Bis es aber soweit ist, vergeht einiges an Zeit. Man weiß ja in Deutschland mahlen die Mühlen langsam . Man kann sogar gegen diese Rückruf Aktion vorgehen, sobald man den Bescheid der Zulassungsbehörde erhalten hat. Hier sehe ich zum Beispiel die Möglichkeit ohne Update durch zu kommen, wenn man nachweisen kann, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen wurde, nichts verändert wurde und kein gefährlicher Mangel vorliegt.
Der Hersteller kann nicht die Arbeit der Zulassungsstelle übernehmen. Der kann zwar in schillerndsten Farben mögliche Rechtsfolgen schildern, aber die Zulassungsstelle muss selbst auffordern und androhen.
Wenn Du den Bescheid der Zulassungsstelle mit Rechtsmitteln angreifen willst, lässt sich lediglich deren Handeln überprüfen. In dem Kontext hast Du keine Möglichkeit auf den Kern des Problems zu kommen. Das Verwaltungsgericht wird sich nicht mit der Fragestellung befassen, ob der Mangel richtig durch das KBA qualifiziert wurde.
Und Rechtsmittel haben erst mal keinerlei aufschiebende Wirkung. Der Betrieb bleibt Dir dann bis zur Klärung der Angelegenheit untersagt.