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Feldmaßnahme 30E3 Motorsoundsteuerung TTRS 8s ⚠️

    • TT RS FV/8S
  • TekToniiik
  • 23. Dezember 2021 um 12:39
  • DG TTS
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    • 13. März 2022 um 14:52
    • #981

    Dem Amt, dem Gesetzgeber oder der EU geht das „Jammern“ der Kunden von Audi am „Popo“ vorbei. Das irgendetwas nicht gesetzeskonform ist sieht man an der Reaktion von dem FahrzeugHersteller, in diesem Fall Audi. Audi wird nicht mal so eben den teuren Nachrüstumfang betreiben, wenn nicht was faul ist. Siehe z.B. auch Dieselgate.

    Also Alles was hier steht läuft darauf hinaus, dass ihr wenn gegen Audi vorgehen könnt. Ende offen!

    =================

    Audi TTS 8J Roadster

    =================

    WOT is, wenne nur noch Teppich zwischen Gaspedal und Bodenblech has!

    https://en.wikipedia.org/wiki/Wide_open_throttle

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    • 13. März 2022 um 15:48
    • #982

    Alles schöne Ausführungen….


    das wird dem KBA nicht komplett am Popo vorbeigehen, bin ich sicher, das sich einige Leute wehren werden, weil die ganze Aktion NUTZLOS ist, wenn ich dann immer noch den Knopf bedienen kann, wenn auch umständlich!!!! Man könnte das Willkür nennen oder noch schlimmer. Wahrscheinlich hat ein Beamter sich da ne besonders tolle Lösung einfallen lassen… „wir müssen knöpfchen jetzt Zig-ma drücken, machen die blödem Audi Fahrer bestimmt nicht….“ nö, die bauen gleich ne andere Klappensteuerung ein 😉.


    Und das Thema der legal getunten Fahrzeuge ist längst nicht vom Tisch!

    Audi TTRS, Baujahr 2016, Mythosschwarz metallic, HGP Stage II


    Audi RS4 Avant „Bulldoggen- und Cane Corso-Taxi“, Baujahr 2014, Sportclassicgrau, 4.2 Liter V8

    Cayenne Turbo S „Bulldoggen- und Cane Corso-Taxi“, Baujahr 2016, Tiefschwarz metallic, 4.8 Liter V8 zwangsbeatmet

    VCDS vorhanden (original, kein China-Böller). Kann gerne von jedem in meiner Nähe in Anspruch genommen werden.

    PGEAR vorhanden. Kann auch gerne mal für ne Messung ausgeliehen werden.

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    • 13. März 2022 um 16:46
    • #983
    Zitat von Blue-Screen



    das wird dem KBA nicht komplett am Popo vorbeigehen, bin ich sicher, das sich einige Leute wehren werden, weil die ganze Aktion NUTZLOS ist,

    Das Empfinden der Nutzlosigkeit mag bei machen vielleicht vorhanden sein.

    Aber das ist nie das Festlegungskriterium bei solchen Emissionsvorschriften und deren Durchsetzung.

    Es geht immer nur um die Zulässigkeit und entspricht es den Vorschriften, dafür werden sie ja gemacht um sie einzuhalten.

    Das Schreiben oben von Audi spricht ja Bände daran sieht man wie lange man schon wusste , dass etwas kommt vom KBA.

    Es gibt ja andere Beispiel wo man das genau so sehen kann, dass es nur um die Zulassung und Vorschriftsmäßigkeit geht.

    Habe vor einiger Zeit folgendes mit bekommen.

    Beim 981 Boxster Spyder (BJ 2015-2016) ist dem KBA auch eine Abweichung aufgefallen mit den Fahrzeugen welche mit Pirellis (nicht Michelin) ausgeliefert wurden.

    Mehr Verbrauch durch Reifen, welche nun falls noch die ersten am Fahrzeug vorhanden sind gegen Neue ersetzt werden.

    Da kann natürlich auch sagen was für ein Unsinn, aber fest steht

    "Werte nicht" einhalten nicht zulässig.

    Ähnliches Vorgehen gab es bei Audi auch, da wurden z.B. für das gleiche Fahrzeugmodell unterschiedliche Reifengrößen ausgeliefert, 19 " hatten logischerweise einen anderen Verbrauchswerte und CO Wert wie 18".

    Gruß
    TT-Eifel

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  • TTRS_paule
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    • 13. März 2022 um 16:58
    • #984

    Moin,

    Genauso verhält sich das zb mit dem Motoröl zb bei Euro6 temp Fahrzeugen, wenn da 0W20 drauf muss., und man kippt 5W30 drauf erlischt im Grunde die ABE des Fahrzeugs. Das Fahrzeug kommt mit dem 5W30 ohne Probleme klar. Aber nicht die Emissionswere, die gehen hoch besonders im Kaltlauf und in der Zeit bis die Betriebstemperatur erreicht wird. Und wenn man es genau betrachtet ist das dann auch noch Steuerbetrug.

    So long 8)

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  • alvano
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    • 13. März 2022 um 17:38
    • #985

    Moin Moin in die Runde,

    Also jetzt steht es ja wirklich auch in der allerletzten Autozeitschrift drin, dass wir ein "Problem" mit der Auspufftaste haben... Und somit weiß es nun sicherlich auch jeder Ordnungshüter... Wie verhält sich das denn nun mit den Ordnungshütern, die sehr eifrig sind, wenn man das Update verweigert hat? Dürfen die einfach so die Taste drücken bzw zählen die nun wie oft man drückt, bis die klappen aufgehen?

    Und was ist mit denen die die klappen wirklich auch manuell steuern können? So ganz auf statt nur halb auf - auch wenn man die Taste im dynamic drückt, sind ja Serie die klappen nie immer voll auf... Das fällt ja nun noch doller bzw einfacher auf oder?

    Himmel hilf uns

    Greetings Alex

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  • TTRS_paule
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    • 13. März 2022 um 17:48
    • #986

    Moin,

    Die dürfen dein Eigentum nicht mal anfassen ohne das sie ein Dissi riskieren, und abschleppen nur mit Erlaubnis ihres Vorgesetzten, und der wird einen Teufel tuen wenn die Beamten nur vermuten.

    So long 8)

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    • 13. März 2022 um 17:50
    • #987

    Das ist ne laufende Rückrufaktion. Die werden den Teufel tun und sich da einmischen. :D

    Orange is the new Black.

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    TT-Eifel
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    • 13. März 2022 um 17:51
    • #988

    Die werden oft regelmäßig geschult.

    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117711/5166410

    Und sie ja beim KBA Abfrage ob das Fahrzeug an der Aktion teilgenommen hat.

    Dazu brachen sie nichts anfassen.


    PS : Der größte Fehler ist es den Gegner zu unterschätzt.

    Gruß
    TT-Eifel

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  • TTRS_paule
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    • 13. März 2022 um 17:58
    • #989

    TT-Eifel ,

    Ja die werden geschult, über was auch immer, der großteil der Beamten wissen noch nicht einmal was und wo und wie mit einer roten Nr. alles erlaubt ist. Die haben schon das ein oder andere mal eine Lehrstunde von mir darüber bekommen……

    Und was das KBA betrifft, die sind auch nur so aktuell wie Audi ihnen in diesem Fall die Rückmeldung gibt…..

    So long 8)

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    • 13. März 2022 um 18:09
    • #990
    Zitat von TTRS_paule

    TT-Eifel ,

    Ja die werden geschult, über was auch immer, der großteil der Beamten wissen noch nicht einmal was und wo und wie mit einer roten Nr. alles erlaubt ist. Die haben schon das ein oder andere mal eine Lehrstunde von mir darüber bekommen……

    Und was das KBA betrifft, die sind auch nur so aktuell wie Audi ihnen in diesem Fall die Rückmeldung gibt…..

    Du wirst doch nicht die Halbgötter in weiß blau kritisieren?:D

    Orange is the new Black.

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  • TTRS_paule
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    • 13. März 2022 um 18:14
    • #991

    Doch schon sehr oft, die meisten von denen sind noch nicht einmal so alt wie ich schon im “Autogewerbe”” aktiv bin😜

    So long 8)

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    • 13. März 2022 um 19:09
    • #992
    Zitat von Blue-Screen

    Wahrscheinlich hat ein Beamter sich da ne besonders tolle Lösung einfallen lassen… „

    Ich sehe, du hattest mit Straßen Zulassung (Homologation) von Fahrzeugen und Einhaltung von Richtlinien noch nicht viel zu tun.

    Hier hat ein Beamter - bestimmt nach sachdienlichen Hinweisen und Bedenken an die rechtmäßige Inverkehrbringung dieses KFZ - die Richtlinie gelesen, die Interpretation zu dieser Richtlinie auch studiert - wird meistens parallel von der Industrie und der EUROPÄISCHEN-Behörde erstellt - und nun festgestellt, dass zwingend Handlungsbedarf ist. Und Audi hat dieses dann nach Mängelrüge durch die Behörde auch verstanden und eingesehen.

    Was du jetzt mit deinem legalen Tuning und Ärger und Kosten tust, musst du auch mit Audi - die anscheinend ein Fahrzeug in Verkehr gebracht haben, dass den gültigen Vorschriften nicht entsprach - klären.

    Den Behörden geht das „am Popo“ vorbei. Wenn du das Fahrzeug weiter oder für immer behalten willst, würde ich mir, wie der Ein- oder Andere hier, schon rechtlichen Rat holen. Eine Erstberatung beim RA kostet in der Regel ca. 190,-€ plus MWSt.

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    • 13. März 2022 um 20:51
    • #993

    Das gute ist, ein Freund von mir ist Anwalt ;-). Seine rechtliche Einschätzung geht nicht immer konform mit meiner und schon gar nicht mit der des "Rechtsstaates", aber er hat das Ding schon auf dem Tisch liegen...

    Da es Audi noch nicht mal geschafft hat, mit eine Antwort auf einen völlig sachlichen, den Tatsachen entsprechenden Brief zu schicken, spricht Bände. Die haben meiner Meinung nach keine Ahnung, wie sie mit legal getunten Autos umgehen sollen, sonst wäre da schon allgemeines BlaBla gekommen....

    Und nein, meine Meinung dazu: Je mehr Leute sich sachlich gegen diesen geistigen "Dünnschiss" wehren, dass ein Softwareupdate, welches die Lautstärke reduzieren soll, genau DAS nicht macht, denn man KANN immer noch Genauso laut durch die Gegend fahren wie vorher, desto mehr wird da mal einer drüber nachdenken und merken "war blöd, ne..." Normalerweise fallen die dann ne Stufe rauf, damit sie nix mehr verbocken können (siehe unsere "Flinten-Uschi", die die Gorch Fock dermaßen in den Sand gesetzt hat, jetzt aber dann mal gleich Ober-Macker ist).

    Sorry, die Maßnahme ist weder sicherheitsrelevant, noch emissionsrelevant (aus oben besagtem Grund, ich muss halt die Taste öfter drücken!) von daher bleibe ich bei meiner Meinung. Und selbst wenn, hat AUDI den Fehler gemacht und mein Fahrzeug NACH der Maßnahme in den Zustand mit Leistungssteigerung zurückzuversetzen... Muss sich Audi wohl mit HGP rumschlagen ;-).

    Audi TTRS, Baujahr 2016, Mythosschwarz metallic, HGP Stage II


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  • Diavolo
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    • 14. März 2022 um 01:13
    • #994

    Überblick über rechtliche Vorgaben im Zusammenhang mit dem Rückruf von Kraftfahrzeugen durch das Kraftfahrt-Bundesamt

    Ein angeordneter Rückruf erfolgt, wenn der Produktverantwortliche nicht durch eigene Maßnahmen sicherstellt, dass ernste Gefährdungen (nicht sicheres Produkt) ausreichend schnell und wirksam beseitigt werden.[…] Die Anordnung des Rückrufs erfolgt durch das KBA.

    Zitat von DG TTS

    Was du jetzt mit deinem legalen Tuning und Ärger und Kosten tust, musst du auch mit Audi - die anscheinend ein Fahrzeug in Verkehr gebracht haben, dass den gültigen Vorschriften nicht entsprach - klären.

    Den Behörden geht das „am Popo“ vorbei. Wenn du das Fahrzeug weiter oder für immer behalten willst, würde ich mir, wie der Ein- oder Andere hier, schon rechtlichen Rat holen. Eine Erstberatung beim RA kostet in der Regel ca. 190,-€ plus MWSt.


    Die Maßnahme umfasst Fahrzeuge, deren Zulassung auf der EG-Typgenehmigung basieren.
    Das KBA selbst schreibt dazu in seiner Datenbank:
    "Hier aufgeführte Rückrufaktionen beziehen sich auf den von Ihnen ausgewählten Fahrzeugtyp. Da die angezeigten Mängel jedoch oftmals bestimmte Ausführungen (Motorisierung, Karosserieform oder sonstige Ausstattungsmerkmale) betreffen, sind in der Regel nicht alle Fahrzeuge des Typs auch tatsächlich von der Maßnahme betroffen."

    Für Chiptuning wird es verständlicher, wenn Du die Software als Bauteil betrachtest: Das mangelhafte Bauteil von Audi ist nicht verbaut...

    Mit der Änderung erlischt nach § 19 Abs. 2 StVZO die allgemeine Betriebserlaubnis. Es muss also eine neue beantragt werden. Da es sich jetzt um ein Einzelfahrzeug handelt, muss die bei der zuständigen Behörde beantragt werden und wird im Normalfall nach § 21 StVZO erteilt. Das liegt nicht in der Zuständigkeit des KBA und die Betriebserlaubnis hat dann nur noch nationale Geltung.

    An dieser Stelle ist das Einzelfahrzeug nicht mehr Bestandteil der Marktüberwachung des KBA.


    Dann bleiben zwei Möglichkeiten: Sich von Audi aussortieren lassen, indem man denen die Änderung bereits mitteilt. Oder man setzt sich mit der zuständigen Behörde auseinander, wenn man von denen angeschrieben werden sollte. Im Normalfall haben die ja die Zulassungsbescheinigung auf Grundlage der Einzelbetriebserlaubnis geändert.

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  • Flash79
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    • 16. März 2022 um 19:06
    • #995

    ich war heute in der Werkstatt und hab das Update verweigert. Der Audi Mann meinte nur er hätte es auch verweigert. 🤪

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    • 17. März 2022 um 11:45
    • Offizieller Beitrag
    • #996
    Zitat von Flash79

    ich war heute in der Werkstatt und hab das Update verweigert. Der Audi Mann meinte nur er hätte es auch verweigert. 🤪

    hahaha 😆.

    Update: Bis dato kam auf die letzte Mail siehe erste Seite keine weitere Nachricht. "Hoffentlich arbeiten die an einer Lösung. Stichwort Bestandsschutz"

    Mit freundlichen Grüßen

    Alex

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    Audi S3 8L 1.8T 225 PS (verkauft)
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    aktuell Audi TTRS 2.5 TFSI 400 PS

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  • Blue-Screen
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    • 19. März 2022 um 08:20
    • #997

    Dito.

    Audi TTRS, Baujahr 2016, Mythosschwarz metallic, HGP Stage II


    Audi RS4 Avant „Bulldoggen- und Cane Corso-Taxi“, Baujahr 2014, Sportclassicgrau, 4.2 Liter V8

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    TT-Eifel
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    • 20. März 2022 um 22:49
    • #998

    Andere Länder andere Sitten.

    https://www.motor-talk.de/forum/rs3-8v-v…g-t7257762.html

    Gruß
    TT-Eifel

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    • 21. März 2022 um 07:57
    • Offizieller Beitrag
    • #999
    Zitat von TT-Eifel

    Andere Länder andere Sitten.

    https://www.motor-talk.de/forum/rs3-8v-v…g-t7257762.html

    jetzt wird halt aber übelst übertrieben!

    Mit freundlichen Grüßen

    Alex

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  • Harti
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    • 21. März 2022 um 09:50
    • #1.000

    Na ganz unschuldig werden die Fahrer eines eventuell zu lauten TT´s nicht sein.

    Nich umsonst hat das Thema TT lauter machen hier im Forum 700 Beiträge. Sicher nur weil alle leise fahren wollen.

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