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Feldmaßnahme 30E3 Motorsoundsteuerung TTRS 8s ⚠️

    • TT RS FV/8S
  • TekToniiik
  • 23. Dezember 2021 um 12:39
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    cs_
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    • 13. Februar 2022 um 11:09
    • #561

    Also mein Kaufgrund war der 5-Ender. Natürlich auch der Klang, logo.

    Und dass ich den Klang selbst wählen kann, laut oder leise.

    Und genau das funktionierte ab Werk bisher nicht. Beim Starten, kalt oder warm, war man immer der Proll. Man konnte es sich nicht aussuchen. Wohngegend zu nachtschlafender Zeit, laut. Krankenhaus, laut. Altenheim, laut. Morgens vor 6 Uhr zur Arbeit los, laut. Tankstelle, laut. Keine Möglichkeit, das zumindest fallweise abschalten zu können.

    Für mich war das ein Mangel an Autonomie, den ich so nicht erwartet hatte beim Kauf. Wurde davon dann nach Abholung überrascht.

    Der TT ist so genial. Und das bleibt er auch. Auch mit dem Motor. Auch von der Lautstärke und dem Klang. Das lasse ich mir doch nur durch das Startverhalten nicht vermiesen. Und im Endeffekt, was verliere ich denn? Vorher war der Startvorgang immer laut, zukünftig wird es immer etwas leiser sein. Beides außerhalb meines Einflusses. Aber so isses dann halt. Im Zweifel finde ich die leisere Variante beim Motorstart besser. Also Strich drunter, ein Gewinn.

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    VW Golf R '15 :saint: & :evil: Audi TT RS '18

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    • 13. Februar 2022 um 11:20
    • Offizieller Beitrag
    • #562
    Zitat von cs_

    Also mein Kaufgrund war der 5-Ender. Natürlich auch der Klang, logo.

    Und dass ich den Klang selbst wählen kann, laut oder leise.

    Und genau das funktionierte ab Werk bisher nicht. Beim Starten, kalt oder warm, war man immer der Proll. Man konnte es sich nicht aussuchen. Wohngegend zu nachtschlafender Zeit, laut. Krankenhaus, laut. Altenheim, laut. Morgens vor 6 Uhr zur Arbeit los, laut. Tankstelle, laut. Keine Möglichkeit, das zumindest fallweise abschalten zu können.

    Für mich war das ein Mangel an Autonomie, den ich so nicht erwartet hatte beim Kauf. Wurde davon dann nach Abholung überrascht.

    Der TT ist so genial. Und das bleibt er auch. Auch mit dem Motor. Auch von der Lautstärke und dem Klang. Das lasse ich mir doch nur durch das Startverhalten nicht vermiesen. Und im Endeffekt, was verliere ich denn? Vorher war der Startvorgang immer laut, zukünftig wird es immer etwas leiser sein. Beides außerhalb meines Einflusses. Aber so isses dann halt. Im Zweifel finde ich die leisere Variante beim Motorstart besser. Also Strich drunter, ein Gewinn.

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    jeder wie er es mag 🤷‍♂️

    Mit freundlichen Grüßen

    Alex

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    Fahrzeughistorie:
    Audi A3 8L 1.6 101 PS (verkauft)
    Audi S3 8L 1.8T 225 PS (verkauft)
    Audi TTS 8J 2.0 TFSI 272 PS (verkauft)
    Audi TTRS Plus 8J 2.5 TFSI 360 PS (verkauft)

    aktuell Audi TTRS 2.5 TFSI 400 PS

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    • 13. Februar 2022 um 11:28
    • #563
    Zitat von cs_

    Die Einzigen, die da erstmal(!) drum herumkommen, sind die mit legalen Umbauten. Nachricht an Audi mit dem Nachweis der Umbauten, dann melden die das Fahrzeug an das KBA als nicht von der Maßnahme zu erfassen. Fertig.

    und GENAU DAS ist bei mir das Ziel!
    wegen mir kann der sinnlose Knopf aus’m Auto raus. Hab ich im Golf R auch nicht und denn nie vermisst. Ich glaub, im TTRS hab ich da bisher zweimal draufgedrückt…


    Audi wird mir - zumindest nicht ohne ordentlich Widerstand - NICHT die HGP-Leistungssteigerung überschreiben etc.

    Audi TTRS, Baujahr 2016, Mythosschwarz metallic, HGP Stage II


    Audi RS4 Avant „Bulldoggen- und Cane Corso-Taxi“, Baujahr 2014, Sportclassicgrau, 4.2 Liter V8

    Cayenne Turbo S „Bulldoggen- und Cane Corso-Taxi“, Baujahr 2016, Tiefschwarz metallic, 4.8 Liter V8 zwangsbeatmet

    VCDS vorhanden (original, kein China-Böller). Kann gerne von jedem in meiner Nähe in Anspruch genommen werden.

    PGEAR vorhanden. Kann auch gerne mal für ne Messung ausgeliehen werden.

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  • Diavolo
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    • 13. Februar 2022 um 11:49
    • #564
    Zitat von cs_

    Beim Starten, kalt oder warm, war man immer der Proll. Man konnte es sich nicht aussuchen. Wohngegend zu nachtschlafender Zeit, laut. Krankenhaus, laut. Altenheim, laut. Morgens vor 6 Uhr zur Arbeit los, laut. Tankstelle, laut. Keine Möglichkeit, das zumindest fallweise abschalten zu können.

    Sehe ich auch so: Drei Knöpfe für drei Funktionen. Dann will ich die auch separat ändern können.

    Was den TÜV betrifft: Meiner Meinung nach ist die Änderung nicht so relevant, dass einem die Plakette verweigert wird. Eventuell findet sich das im Bericht wieder, mehr sollte nicht passieren. Ist allerdings nur meine Meinung.

    Ich habe meinen Wagen privat gekauft. Audi weiß nicht, dass ich Eigentümer bin. Ich wollte letztes Jahr die App von Audi nutzen, dazu hätte ich aber erst einen Eigentumsnachweis erbringen sollen.

    Das KBA gibt also den Datenbestand an den Hersteller, der schreibt wiederum die Halter an und meldet irgendwann Vollzug ans KBA. Im nächsten Schritt gibt das KBA dann die Daten der Halter, die der Aufforderung nicht gefolgt sind, an die zuständigen Zulassungsstellen und die fordern noch einmal auf, unter Fristsetzung mit Androhung von weiteren Konsequenzen.

    Passiert dann immer noch nichts, untersagt die Zulassungsstelle den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum. Dann hast Du schon ein Problem, wenn das Auto auf der Straße oder einem öffentlichen Parkplatz abgestellt ist und darfst genau genommen nicht mal mehr in die Werkstatt fahren.

    Man könnte also warten, bis sich die Zulassungsstelle meldet, weil dann eine konkrete Frist im Raum stehen sollte.

    Mir ist es allerdings schon passiert, dass die Zulassungsstelle ein Fahrzeug ohne Ankündigung aus dem Verkehr gezogen hat. Da ist man dann im Reich der Bekloppten.

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  • TTRS_paule
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    • 13. Februar 2022 um 11:57
    • #565

    moin,

    Warum wartet Ihr ( Betroffene mit legalen Tuning mit und ohne “Hardware” Änderungen) nicht einfach ab was da in den nächsten Wochen, Monaten eure Tuner für Euch da “ausgetüftelt” haben.

    Ich würde, wenn ich davon betroffen wäre, meinem Tuner eine mail schicken und darum bitten das ich zu der 30E3 Maßnahme eine Lösung bezüglich meiner Leistungssteigerung erwarte bzw wie die Vorgehensweise von seitens meines Tuners dazu ist.
    Bis dahin würd ich mich entspannt zurück lehnen und Tee trinken.

    Das das Update mit draufkommt sollte mittlerweile jedem klar sein, das wird durchgezogen egal ob die Betroffenen Amok laufen……


    unser Forums Kollege hat da doch schonmal bei APR für seine Leistungssteigerung eine ordentliche umsetzbare Lösung angeboten bekommen.

    Zitat von Patrik_TTRS

    Hab heute auch die Standardnachricht von Audi bekommen, die hier anscheinend jeder kriegt. X/

    Werde jetzt erstmal noch so weiterfahren, bis der nächste Service- bzw. TÜV-Termin ansteht.

    Da ich die Stage 1 von APR drauf habe, hatte ich vergangene Woche mit APR einen Call bzgl. diesen Themas. Mir wurde gesagt, dass man hier wahrscheinlich nicht drum rum kommt an dem Update.

    Ich soll zu Audi fahren, damit die das Update aufspielen und dies in ihrem System hinterlegen, anschließend kann ich einen Termin bei APR bzw. bei einer Firma die auch APR-Partner ist ausmachen und wieder die Stage 1 aufspielen lassen, die auch diese Änderung mit der Klappensteuerung beinhaltet. Das Ganze wäre für mich kostenlos hat APR gemeint.

    Zu meiner Frage, ob Audi hier einfach die Stage 1 überspielen kann, meinte APR, ja können Sie.

    Als ich im Audi Autohaus gefragt hatte, meinten die auch, ja die werden hier die komplette Software überspielen, allerdings wurde mir auch dazu gesagt, da eine Fremdsoftware aufgespielt ist, kann es sein, dass einige Dinge nicht mehr richtig funktionieren (je nachdem was im Auto alles verbaut wurde) und dass sie dafür auch keine Garantie übernehmen werden, zusätzlich wird im System vermerkt, dass es sich um ein Tuningfahrzeug handelt.

    Ich hoffe, dass bei mir noch alles funktionieren wird wenn es so weit ist, habe die offene Ansaugung + Turbo Inlet, HJS Downpipe und die Akrapovic dran, da sollte ich schon mit der normalen Standardsoftware von Audi hoffentlich keine Probleme haben bis zum nächsten APR Händler zu kommen.

    Wenn hier jemand vor dem gleichen Prozedere steht und auch APR Software drauf hat, wäre es gut zu wissen, ob alles geklappt hat mit den Updates. :thumbup:

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    So long 8)

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    • 13. Februar 2022 um 12:22
    • #566
    Zitat von TTRS_paule

    moin,

    Warum wartet Ihr ( Betroffene mit legalen Tuning mit und ohne “Hardware” Änderungen) nicht einfach ab was da in den nächsten Wochen, Monaten eure Tuner für Euch da “ausgetüftelt” haben.

    Ich würde, wenn ich davon betroffen wäre, meinem Tuner eine mail schicken und darum bitten das ich zu der 30E3 Maßnahme eine Lösung bezüglich meiner Leistungssteigerung erwarte bzw wie die Vorgehensweise von seitens meines Tuners dazu ist.
    Bis dahin würd ich mich entspannt zurück lehnen und Tee trinken.

    Das das Update mit draufkommt sollte mittlerweile jedem klar sein, das wird durchgezogen egal ob die Betroffenen Amok laufen……


    unser Forums Kollege hat da doch schonmal bei APR für seine Leistungssteigerung eine ordentliche umsetzbare Lösung angeboten bekommen.

    Weil „zweigleisig“ fahren (Audi/KBA und Tuner) eventuell, wenn es dann schnell gehen muss, zumindest für mich die entspanntere Alternative ist!


    Fall 1, den ihr alle für unwahrscheinlich haltet: KBA sagt „ok, legal getunted, kann bleiben“. Alles weitere mit Tuner hinfällig. DENNOCH weiß der schon mal Bescheid im Falle einer weiteren „Neuinterpretation durch das KBA“.


    Fall 2: KBA sagt „nö, muss geändert werden“. Tuner ist von Beginn im Boot und arbeitet im Hintergrund dran (im Falle von HGP hatten wir schon entsprechenden Kontakt). Bis ne Lösung da ist, fährt man halt so weiter! Danach zum Tuner und Vollzug melden.


    Ergo: am ENDE keine ganz bösen Überraschungen 😉. Ich kläre Dinge lieber im Vorfeld und schaffe mir Optionen.

    Audi TTRS, Baujahr 2016, Mythosschwarz metallic, HGP Stage II


    Audi RS4 Avant „Bulldoggen- und Cane Corso-Taxi“, Baujahr 2014, Sportclassicgrau, 4.2 Liter V8

    Cayenne Turbo S „Bulldoggen- und Cane Corso-Taxi“, Baujahr 2016, Tiefschwarz metallic, 4.8 Liter V8 zwangsbeatmet

    VCDS vorhanden (original, kein China-Böller). Kann gerne von jedem in meiner Nähe in Anspruch genommen werden.

    PGEAR vorhanden. Kann auch gerne mal für ne Messung ausgeliehen werden.

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  • Der Hausmeister
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    • 13. Februar 2022 um 12:22
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    • #567
    Zitat von Diavolo

    Sehe ich auch so: Drei Knöpfe für drei Funktionen. Dann will ich die auch separat ändern können.

    Was den TÜV betrifft: Meiner Meinung nach ist die Änderung nicht so relevant, dass einem die Plakette verweigert wird. Eventuell findet sich das im Bericht wieder, mehr sollte nicht passieren. Ist allerdings nur meine Meinung.

    Ich habe meinen Wagen privat gekauft. Audi weiß nicht, dass ich Eigentümer bin. Ich wollte letztes Jahr die App von Audi nutzen, dazu hätte ich aber erst einen Eigentumsnachweis erbringen sollen.

    Das KBA gibt also den Datenbestand an den Hersteller, der schreibt wiederum die Halter an und meldet irgendwann Vollzug ans KBA. Im nächsten Schritt gibt das KBA dann die Daten der Halter, die der Aufforderung nicht gefolgt sind, an die zuständigen Zulassungsstellen und die fordern noch einmal auf, unter Fristsetzung mit Androhung von weiteren Konsequenzen.

    Passiert dann immer noch nichts, untersagt die Zulassungsstelle den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum. Dann hast Du schon ein Problem, wenn das Auto auf der Straße oder einem öffentlichen Parkplatz abgestellt ist und darfst genau genommen nicht mal mehr in die Werkstatt fahren.

    Man könnte also warten, bis sich die Zulassungsstelle meldet, weil dann eine konkrete Frist im Raum stehen sollte.

    Mir ist es allerdings schon passiert, dass die Zulassungsstelle ein Fahrzeug ohne Ankündigung aus dem Verkehr gezogen hat. Da ist man dann im Reich der Bekloppten.

    Wenn Du der Halter bist, hat das KBA auch Deine Adresse und gibt die an Audi weiter und dann bekommst Du auch Post😉

    Motorrad vs Auto: Halb so viele Räder, doppelt soviel Spaß!

    Panigale V4 R (Die Endstufe)👍🏻 / M1000XR Competition (Der Reiseflieger)😜 / Thruxton RS Final Edition (Der Gentlemen Racer)🤗

    Daily: Q5 V6 3.0 TDI Quattro = 100% Diesel ... der braucht keinen Stecker !!! 💪🏻💪🏻💪🏻

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    • 13. Februar 2022 um 12:40
    • #568

    Der Rückruf ist in der KBA-Datenbank eigentlich an der entscheidenden Stelle klarer formuliert als im Anschreiben durch Audi.

    Der Grund ist eine unzulässige Geräuschbildung. Audi will das mit einer Änderung der Software lösen. Zum einen ist das die preiswerteste Lösung für Audi, zum anderen räumen die damit ja ein, dass deren Software der Bösewicht ist.

    Und die kommt bei den Fahrzeugen mit Software-Upgrades nicht zum Einsatz. Darüber informiere ich im Falle des Falles die Zulassungsstelle und mehr will ich erst mal nicht tun.

    Ich sehe mich auch nicht in der Nachweispflicht, dass mein Wagen keine unzulässigen Geräusche bildet, weil die Betriebserlaubnis in meinem Fall 2020 an mich erteilt wurde.

    Dateien

    Kraftfahrt-Bundesamt _ Rückrufe Druckansicht_220213_122206.pdf 123,01 kB – 26 Downloads
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    • 13. Februar 2022 um 12:48
    • #569
    Zitat von Der Hausmeister

    Wenn Du der Halter bist, hat das KBA auch Deine Adresse und gibt die an Audi weiter und dann bekommst Du auch Post😉

    Ich habe die sogar bekommen, aber der Hersteller ist nicht besonders privilegiert.
    Audi gibt die IDs der verkauften Fahrzeuge ans KBA und erhält einen Datenbestand der zugelassenen Fahrzeuge zurück.

    Nutzen dürfen die den für exakt einen Zweck. Wenn Audi also seine Kundendatenbank ergänzt, dann ist das ein klassischer Datengau.

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    • 13. Februar 2022 um 18:22
    • #570

    Das dürfte der Lösungsansatz für die legal getunten Fahrzeuge sein:

    Rückruf in der Datenbank des KBA


    "Hier aufgeführte Rückrufaktionen beziehen sich auf den von Ihnen ausgewählten Fahrzeugtyp."

    Der Typ ist ein juristischer Terminus in der StVZO. Der Hersteller erhält die Allgemeine Betriebserlaubnis nach § 20 StVZO – Allgemeine Betriebserlaubnis für Typen.


    Es gibt nach § 19 Nr. 2 StVZO drei Gründe für das Erlöschen der Betriebserlaubnis:

    1. Änderung der in der Betriebserlaubnis genehmigten Fahrzeugart

    2. Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten

    3. Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens

    Bei Leistungssteigerungen durch Hardware-Umbauten oder geänderte Software erlischt die Betriebserlaubnis im Regelfall nach Nr. 3.


    Der Weg zur Erteilung einer Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führt dann über § 21 StVZO – Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge:

    „Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu beantragen.“

    Eigentlich lustig: Die erteilte Betriebserlaubnis nach §21 StVZO ist der Beleg dafür, dass das Fahrzeug nicht von der Rückrufaktion betroffen ist. Dann bleiben drei Möglichkeiten:

    1. Audi informieren – inklusive der hier bereits beschriebenen Nachteile

    Einfluss auf Garantie- und Kulanzregelungen.

    2. Das KBA selbst anschreiben und als Beleg die Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO vorlegen

    Je nach Zuständigkeit ist das direkt aus dem Fahrzeugschein zu ersehen oder ein separates Dokument, mit dem der Landrat die Betriebserlaubnis erteilt.

    "Meine" Zulassungsstelle erteilt zum Beispiel keine Einzelbetriebserlaubnis und ich habe die in Marburg-Biedenkopf beantragen müssen. Der Tuner hat mir bis zu diesem Punkt inklusive Vollabnahme und Gutachten alles in die Hand gedrückt.

    3. Auf ein Anschreiben der zuständigen Zulassungsstelle warten

    Die Zulassungsstelle sollte das eigentlich bereits wissen, weil die ja den Fahrzeugschein geändert haben sollten. Aber jeder hat da sicherlich so seine Erfahrungen...

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    • 13. Februar 2022 um 18:53
    • #571
    Zitat von Diavolo

    Das dürfte der Lösungsansatz für die legal getunten Fahrzeuge sein:

    Rückruf in der Datenbank des KBA


    "Hier aufgeführte Rückrufaktionen beziehen sich auf den von Ihnen ausgewählten Fahrzeugtyp."

    Der Typ ist ein juristischer Terminus in der StVZO. Der Hersteller erhält die Allgemeine Betriebserlaubnis nach § 20 StVZO – Allgemeine Betriebserlaubnis für Typen.


    Es gibt nach § 19 Nr. 2 StVZO drei Gründe für das Erlöschen der Betriebserlaubnis:

    1. Änderung der in der Betriebserlaubnis genehmigten Fahrzeugart

    2. Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten

    3. Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens

    Bei Leistungssteigerungen durch Hardware-Umbauten oder geänderte Software erlischt die Betriebserlaubnis im Regelfall nach Nr. 3.


    Der Weg zur Erteilung einer Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führt dann über § 21 StVZO – Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge:

    „Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu beantragen.“

    Eigentlich lustig: Die erteilte Betriebserlaubnis nach §21 StVZO ist der Beleg dafür, dass das Fahrzeug nicht von der Rückrufaktion betroffen ist. Dann bleiben drei Möglichkeiten:

    1. Audi informieren – inklusive der hier bereits beschriebenen Nachteile

    Einfluss auf Garantie- und Kulanzregelungen.

    2. Das KBA selbst anschreiben und als Beleg die Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO vorlegen

    Je nach Zuständigkeit ist das direkt aus dem Fahrzeugschein zu ersehen oder ein separates Dokument, mit dem der Landrat die Betriebserlaubnis erteilt.

    "Meine" Zulassungsstelle erteilt zum Beispiel keine Einzelbetriebserlaubnis und ich habe die in Marburg-Biedenkopf beantragen müssen. Der Tuner hat mir bis zu diesem Punkt inklusive Vollabnahme und Gutachten alles in die Hand gedrückt.

    3. Auf ein Anschreiben der zuständigen Zulassungsstelle warten

    Die Zulassungsstelle sollte das eigentlich bereits wissen, weil die ja den Fahrzeugschein geändert haben sollten. Aber jeder hat da sicherlich so seine Erfahrungen...

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    Woher kommen die Informationen?

    2024-XXXX

    Audi R8 4s

    2019-2024

    sold Audi TT RS 8s 2016 Performance Parts

    2017-2019

    sold Audi TT 8s ABT Komplettumbau

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    • 13. Februar 2022 um 19:41
    • #572
    Zitat von TekToniiik

    Woher kommen die Informationen?

    Das ist die Auslegung der StVZO. Meine Rechtsauffassung.

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  • v1c@TTS
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    • 13. Februar 2022 um 21:05
    • #573
    Zitat von Professor_BTG

    Werde am Montag die neue Software draufmachen. Davor spiele ich den Serienzustand drauf. Nach dem Update nehm ich wieder den Flasher und habe dann meine Multimap wieder drauf, nur mit neuem Softwarestand. Ist über den Flasher kostenlos und die Multimap-Software Fahrzeug gebunden.

    Die Problematik/ den Rückruf erwarte ich schon seit gut 2-3 Jahre, ein Bekannter arbeitet bei BMW in der Abgasabteilung und hatte mir schon vor paar Jahren erzählt, dass die Abgassteuerung am TTRS so nicht rechtens ist und auch schon damals nicht war. Dies sollte zB auch bei Porsche Rückrufe verursachen…

    Fakt ist, dass Audi da einfach beim KBA tricksen wollte und wir nun eben die Quitting dafür bekommen.

    Persönlich juckt nich das ehrlich gesagt relativ wenig, fahre eigentlich immer in Dynamic (hab aber zB auch kein MR) und betätige sowieso selbstständig die Klappe. Daher juckt mich das wirklich herzlichst wenig.

    Und beim Starten sollte er nur bei warmen Motor (über 50 Grad C Öltemperatur) vor dem Update knallen, ansonsten war vlt ne Tuning-Software auf dem Fahrzeug?! Und ich persönlich bin ich eh kein Fan des Knallens beim Starten und halte das eher für sinnbefreit/prollig, aber gut.

    Ich frage mich dann ernsthaft wie das BMW macht... ne Kollegin von mir mit der ich täglich zusammenarbeite hat sich etwas früher als ich meinen TTS einen Z4 geholt... der ballert beim Kaltstart ordentlich, kein Soft-Limiter nix... wie kann sowas dann bitte sein?

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    • 13. Februar 2022 um 21:10
    • #574

    Hat vielleicht nur noch niemand an entscheidender Stelle bemerkt...

    VW Golf R '15 :saint: & :evil: Audi TT RS '18

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  • pk62
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    • 13. Februar 2022 um 23:51
    • #575

    Ich war am Montag beim Freundlichen um das Update aufspielen zu lassen.

    Heute (Sonntag) hatte ich mal Zeit um ein wenig spazieren zu fahren und die Veränderungen zu testen.

    Was mir aufgefallen ist:

    1. Der TT startet IMMER mit Motorsound (MS) Standard, egal wie er abgestellt wurde. Das war vorher nicht so, er startete immer wie abgestellt.

    2. Um (MS) Sport mit der Taste auszuwählen, muss vorher die DriveSelect Einstellung Dynamic (oder eine andere Einstellung in der man die Klappen aufmachen kann) nochmals explizit ausgewählt werden, auch wenn das Fahrzeug so abgestellt war und auch so wieder gestartet wurde.

    3. Nach einer Weile langsamer Fahrt in Dynamic und (MS) Standard (zB in der Stadt), "vergisst" das Fahrzeug dass vor der Einfahrt in die Stadt die Klappen offen waren, eine erneute Aktivierung von (MS) Sport ist nur möglich wenn man wieder auf Dynamic schaltet und bestätigt.

    4. Das Ganze ist so gestaltet, dass man (MS) Sport aktiv und bewusst einschalten muss, und nach einer Weile langsamer Fahrt innerorts mit geschlossenen Klappen wieder neu aktivieren muss. Wenn man auf (MS) Standard schaltet und eine Weile so fährt, kann man nicht einfach wieder zurück schalten auf Sport sondern muss neu "aktivieren".

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  • Blue-Screen
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    • 14. Februar 2022 um 06:44
    • #576

    <X

    soviel dann zum Thema "mündige Bürger". Wenn mein Auto was "vergisst", klingt das für mich wie "Software kaputt"

    Audi TTRS, Baujahr 2016, Mythosschwarz metallic, HGP Stage II


    Audi RS4 Avant „Bulldoggen- und Cane Corso-Taxi“, Baujahr 2014, Sportclassicgrau, 4.2 Liter V8

    Cayenne Turbo S „Bulldoggen- und Cane Corso-Taxi“, Baujahr 2016, Tiefschwarz metallic, 4.8 Liter V8 zwangsbeatmet

    VCDS vorhanden (original, kein China-Böller). Kann gerne von jedem in meiner Nähe in Anspruch genommen werden.

    PGEAR vorhanden. Kann auch gerne mal für ne Messung ausgeliehen werden.

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  • R8PTOR
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    • 14. Februar 2022 um 08:42
    • #577

    Klingt für mich nach Anti Poser Software. Sehr gut.:thumbup:

    Orange is the new Black.

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  • Aevy
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    • 14. Februar 2022 um 10:05
    • #578

    ich habe eine VIN Abfrage bei Audi gemacht und bei mir steht, dass ich nicht von der Massnahme betroffen bin (TT RS BJ 17) und kein Recall für mein Wagen besteht, auch habe ich noch keine Post oder Mail vom Importeur erhalten...
    Vielleicht liegt es daran, dass ich ein Tuning von ABT mit Ladeluftkühler habe und meine Typengenehmigung sich nach dem Eintragen geändert hat?

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  • TTRS_paule
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    • 14. Februar 2022 um 10:15
    • #579

    Moin

    Zitat von Aevy

    ich habe eine VIN Abfrage bei Audi gemacht und bei mir steht, dass ich nicht von der Massnahme betroffen bin (TT RS BJ 17) und kein Recall für mein Wagen besteht, auch habe ich noch keine Post oder Mail vom Importeur erhalten...
    Vielleicht liegt es daran, dass ich ein Tuning von ABT mit Ladeluftkühler habe und meine Typengenehmigung sich nach dem Eintragen geändert hat?

    schön das Du das jetzt hier reingebracht hast.

    Relativ am Anfang diese Posts wurde ja mitgeteilt das Audi "einige Fahrzeuge" von der Maßnahme befreien kann.

    Deine legale Leistungssteigerung kommt ja vom "Haustuner" von Audi, man könnte jetzt darauf "spekulieren" das das jetzt genau die Fahrzeuge sind die rausgenommen werden könnten.

    Alle anderen Tuner sind ja da auch nicht der "Haustuner", darum werden alle anderen legalen Tuning Eintragung auch von Seiten Audi als "Fremdkörper" behandelt.

    TekToniiik , Du hast schon kurz an anderer Stelle geschrieben das Du da Informationen hast bezüglich weiterer Fahrzeuge die auch keinen "Blauen Brief" bekommen haben, haben diese Fahrzeuge auch ein ABT Tuning oder sonstige Änderungen seitens Audi selber?

    So long 8)

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  • Aevy
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    • 14. Februar 2022 um 10:24
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    Für alle die ebenfalls die Abfrage machen möchten, hier der Link:

    https://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/feldmassnahmen.html

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