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Feldmaßnahme 30E3 Motorsoundsteuerung TTRS 8s ⚠️

    • TT RS FV/8S
  • TekToniiik
  • 23. Dezember 2021 um 12:39
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    cs_
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    • 25. Dezember 2021 um 22:57
    • #101

    Das wird schon bald bei allen reinflattern, da mache ich mir keine Illusionen.

    Hauptsache wird sein, dass sie das Öffnen der Klappen bei stärkerem Gaseinsatz auch im Comfort noch weiter aktiv halten, Stichwort Abgasgegendruck. Der RS wird ja selbst in Comfort D richtig laut, sobald man jenseits der ~3.000 etwas mehr Gas gibt. Wenn das nicht mehr so sein sollte, würde ich mir ein paar Gedanken machen, in die ich dann Audi zumindest versuchen würde, mit einzubeziehen. Mögen Turbolader und Auslassventile gar nicht, sowas.

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  • derbretti
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    • 26. Dezember 2021 um 14:52
    • #102

    Wenn nur die Klappensteuerung geändert wird, dann handelt es sich doch um das Steuergerät des Getriebes!? oder?
    Ich habe zwei Motorsteuergeräte und wenn ich diese tausche, dann ändert sich an der Klappensteuerung nichts. Bei mir ist das Motorsteuergerät und das Getriebesoftware optimiert.

    Einer reicht nicht

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  • TekToniiik
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    • 26. Dezember 2021 um 15:32
    • #103
    Zitat von derbretti

    Wenn nur die Klappensteuerung geändert wird, dann handelt es sich doch um das Steuergerät des Getriebes!? oder?
    Ich habe zwei Motorsteuergeräte und wenn ich diese tausche, dann ändert sich an der Klappensteuerung nichts. Bei mir ist das Motorsteuergerät und das Getriebesoftware optimiert.

    Die Klappensteuerungs Regelung ist beim TTRS im Motorsteuergerät hinterlegt.

    Sofern bei deinem Optimierten Motorsteuergerät nichts an der Klappensteuerung geändert ist, ändert sich natürlich zum Serien Motorsteuergerät auch nichts.

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  • Bostrom2
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    • 26. Dezember 2021 um 16:31
    • #104

    Da bin ich aber froh das ich einen RS8J habe denn anscheinend betrifft es ja nur die RS8S

    Wolfram

    Audi TT RS Misanorot S-Tronic Rotor mit 255/35/19 PSS 8 mm Distanzen rundum Sport Aga CFK-Paket im Motor + Einstiegsleisten Billstein B16

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    • 26. Dezember 2021 um 18:44
    • #105

    Der 8J hat ja auch keine Auspufftaste. Außer man hat selber eine verbaut.


    Gruß Syccon

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  • raser2
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    • 26. Dezember 2021 um 18:58
    • #106
    Zitat von Bostrom2

    Da bin ich aber froh das ich einen RS8J habe denn anscheinend betrifft es ja nur die RS8S

    Wolfram

    Ja, es betrifft nur die dritte Modellgeneration TT. Aber der EU fällt schon was ein, dass die Autos auch nicht mehr auf die Straße dürfen.

    Syccon

    Logisch hat der TT RS 8J eine Taste.

    NeTTe Grüße aus Weiden in der Oberpfalz! :) TT RS plus 8J (04-10) / Golf 7 R MTM (10-04) / Porsche 991.1 C2 Schalter (04-10) / Porsche 991.1 C2S PDK (04-10) & eine Garage voll Mopeds :) Aber leider viel weniger Zeit als Fahrzeuge, aber das wird schon noch.

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    • 26. Dezember 2021 um 20:44
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    • #107

    Einfach ein identisches Steuergerät kaufen und während des updates einbauen. Heimfahren und das alte originale wieder einbauen? 😄

    Mit freundlichen Grüßen

    Alex

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  • Oliver1991
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    • 26. Dezember 2021 um 20:57
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    • #108

    Ne Alex so einfach geht das wiederum auch ne 😂😂

    @ my TTRS story

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    • 26. Dezember 2021 um 20:59
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    • #109

    😶😔

    Mit freundlichen Grüßen

    Alex

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  • TTRS_paule
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    • 27. Dezember 2021 um 07:38
    • #110

    admin

    Moin Alex,

    grundsätzlich geht das, ist aber vom Aufwand und den Kosten vollkommen sinnlos....

    1. gebr.Steuergerät kaufen ( wenn du eins bekommst 1000-1500€ )

    2. Dein Steuergerät und das neue (gebrauchte) zum Tuner deines Vertrauens schicken

    3. DeinTuner sichert Deinen Datensatz von Deinem Steuergerät, "überspielt" ihn auf das neue (gebrauchte), jetzt "spielt" er noch den originalen Datensatz auf dein neues (gebrauchtes) ( jetzt klappt es auch mit Deiner Wegfahrsperre...... )

    4. Nun gehen beide zurück an Dich, Du baust das neue gebrauchte ein, fährst zu Audi, Update wird aufgespielt, Vollzug wird an das KBA weitergegeben......., alles geil, oder doch nicht?????8)

    5. Zuhause tauscht Du das neue ( gebrauchte ) mit Update gegen Dein altes mit Tuning, alles läuft, alles geil!!!!:thumbup::thumbup::thumbup::P

    6. Bei der nächsten HU §29, steckt der Prüfer seinen "Prüfgerät" in Dein Auto, und siehe da??????, noch kein Update gemacht?????, Mist, kein TÜV.................||||||

    Also, vergiss es.....

    Besser dann so wie ich in meinem Post vorher schon geschrieben habe

    Zitat von TTRS_paule

    Und wenn wieder erwarten das so kommt das das Steuergerät dafür original sein muss ( was ich mir absolut nicht vorstellen kann ) dann schick das Steuergerät zu Deinem Tuner lass es original machen, baue es ein, fahre zu Audi, lass das Update aufspielen...... ( das Dein Auto Hardware Änderungen hat ist auch total egal, was hast Du denn???? Ansaugung, LLK, Downpipe??? ) auch mit Seriensoftware läuft das ohne Probleme, kaputt geht da nix, das Steuergerät ist "intelligent", es hat einen sogenannten Bauteileschutz, es wird also nie zuviel "Luft" reinkommen und zu wenig Sprit, geschweige denn zu viel Ladedruck......


    Danach baust Du es aus, schickst es Deinem Tuner und er spielt Deinen alten Datensatz wieder auf und baut auch das Update mit ein ( auch so das der TÜV Prüfer bei der nächsten HU §29 nix merkt ), die können das, zumindestens die da richtig was los haben wie MTR, APR usw.

    Wünsche einen guten Start in die Woche.......

    So long 8)

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  • Syccon
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    • 27. Dezember 2021 um 11:15
    • #111

    In der Rückrufaktion steht:

    „Erklären Sie dem Kunden, dass bei einem Update des Motorsteuergerätes das Chip-Tuning unwirksam wird oder gar eine Schädigung des Motorsteuergerätes möglich ist. Bitten Sie den Kunden mit dem Tuner zu klären, ob eine Aktualisierung der Software möglich ist.“


    Die Antwort meines Tuners lautet NEIN!

    Ende der Aktion. :D:thumbup:

    Gruß Syccon

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    • 27. Dezember 2021 um 11:37
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    • #112
    Zitat von Syccon

    In der Rückrufaktion steht:

    „Erklären Sie dem Kunden, dass bei einem Update des Motorsteuergerätes das Chip-Tuning unwirksam wird oder gar eine Schädigung des Motorsteuergerätes möglich ist. Bitten Sie den Kunden mit dem Tuner zu klären, ob eine Aktualisierung der Software möglich ist.“


    Die Antwort meines Tuners lautet NEIN!

    Ende der Aktion. :D:thumbup:

    klasse, dann wird man quasi zum tuning gezwungen um sein original Fahrzeug mit allen Funktionen zu behalten....

    Mit freundlichen Grüßen

    Alex

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    • 27. Dezember 2021 um 12:05
    • #113
    Zitat von Syccon

    In der Rückrufaktion steht:

    „Erklären Sie dem Kunden, dass bei einem Update des Motorsteuergerätes das Chip-Tuning unwirksam wird oder gar eine Schädigung des Motorsteuergerätes möglich ist. Bitten Sie den Kunden mit dem Tuner zu klären, ob eine Aktualisierung der Software möglich ist.“


    Die Antwort meines Tuners lautet NEIN!

    Ende der Aktion. :D:thumbup:

    tja......, was sagt dann das KBA dazu????? Keine Durchführung möglich======= kein fahren mit dem Fahrzeug mehr erlaubt.....

    d.h. original Software drauf, Update machen, dann wieder Tuning mit Update drauf, und weiter geht die "wilde" fahrt.....8)

    So long 8)

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  • TekToniiik
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    • 27. Dezember 2021 um 15:26
    • #114

    und jetzt wieder zurück zum Thema:

    Bei der Rückrufaktion von der Soundtaste hat Audi auch im Anhang eine interne PDF erstellt mit Bildern was passiert wenn man unterschiedliche Einstellungen im Drive Select wählt und dann die Klappentaste anschließend drückt. Ich kann es leider nicht hochladen weil ich kein bock auf eine Unterlassungsklage hab. Also jeder mit entsprechendem Zugriff kann ja mal da reinschauen.

    Also die Klappentaste geht nicht mehr im Comfort, Auto Modus und Individual* (*nur wenn unter Motorsound Comfort oder Auto ausgewählt und man in D Schaltung ist). Das Auspuff Popup im Virtual Cockpit zeigt beim drücken der Klappentaste nur noch Motorsound Standard an egal wie oft man drückt wenn man in den oben genannten Modis ist.

    Außerdem wird in der PDF erklärt warum nach Motorneustart im Virtual Cockpit die letzte Drive Select Einstellung gespeichert wird obwohl im Hintergrund der Motorsound auf Auto geht.

    Grund ist :

    Das Display zeigt aus Sicherheitsgründen die in der Funktion nach Wiederstart beibehalten Einstellung für Fahreigenschaften (z.B. Fahrwerk). Deshalb muss man nach dem Motorneustart einmal komplett das Drive Select durchschalten.

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    • 27. Dezember 2021 um 15:34
    • Offizieller Beitrag
    • #115
    Zitat von TekToniiik

    und jetzt wieder zurück zum Thema:

    Bei der Rückrufaktion von der Soundtaste hat Audi auch im Anhang eine interne PDF erstellt mit Bildern was passiert wenn man unterschiedliche Einstellungen im Drive Select wählt und dann die Klappentaste anschließend drückt. Ich kann es leider nicht hochladen weil ich kein bock auf eine Unterlassungsklage hab. Also jeder mit entsprechendem Zugriff kann ja mal da reinschauen.

    Also die Klappentaste geht nicht mehr im Comfort, Auto Modus und Individual* (*nur wenn unter Motorsound Comfort oder Auto ausgewählt und man in D Schaltung ist). Das Auspuff Popup im Virtual Cockpit zeigt beim drücken der Klappentaste nur noch Motorsound Standard an egal wie oft man drückt wenn man in den oben genannten Modis ist.

    Außerdem wird in der PDF erklärt warum nach Motorneustart im Virtual Cockpit die letzte Drive Select Einstellung gespeichert wird obwohl im Hintergrund der Motorsound auf Auto geht.

    Grund ist :

    Das Display zeigt aus Sicherheitsgründen die in der Funktion nach Wiederstart beibehalten Einstellung für Fahreigenschaften (z.B. Fahrwerk). Deshalb muss man nach dem Motorneustart einmal komplett das Drive Select durchschalten.

    Alles anzeigen

    schick mir das mal das pdf. admin@tts-freunde.de danke

    Eine weitere Frage, macht das Update das Auto im ganzen leiser? Wir das Knallen beim schalten durch das Update entfernt?

    Erst ein Auto verkaufen und dann schön nachträglich alle Features entfernen. Da gibt es sicherlich den ein oder anderen der dagegen "BITTE" Rechtlich vorgeht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Alex

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    • 27. Dezember 2021 um 17:24
    • #116

    Moin Zusammen,

    Zitat von admin

    Einfach ein identisches Steuergerät kaufen und während des updates einbauen. Heimfahren und das alte originale wieder einbauen? 😄

    Und schon wird das ganze "ILLEGAL", und das ganze auch noch mit Vorsatz. Genau das wollte ich mit Tuning Inch. TÜV ja verhindern. Von daher -> Keine wirkliche Option ;-). (Meine Meinung!)

    Zitat von TTRS_paule

    tja......, was sagt dann das KBA dazu????? Keine Durchführung möglich======= kein fahren mit dem Fahrzeug mehr erlaubt.....

    d.h. original Software drauf, Update machen, dann wieder Tuning mit Update drauf, und weiter geht die "wilde" fahrt.....8)

    Ich glaube, dass sowas vom KBA kommen KÖNNTE. Aber ich werde zumindest mal versuchen, die abgenommene, getüvte Software (auch die sollte vom KBA ja freigegeben worden sein (korrigiert mich, wenn ich mich da irre in ner §21 Einzelabnahme!) durchzubekommen. Da könnte dann wieder der "Bestandsschutz" greifen, da eben NICHT Serie und ja Einzelabnahme. SO einfach kann sich doch das KBA das nicht machen.... Ich hab da aber zu wenig Erfahrung. Gearscht sind leider die legal getunten Fahrzeuge, die den Aufwand betreiben müssen. Illegal getunte Fahrzeuge fahren dahin, lassen sich die Software drauf spielen (Scheiß auf die T23-Eintragung am Audi-Server!) Fahren zu Ihrem Tuner und lassen sich wieder die Software aufspielen. Erledigt, weil eingetragen wird eh nix.....

    Zitat von Syccon

    In der Rückrufaktion steht:

    „Erklären Sie dem Kunden, dass bei einem Update des Motorsteuergerätes das Chip-Tuning unwirksam wird oder gar eine Schädigung des Motorsteuergerätes möglich ist. Bitten Sie den Kunden mit dem Tuner zu klären, ob eine Aktualisierung der Software möglich ist.“


    Die Antwort meines Tuners lautet NEIN!

    Ende der Aktion. :D:thumbup:

    Dein Wort in Gottes Ohr ;-). DAS wäre die schönste aller Geschichten und wenn das KBA die ordnungsgemäße Eintragung der Tuningsoftware abhakt, wäre alles fein. Glaub ich aber erst dran, wenn ich das schwarz auf weiß habe ;-). Vielleicht brauchts dazu nen Anwalt. Ich werde nicht so einfach hinnehmen, und bissel Schriftverkehr mit dem KBA ist jetzt auch kein übermäßiger Aufwand ;-). ggf. haben die Tuner, wie Paule ja schon erwähnt hatte, auch was in der "Hinterhand". Braucht ja nur ne Bestätigung und ne Anpassung der Software....

    Und mal ne ehrliche Einschätzung. Wieviele von 100 TÜV-Prüfern werden das merken, ob die Taste geht oder net, oder welcher Datensatz da drauf ist. Ich kenn mich da net aus, aber ich denke, das wird niemanden interessieren, da absolut Null Komma Null Sicherheitsrelevant!

    Bin gespannt, wer den ersten Brief bekommt.

    Nur noch mal ein Gedankenspiel. cs_ hats schon im MeinR-Forum gelesen.

    Einige von euch fahren mit ner Upgrade-Bremse von StopTech rum (Definitiv ein sicherheitsrelevantes Teil am Auto würde ich behaupten!!!). Diese sollte dann auch eingetragen, und somit LEGAL sein nehme ich an. Jetzt stellt Audi und das KBA fest: "Oh, wir legen mal neue Richtwerte für die Serienbremse fest, daher mal ein Rückruf, um das zu "überarbeiten" und so". Im Ernst: Rüstet Ihr jetzt die SICHERHEITSRELEVANTE Bremse zurück, damit Audi da was werkeln kann, geht dann wieder in die Werkstatt und baut die StopTech ein? Oder meint Ihr nicht, dass das KBA da sagt: "Oh, eingetragene Upgrade-Bremsanlage. Hat mit Serie jetzt nicht unbedingt was zu tun, könnte man mal gelten lassen, weil ist irgendwie "anders" als Serie". Ich würde auch mein Fahrwerk nicht Zurückbauen, wenn Audi Probleme mit den SERIENFEDERN hätte, denn ich fahr KW-Federn, die mit Audi genau NIX zu tun haben ;)

    Ist bissel mit Phantasie, ok, aber im Prinzip ist das eingetragene Tuning nix anderes. Außer dass der verblödete Knopf noch nicht mal SICHERHEITSRELEVANT, sondern höchstens EMMISIONSRELEVANT ist, wenn man die Lautstärke mal nimmt!!!!

    Mal ehrlich, um mit geschlossenen Klappen durch Wohngebiete und Häuserschluchten ins Innenstädten zu fahren braucht man kein KBA, sondern "HIRN". Die Maßnahme verhindert auch das nicht, da dann einfach auf S im Dynamic Mode durch die Stadt geballert wird ;-). Aber gut, DEUTSCHLAND! ;)

    In diesem Sinne.

    Audi TTRS, Baujahr 2016, Mythosschwarz metallic, HGP Stage II


    Audi RS4 Avant „Bulldoggen- und Cane Corso-Taxi“, Baujahr 2014, Sportclassicgrau, 4.2 Liter V8

    Cayenne Turbo S „Bulldoggen- und Cane Corso-Taxi“, Baujahr 2016, Tiefschwarz metallic, 4.8 Liter V8 zwangsbeatmet

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    PGEAR vorhanden. Kann auch gerne mal für ne Messung ausgeliehen werden.

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    • 27. Dezember 2021 um 17:34
    • #117

    Gleiches hätte man ganz einfach über einen Brief an die Halter erledigen können: "Hiermit weisen wir Sie darauf hin, dass ein Öffnen der Abgasklappen mittels Schalter im Bereich der StVO nicht erlaubt ist. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden."

    Hätte genau die gleiche Wirkung erzielt. Nämlich gar keine.

    Denke mal, da gibt es Bedarf, "etwas zu tun", um ggfs. "spitze" Kräfte bei den Ordnungsbehörden oder gar der Polizei ("Poser-Abwehr") zu befrieden. So dass man sagen kann "haben die Taste in den normalen Fahrmodi deaktivieren lassen". Alles ein großer Politik-Bullshit imho.

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    • 27. Dezember 2021 um 17:46
    • #118

    Danke, Du sprichst mir aus der Seele ;-).

    Es bleibt aber ja NICHT verboten, auf Dynamic Mode und S durch die Stadt zu fahren. Ist nach wie vor legal und kann auch die uniformierten Bewegungsmelder nicht zur Beförderung führen, da man das legal machen darf ;-). Ich stelle mir grade vor, wie die dann die Geräuschmessung machen und nachweisen, dass man auf S war, wenn man die Karre in der Kontrolle einfach abstellt auf "P".... Schöne Beweisführung, niemals haltbar und somit auch voll daneben das ganze ;)

    So long ;-). Wir werden sehen, was passiert!

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    • 27. Dezember 2021 um 18:37
    • #119
    Zitat von Blue-Screen

    Danke, Du sprichst mir aus der Seele ;-).

    Es bleibt aber ja NICHT verboten, auf Dynamic Mode und S durch die Stadt zu fahren. Ist nach wie vor legal und kann auch die uniformierten Bewegungsmelder nicht zur Beförderung führen, da man das legal machen darf ;-). Ich stelle mir grade vor, wie die dann die Geräuschmessung machen und nachweisen, dass man auf S war, wenn man die Karre in der Kontrolle einfach abstellt auf "P".... Schöne Beweisführung, niemals haltbar und somit auch voll daneben das ganze ;)

    So long ;-). Wir werden sehen, was passiert!

    Auslegungssache. Gibt glaube schon einen Absatz in der STVO der ist vorschreibt so Emissionsarm wie möglich zu fahren. Bin mir jetzt aber nicht mehr sicher. Alles rein theoretisch. Praktisch nicht umsetzbar.

    Orange is the new Black.

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  • admin
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    • 27. Dezember 2021 um 18:41
    • Offizieller Beitrag
    • #120
    Zitat von R8PTOR

    Auslegungssache. Gibt glaube schon einen Absatz in der STVO der ist vorschreibt so Emissionsarm wie möglich zu fahren. Bin mir jetzt aber nicht mehr sicher. Alles rein theoretisch. Praktisch nicht umsetzbar.

    bald gibt es in diesem scheiß Land ein Gesetzt das womöglich vorschreibt wie man zu atmen hat, dass man nicht zuviel der guten Luft verbraucht....

    Mit freundlichen Grüßen

    Alex

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    aktuell Audi TTRS 2.5 TFSI 400 PS

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