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Feldmaßnahme 30E3 Motorsoundsteuerung TTRS 8s ⚠️

    • TT RS FV/8S
  • TekToniiik
  • 23. Dezember 2021 um 12:39
  • admin
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    • 17. Februar 2022 um 13:43
    • Offizieller Beitrag
    • #681
    Zitat von TTRS-Frosch

    Kleiner Update:

    Aber eins ist klar, wenn keine Lösung in Aussicht gestellt wird landet der Fall bei meinem Anwalt.

    Meiner ist schon beim Anwalt. :thumbup:

    Mit freundlichen Grüßen

    Alex

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  • TTRS-Frosch
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    • 17. Februar 2022 um 13:45
    • #682

    Frage:

    Gibt es eine Quelle im Netz aus der man die genauen Vorgaben (Wortlaut) für 30E3 vom KBA an Audi ersehen kann?

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  • Diavolo
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    • 17. Februar 2022 um 14:10
    • #683

    Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich zu verschiedenen Fallkonstellationen Gedanken gemacht:

    Fragen zur Auslegung des § 19 StVZO


    Da wird eigentlich sehr gut erklärt, wie Zulassung, EG-Typgenehmigung und die verschiedenen Formen der Betriebserlaubnis von einander abgegrenzt sind.

    Die Stilllegung eines Fahrzeugs basiert im Normalfall auf dem Erlöschen der Betriebserlaubnis durch einen Änderungstatbestand. Das kann auch der Hersteller mit einem Software-Update verursacht haben.

    Wenn ein Halter das Software-Update verweigert, kann das erst mal nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

    In dem Fall informiert das KBA die zuständige Zulassungsstelle. Die können theoretisch aber etwas anderes, nämlich den Betrieb untersagen. Dafür ist aber erst ein Rechtsakt nötig:
    Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen

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  • Syccon
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    • 17. Februar 2022 um 14:30
    • #684
    Zitat von TekToniiik

    Audi hat ihm versichert das sie an einem Lösungsansatz dran sind für TTRS Fahrer mit legaler Software und/oder Hardware Änderungen welche eine Einzelbetriebserlaubis besitzen.

    Die aktuelle Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

    Man soll mit allen TÜV Berichten und dem Fahrzeugschein zu seinem Audi Händler gehen und dort das Update mit der Begründung der geänderten Software und/oder Hardware ablehnen. Der Audi Händler soll alles aufnehmen und im System vermerken. Das KBA wird sich dann später hoffentlich melden das man kein Update machen muss.(Das kann dauern)

    Audi darf auch kein Update machen wenn vorher vom Kunden gesagt wurde es ist Software und/oder Hardware verbaut, da sie sonst vorsätzlich das erlöschen der Betriebserlaubnis in Kauf nehmen.

    Das hatte ich ja mehr oder weniger Hier schon geschrieben. Maßnahme beim freundlichen ablehnen. Der macht einen Hinweis im System mit Tuning und Gewährleistungskennzeichen. Fertig. :):thumbup:

    Gruß Syccon

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  • Mr. Boost
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    • 17. Februar 2022 um 14:43
    • #685
    Zitat von Blue-Screen

    Offensichtlich bin ich der einzige, der nach wie vor keine Antwort auf mein Schreiben an Audi bekommen hat...

    Was habt ihr beigelegt?!

    Ich habe meinen aktuellen Fahrzeugschein mit Eintragungen, meine TÜV-Abnahme und die Rechnung von HGP beigelegt...

    Bisher KEINE Antwort wie gesagt!

    Hab auch noch keine Antwort erhalten.

    Hab nur meine FIN beigelegt und den Fall geschildert das ich das Update eben gar nicht machen kann.

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  • TTRS-Frosch
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    • 17. Februar 2022 um 15:01
    • #686
    Zitat von Diavolo

    Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich zu verschiedenen Fallkonstellationen Gedanken gemacht:

    Fragen zur Auslegung des § 19 StVZO


    Da wird eigentlich sehr gut erklärt, wie Zulassung, EG-Typgenehmigung und die verschiedenen Formen der Betriebserlaubnis von einander abgegrenzt sind.

    Die Stilllegung eines Fahrzeugs basiert im Normalfall auf dem Erlöschen der Betriebserlaubnis durch einen Änderungstatbestand. Das kann auch der Hersteller mit einem Software-Update verursacht haben.

    Wenn ein Halter das Software-Update verweigert, kann das erst mal nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

    In dem Fall informiert das KBA die zuständige Zulassungsstelle. Die können theoretisch aber etwas anderes, nämlich den Betrieb untersagen. Dafür ist aber erst ein Rechtsakt nötig:
    Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen

    Alles anzeigen

    Mein TTRS ist Serie, also sehe ich nicht wie hier § 19 zum Zuge kommt.

    Selbst wenn, kann eine Behörde doch bestimmt nicht vorschreiben, dass die Klappensteuerung nur funktionieren darf, wenn man mindestens (kleine ÜBERTREIBUNG :)) 100 Tasten vorher gedrückt hat.

    Entweder ist das manuelle Öffnen legal oder nicht!

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    • 17. Februar 2022 um 15:09
    • #687
    Zitat von TTRS-Frosch

    Entweder ist das manuelle Öffnen legal oder nicht!

    Darauf wird es rauslaufen wenn das Thema öffentlich relevanter wird.

    Zitat

    Die Stilllegung eines Fahrzeugs basiert im Normalfall auf dem Erlöschen der Betriebserlaubnis durch einen Änderungstatbestand. Das kann auch der Hersteller mit einem Software-Update verursacht haben.

    Wenn ein Halter das Software-Update verweigert, kann das erst mal nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

    Das gilt halt auch nur wenn Audi bei der Zulassung nicht geschummelt hat. Und das würde VW ja nie tun ;)

    Orange is the new Black.

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    • 17. Februar 2022 um 15:11
    • #688
    Zitat von R8PTOR

    Das können die hier auch. Dass ist auch das was man immer sieht. Aber das ist nicht stilllegen!

    Das Stilllegen macht indirekt in Folge das KBA. Die Behörden lassen das Fahrzeug messen, begutachten, Ergebnis: Serie ist zu laut. Fällt so etwas regelmäßig auf, z.B. bei Audi, gehen die Behörden direkt an das KBA ran. Ergebnis kann da so etwas sein, was wir aktuell erleben.

    Die Welt ist nicht so einfach. Ein Auto in Serie oder auch jedwedes Gutachten ist nicht Gottes Gesetz, kann fehlerhaft zugelassen worden sein, zurückgezogen werden. Will niemand. Geht aber.

    VW Golf R '15 :saint: & :evil: Audi TT RS '18

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    • 17. Februar 2022 um 15:11
    • #689

    Btw. Dein Avatar guckt auf Andere runter. Das ist nicht wirklich angenehm. Just saying.

    VW Golf R '15 :saint: & :evil: Audi TT RS '18

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  • Diavolo
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    • 17. Februar 2022 um 15:19
    • #690
    Zitat von TTRS-Frosch

    Mein TTRS ist Serie, also sehe ich nicht wie hier § 19 zum Zuge kommt.

    Selbst wenn, kann eine Behörde doch bestimmt nicht vorschreiben, dass die Klappensteuerung nur funktionieren darf, wenn man mindestens (kleine ÜBERTREIBUNG :)) 100 Tasten vorher gedrückt hat.

    Entweder ist das manuelle Öffnen legal oder nicht!

    Sehe ich auch so, weil für alle drei in § 19 StVO beschriebenen Fälle eine Änderung nach Erteilung der Betriebserlaubnis im Raum stehen muss.

    Es gäbe eine Fallkonstellation, in der der Hersteller mit einem Update das Emissionsverhalten im Vergleich zur Typgenehmigung verschlimmbessert hätte. Aber auch das ist hier ja nicht der Fall.

    Interessant ist halt, dass der Rückruf auf einer "Neuinterpretation" des KBA beruht.

    Das Verhalten der Tasten ist in der Typgenehmigung gar nicht erfasst. Lediglich eine Lautstärke bei einer bestimmten Drehzahl.

    Stell Dir mal vor, das wäre ein Rückruf für ein Typenfahrzeug, das noch produziert wird. Würde die Typgenehmigung tatsächlich widerrufen oder erlöschen, käme es zum Produktionsstopp. Das würde aber nie passieren, weil wir hier in Deutschland natürlich unfassbar stolz auf unsere Automobilindustrie sind.

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    • 17. Februar 2022 um 15:20
    • #691
    Zitat von cs_

    Das Stilllegen macht indirekt in Folge das KBA.

    Nein, das KBA ist Genehmigungsbehörde...

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  • Syccon
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    • 17. Februar 2022 um 15:47
    • #692

    Eine Stilllegung kann nur durch die Zulassungsstelle erfolgen. Ein Hinweis an die Zulassungsstelle kann vom KBA kommen. Aber mehr nicht. Letzt endlich kann die Zulassungsstelle immer noch im Einzelfall entscheiden.

    Gruß Syccon

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    • 17. Februar 2022 um 15:50
    • #693
    Zitat von Syccon

    Eine Stilllegung kann nur durch die Zulassungsstelle erfolgen. Ein Hinweis an die Zulassungsstelle kann vom KBA kommen. Aber mehr nicht. Letzt endlich kann die Zulassungsstelle immer noch im Einzelfall entscheiden.

    Genau. Die Maßnahme basiert auf der Typgenehmigung. Die wird vom KBA an Audi erteilt, damit die den Fahrzeugtypen produzieren dürfen. Deswegen ist an dieser Stelle (noch) Audi mit im Boot.

    Sobald es um die Betriebserlaubnis eines konkreten Fahrzeugs geht, liegt das in der Zuständigkeit der Zulassungsstelle. Die legen im worst case auch nicht still, sondern untersagen den Betrieb.

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    • 17. Februar 2022 um 16:11
    • Offizieller Beitrag
    • #694

    BT Danke.

    Mit freundlichen Grüßen

    Alex

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  • BikermenRS
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    • 17. Februar 2022 um 20:02
    • #695

    Die Auspufftaste ist nie mit in den Zulassungsprozess mit aufgenommen worden. BMW hat bereits vor 2 Jahren die Performance Auspauffanlage aus dem Verkehr nehmen müssen weil es dort auch eine Auspuffklappentaste gab. Die durften die SAGAS nicht mehr verkaufen und in Verkehr bringen!!! Es ist halt Fakt dass der RS mit offener Klappe zu laut ist. Mit dem Upodate wird verhindert dass die Klappe nach dem Starten noch offen ist, somit ist dann die Messung bei einer Polizeikontrolle safe. Darum geht es.......

    Wir sollten froh sein, dass sie die Taste nicht komplett rausprogrammieren.:(:rolleyes:

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  • Blue-Screen
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    • 17. Februar 2022 um 21:46
    • #696

    Ganz ehrlich…. Lieber die Taste ausprogrammiert als so nen Schwachsinn! :rolleyes:

    Audi TTRS, Baujahr 2016, Mythosschwarz metallic, HGP Stage II


    Audi RS4 Avant „Bulldoggen- und Cane Corso-Taxi“, Baujahr 2014, Sportclassicgrau, 4.2 Liter V8

    Cayenne Turbo S „Bulldoggen- und Cane Corso-Taxi“, Baujahr 2016, Tiefschwarz metallic, 4.8 Liter V8 zwangsbeatmet

    VCDS vorhanden (original, kein China-Böller). Kann gerne von jedem in meiner Nähe in Anspruch genommen werden.

    PGEAR vorhanden. Kann auch gerne mal für ne Messung ausgeliehen werden.

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  • MrTTRS
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    • 18. Februar 2022 um 10:44
    • #697

    NE .. ganz ehrlich lieber die Taste und ich muss sie halt öfter drücken - ich hab mir den wie viele gerade WEGEN dem Sound gekauft ... ein RS ohne Klappe ist wirklich "kastriert" ... ich kauf mir doch keinen 5 Zylinder mit SAGA um sie dann nicht nutzen zu können ... geht's noch!?

    UND - mir kommt's so vor, als ob hier der "kleine" Mann bestraft wird ... Sollen sie doch mal anfangen wo's wirklich laut ist ... was ist mit den ganze Porsche's , Ferrari'S und Lambo's ? Mein 997 S mit SAGA hat geröhrt wie ein Hirsch und war 4 Blöcke weiter noch zu hören ... wohl gemerkt mit der SAGA von Porsche ... hat das jemanden gekümmert?

    WENN schon, muss es eine Regelung geben ab welchem Baujahr KFZs GENERELL bestimmte Werte einhalten müssen und das weder TYP-abhänging oder Markenabhängig! Dann muss aber das KBA alle Hersteller der entsprechenden Sportwagen die in D zugelassen KFZ anschreiben und nicht, mal hier mal da ... was ist das denn bitte für ein BULLSHIT!?

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  • DG TTS
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    • 18. Februar 2022 um 11:22
    • #698

    Hier hast du die Historie aller Emissionsrichtlinien der EU. Auf Seite 14 steht die gültige Richtlinie für Geräusche 😜


    https://www.bundestag.de/resource/blob/…18-pdf-data.pdf

    =================

    Audi TTS 8J Roadster

    =================

    WOT is, wenne nur noch Teppich zwischen Gaspedal und Bodenblech has!

    https://en.wikipedia.org/wiki/Wide_open_throttle

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  • MrTTRS
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    • 18. Februar 2022 um 11:50
    • #699

    ... umso unverständlicher ist, dass dann Typ-Genehmigungen vom KBA erteilt wurden und KFZ zugelassen werden, die dem offensichtlich nicht entsprechen !? Dann schmeißt dort erstmal ganz schnell die Leut in dem Ämtern raus, die das vermasselt haben!

    Geht in Richtung Diesel-Skandal ... nur halt kleiner ... weil nicht soo viele SAGAs im Umlauf sind wie Diesel...

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  • TTRS_paule
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    • 18. Februar 2022 um 12:30
    • #700

    Moin,

    das hier ist sehr Interessant, zum Thema.

    https://www.swr.de/wissen/odysso/…slaerm-100.html

    So long 8)

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