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Feldmaßnahme 30E3 Motorsoundsteuerung TTRS 8s ⚠️

    • TT RS FV/8S
  • TekToniiik
  • 23. Dezember 2021 um 12:39
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    TekToniiik
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    • 5. Juli 2022 um 10:21
    • #1.241
    Zitat von cs_

    "Nach Lesen der sehr interessanten und ausführlichen Antwort denke ich, wir können froh sein, wenn die Taste überhaupt noch in einem der Fahrmodi eine Funktion haben wird."...

    ..."Insofern kann man nur hoffen, dass es bei der "unvollständigen" Kastration der Taste bleiben wird. Damit wäre man noch glimpflich davon gekommen."

    Diese Bedenken haben einige Leute schon vor Monaten hier geäußert.

    Denn schlafende Hunde sollte man nicht wecken.


    Die einzige Frage wäre jetzt noch zu klären, ob das Update auch für nicht Serienfahrzeuge (z.b. mit legaler Leistungssteigerung) gilt.

    2024-XXXX

    Audi R8 4s

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    sold Audi TT RS 8s 2016 Performance Parts

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  • Volltanker68
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    • 5. Juli 2022 um 10:55
    • #1.242

    ja klingt so, als wenn die uns nun am Allerwertesten habenX(.Jetzt können wir nur hoffen, dass Audi noch viel Zeit für die Korrektur braucht. Zum Thema

    Zitat von TekToniiik

    Die einzige Frage wäre jetzt noch zu klären, ob das Update auch für nicht Serienfahrzeuge (z.b. mit legaler Leistungssteigerung) gilt.

    stellt sich ja noch die Frage, reicht eine legale Leistungssteigerung oder muss in diesem Zuge auch eine db-Erhöhung eingtragen worden sein. Wenn ich das aus den Verläufen richtig erinnere, hat das doch nur APR in Verbindung mit HJS Downpipe und Akrapovic AGA gemacht, oder? Und selbst wenn ich die Stage 1+ von APR nehmen würde, die HJS habe ich, aber eine Akrapovic gibt es nicht mehr, außer in der Bucht gebraucht für 5K, danke nein

    seit 2018 TTRS 8S Roadster, HJS-Downpipe, Wagner Evo3, APR-Ansaugung inkl. Inlet, Stage1 APR?, Schmidt TwentyOne 9,5Jx20

    2013-2018 TTS 8J Roadster Serie belassen da bildschön ab Werk, verkauft

    2008-2013 Audi 80 Cabrio V6 110KW Automatik einmal fast neu gemacht, verkauft:(hätte ich gern wieder||

    Daily: Dienstwagen VW-Konzernregal

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    cs_
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    • 5. Juli 2022 um 11:19
    • #1.243
    Zitat von TekToniiik

    Die einzige Frage wäre jetzt noch zu klären, ob das Update auch für nicht Serienfahrzeuge (z.b. mit legaler Leistungssteigerung) gilt.

    Ich würde die Frage mal anders formulieren: sind eingetragene Leistungssteigerungen ggfs. bei genauerer Betrachtung gar nicht legal? Denke, wenn sie einen mal am Kanthaken haben sollten, z.B. in einer Verkehrskontrolle, könnte man diesbezüglich böse Überraschungen erleben. Die dann nicht mehr durch eine als legal benannte Einigung zwischen Audi und KBA gedeckt ist. Da ist man dann nämlich raus. Und in solchen Fällen haben es die Behörden imho noch viel leichter, einem die BE zu entziehen.

    VW Golf R '15 :saint: & :evil: Audi TT RS '18

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  • TT-Eifel
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    • 5. Juli 2022 um 11:25
    • #1.244
    Zitat von cs_

    Ich würde die Frage mal anders formulieren: sind eingetragene Leistungssteigerungen ggfs. bei genauerer Betrachtung gar nicht legal?

    Das sehe ich auch so.

    Wenn ein nicht legales Fahrzeug verändert wird dann wird es ja nicht legal wenn die Funktion von dem nicht legalen Fahrzeug noch vorhanden ist.

    Ich würde sogar noch weiter gehen und sagen die Gutachten für das Tuning sind hinfällig weil sie von einem nicht legalen Fahrzeug ausgegangen sind.

    Es sei denn in dem Gutachten wird bestätigt , dass die Funktion des Knopf es so verändert wurde , dass sie legal ist.

    Gruß
    TT-Eifel

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    cs_
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    • 5. Juli 2022 um 11:28
    • #1.245

    So sehe ich das auch. Ein getuntes Auto zu haben ist in diesem Fall nicht wirklich ein Vorteil. Denn wie allen klar sein dürfte, leiser wird ein getuntes Auto in keiner Form. Wenn es eine Anpassung gibt, dann höchstens Richtung "höher".

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  • TTRS-Frosch
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    • 5. Juli 2022 um 11:32
    • #1.246

    Das Traurige ist doch, dass die ganze Sache ziemlich interpretationswürdig ist. Wie cs_ sagt müsste man wohl auf einen gnädigen Richter hoffen...

    Aber dieses Worst Case Geschwafel finde ich schon voll daneben. Mit der gleichen Begründung könnte man sagen, dass im Normalmodus das manuelle Betätigen der Schaltwippen nicht erlaubt werden dürfe, weil in einem tieferen Gang die Lärmwerte garantiert auch überschritten werden...

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  • TTRS_paule
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    • 5. Juli 2022 um 11:39
    • #1.247
    Zitat von cs_

    So sehe ich das auch. Ein getuntes Auto zu haben ist in diesem Fall nicht wirklich ein Vorteil. Denn wie allen klar sein dürfte, leiser wird ein getuntes Auto in keiner Form. Wenn es eine Anpassung gibt, dann höchstens Richtung "höher".

    Moin,

    Lautstärkeanpassungen im Fahrgeräusch werden nicht eingetragen. Wer das macht der spielt mit seiner "Zulassung" ( der Prüfer ist hier gemeint )

    Lautstärkeanpassung im Standgeräusche werden gemacht, es wird aber nicht alles eingetragen, auch wenn das hier so evtl. noch vorgesehen ist.

    https://www.certipedia.com/keywords/109?locale=de

    In Niedersachen wird z.B. das Standgeräusch max. um 4DB erhöht, in Hessen dagegen wird nichts erhöht!

    Für die anderen Bundesländer habe ich keine Informationen.

    So long 8)

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    • 5. Juli 2022 um 12:24
    • #1.248

    Selbst wenn alle legalen Leistungssteigerungen hinfällig sind. Sollte mal eine klare Antwort vom KBA kommen. Damit die Spekulationen ein Ende haben.

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    • 5. Juli 2022 um 13:22
    • #1.249

    Fand die Antwort mehr als deutlich.

    Ob das tatsächlich gesetzeskonform ist, kann ich nicht beurteilen. Von einer Unterscheidung, ob Klappen mit anderen Änderungen zusammen gesteuert werden oder einzeln hatte ich bisher noch nie etwas gelesen.

    ABER: wenn Gesetze "Grauzonen" enthalten, also verschiedene Interpretationen erlauben, regeln im Normalfall gerichtliche Entscheidungen, wie damit umgegangen werden muss. Das kann durchaus mal geschehen sein. Wäre interessant, ein solches Urteil zu lesen, falls es denn existieren sollte. Nur dann wäre es "sauber" gewesen, wenn sich das KBA in ihrer - doch sonst sehr ausführlichen - Antwort darauf bezogen hätte. So bleibt bei mir das Fragezeichen, wo denn geschrieben steht, dass eine Klappentaste genau dann illegal ist, wenn sie NUR die Klappe steuert.

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    • 5. Juli 2022 um 13:41
    • #1.250

    Brauch keine Steuerung - Ich kann auch einfach immer offen fahren :D

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    cs_
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    • 5. Juli 2022 um 14:38
    • #1.251

    Das ist off topic. ;)

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  • SydB
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    • 5. Juli 2022 um 15:34
    • #1.252
    Zitat von TekToniiik

    Aber genau das hätte doch die Prüforganisation prüfen müssen, schließlich müssen die das Auto ja auch absegnen ob es alle damaligen Vorschriften einhält. Aber Natürlich hätte das bei Audi auch intern auffallen müssen die haben ja schließlich auch Prüfer und Rechtsanwälte.

    Audi? Ich sage nur Dieselgate. Eigentlich nicht untypisch für diesen Hersteller. Schummeln, tricksen, betrügen...

    "When the first list was being drawn up in the rock and roll book of Genesis, it would have been: In the beginning, God created Pink Floyd."
    -- Rick Wakeman

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    cs_
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    • 5. Juli 2022 um 15:44
    • #1.253

    Das alles ist komplexer, als man das von außen so glauben mag. Der TÜV, als Beispiel, da oben erwähnt, hat da nichts mit zu tun. Es gibt Eigenschaften, die zertifizierte Prüforganisatoren auf Konformität prüfen und ihren Prüfbericht dann an das KBA senden, andere Eigenschaften können in Form einer Selbstzertifizierung vom Hersteller selbst durchgeführt und dann dem KBA bestätigt werden. Aus Kundensicht jetzt irgendwem die "Schuld" zuschieben zu wollen, greift im Normalfall komplett daneben, in den Fettnapf.

    Zudem ist Audi, ist auch VW, nicht allein mit dem "Schummeln". Das mehr oder weniger intelligente um Vorschriften herum entwickeln ist branchenweit keine Seltenheit. Und gerade bei Klappenabgasanlagen gehört es schon seit vielen Jahren zur Normalität, dass Sportwagen so eine Taste haben und diese nichts anderes macht, als das Auto lauter. Das wünscht der Kunde, Emotionen gehen halt bei Pistonheads auch durch die Ohren. Und wenn man das bedienen kann, dann macht man das. Klappt halt nicht immer problemlos. Und manchmal fällt einem dann im Nachhinein was auf die Füße.

    Zudem muss man heutzutage nur mal jemanden in der Behörde sitzen haben, der mit der Deutschen Umwelthilfe oder sonst einem Möhrenzüchterverein sympathisiert. Und dann knallt es, wo es nur geht. Leider werden solche Leute immer mehr. Bullerbü-Politik.

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  • SydB
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    • 5. Juli 2022 um 16:05
    • #1.254

    Soweit ich informiert sind sind manuelle Klappenschaltungen zum öffnen der Abgasklappen stets nicht zulässig. Die automatische Reglung der Klappensteuerung bei bestimmten Fahrzuständen ist zulässig, Stichwörter Dynamic Modus, bestimmte Drehzahl/Geschwindigkeit. Damit wird z.B. erreicht, dass beim gesetzeskonformen Fahren im Ortsbereich die Klappen geschlossen sind und der Hobel leise ist.

    Die manuelle Steuerung der Klappen, nur der Klappen, ist im Gegensatz zum schon genannten Dynamic Modus nicht zulässig. Genau das dürfte auch Audi damals bekannt gewesen sein. Die entsprechende Prüfung/Gutachten Ingenieure haben wohl gepennt oder ein Gefälligkeitsgutachten geschrieben. Das KBA hat dann das entsprechende Gutachten, wie eigentlich immer, abgenickt, so nach dem Motto, das wird schon seine Richtigkeit haben. Und genau diese Funkion hat Audi in Form der AGA Klappentaste in der Mittelkonsole verbaut. Zulässig wäre dies, wenn noch andere Funktionen parallel geschaltet wären, Dynamic Modus, beim MR die Funktion Sport u.ä..

    Da hat Audi ähnlich wie bei der, ich nenne es mal wohlwollend, Schummel Software bei den Dieselmotoren, wieder einen Bock geschossen.

    Ja, nach Jahren wird ein Fass aufgemacht. Die Behörden mahlen extrem langsam. Ein paar Anzeigen beim KBA und irgendwann werden die wach. Jetzt sind sie wach.

    Am Rande möchte ich noch erwähnen, alle Porsche 911 mit H4 Scheinwerfer, also späte "F" Modelle Bj 1972 und alle "G" Modelle, sowie die 964 er fahren mit einer nicht zulässigen Fernlichtschaltung herum. Ist wohl noch niemand aufgefallen.

    Mir ist auch bekannt wie es dazu kommen konnte. Aber das ist hier ja eher uninteressant und off topic.

    Es gibt von verschiedenen Anbietern interessante Klappenschaltungsmodule, zwar illegal, aber unsichtbar einzubauen. Wenn man damit vernünftig umgeht...

    Ich möchte niemand zu illegalen Handlungen überreden.

    Vorsicht, der Brief/Mail vom KBA ist das geistige Eigentum des Verfassers und daher ist es auch nicht zulässig diesen zu veröffentlichen. Du kannst daraus zitieren oder sinngemäß über den Inhalt hier berichten.

    Aber einfügen, besser nicht.

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  • Syccon
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    • 5. Juli 2022 um 17:15
    • #1.255

    Wenn die Taste nur dafür da ist um das Auto lauter zu machen und das verboten ist, warum dann dieses ganze Theater mit dem Software Update? Einfach die Taste stilllegen und fertig. Im S Modus geht die von alleine auf und in den anderen Modi ist es doch scheißegal. Und wem das eben nicht reicht, der baut sich eine elektronische Klappen Steuerung ein. Aber deshalb gleich eine andere Software aufzuspielen, was macht das für einen Sinn? Überhaupt keinen. Taste stilllegen und fertig. Ich habe die noch nie benutzt.

    Und das ganze Thema mit geänderter Tuning Software wäre damit auch erledigt. Diese hat ja normalerweise keinen Einfluss auf die Klappensteuerung. Zumindest die von APR nicht. Und somit kann die drauf bleiben.

    Gruß Syccon

    -----------------------------------------------------------------------------------------
    Aktuell: Audi RSQ3 (F3) APR Stage 1 440 PS, Audi A1(8X) Competion Kit Legends 122 PS

    Syccon‘s neuer RSQ3 # Syccon’s Neuer TTRS # Syccon's TT RS in rubinschwarz metallic

    Syccon's TTS in Glutorange & Eissilber metallic - The End

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  • Diavolo
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    • 5. Juli 2022 um 17:25
    • #1.256
    Zitat von TekToniiik

    Selbst wenn alle legalen Leistungssteigerungen hinfällig sind. Sollte mal eine klare Antwort vom KBA kommen. Damit die Spekulationen ein Ende haben.

    Wenn der Weg zu einer legalen Teilnahme am Straßenverkehr nach einer Leistungssteigerung über eine Einzelbetriebserlaubnis führt, ist das KBA nicht zuständig.

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  • SydB
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    • 5. Juli 2022 um 18:18
    • #1.257
    Zitat von Diavolo

    Wenn der Weg zu einer legalen Teilnahme am Straßenverkehr nach einer Leistungssteigerung über eine Einzelbetriebserlaubnis führt, ist das KBA nicht zuständig.

    Stimmt. Da hast du Recht

    "When the first list was being drawn up in the rock and roll book of Genesis, it would have been: In the beginning, God created Pink Floyd."
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    • 5. Juli 2022 um 19:33
    • #1.258
    Zitat von SydB

    ...

    Vorsicht, der Brief/Mail vom KBA ist das geistige Eigentum des Verfassers und daher ist es auch nicht zulässig diesen zu veröffentlichen. Du kannst daraus zitieren oder sinngemäß über den Inhalt hier berichten.

    Aber einfügen, besser nicht.

    Klär mich mal auf was der Unterschied zwischen zitieren und teilweise einfügen (mit Quellenangabe) ist.

    Ausserdem ist dies die Antwort auf eine Anfrage gemäß "Informationsfreiheitsrechten" eines Bürgers. Wenn diese nicht der Allgemeinheit zugeführt werden darf, dann habe ich unser Demokratiesystem irgendwie falsch verstanden.

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    • 5. Juli 2022 um 19:44
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    • #1.259

    Die Audi Betrugssoftware für den TTRS wie man sie durchaus nennen kann verändert ja nicht nur die Klappensteuerung sondern entfernt auch das knallen beim starten etc...

    Mit freundlichen Grüßen

    Alex

    Welche Produkte ich verwende. -> klick mich

    Fahrzeughistorie:
    Audi A3 8L 1.6 101 PS (verkauft)
    Audi S3 8L 1.8T 225 PS (verkauft)
    Audi TTS 8J 2.0 TFSI 272 PS (verkauft)
    Audi TTRS Plus 8J 2.5 TFSI 360 PS (verkauft)

    aktuell Audi TTRS 2.5 TFSI 400 PS

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  • SydB
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    • 5. Juli 2022 um 19:59
    • #1.260
    Zitat von TTRS-Frosch

    Klär mich mal auf was der Unterschied zwischen zitieren und teilweise einfügen (mit Quellenangabe) ist.

    Ausserdem ist dies die Antwort auf eine Anfrage gemäß "Informationsfreiheitsrechten" eines Bürgers. Wenn diese nicht der Allgemeinheit zugeführt werden darf, dann habe ich unser Demokratiesystem irgendwie falsch verstanden.

    Zitieren wäre, wenn du einzelne Fragmente hier einfügst und kommentierst.

    (Teilweises) Einfügen ist genau das was du getan hast machst. Du kopierst einen Brief/Mail. Sehr informativ für uns alle, vielen Dank dafür.

    Aber, genau dieser Text ist persönlich an dich gerichtet und das geistige Eigentum des Verfassers. Tatsächlich, es ist geistiges Eigentum. Und genau dieses ist strafbewehrt.

    Da eine Rechtsberatung in diesem Stil nicht zulässig ist und ich auch keine solche leisten darf, verweise dich an entsprechende Literatur oder an einen Juristen deines Vertrauens.

    Machen wir es ganz einfach. Würde es dir gefallen wenn eine 3. Person einen von die geschriebenen Brief/Mail an eine andere Person, vielleicht sogar jemand der dir nahe steht, Freundin, Frau, Kind, Eltern... hier im Internet veröffentlichen würde?

    Mit Sicherheit nicht. Eventuell würdest du dagegen angehen und dich juristisch zur Wehr setzen.

    Das hat auch nichts mit Demokratieverständnis und/oder Informationsrechten zu tun.

    Du darfst informieren. Du kannst dich auch auf diesen Brief/mail berufen und zitieren und kommentieren. Aber du darfst, auch nicht mit Quellenangabe den Brief/Mail kopieren und hier einfügen.

    Vielleicht hätte ich dir besser via PN geantwortet. Ich möchte nicht als Störenfried, Spaßbremse und Oberlehrer rüber kommen.

    "When the first list was being drawn up in the rock and roll book of Genesis, it would have been: In the beginning, God created Pink Floyd."
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