das mit der Frontschürze als "Unfallschaden" in Abzug.
Ist das wirklich ein Unfallschaden ????
Grüße
Uli