Hier mal sehr interessant erklärt und visuell gezeigt, wie die Klappensteuerung im aktuellen RS3 funktioniert. Da wird man nur noch verarscht. Ab Minute 3:06 Link ASR

Feldmaßnahme 30E3 Motorsoundsteuerung TTRS 8s ⚠️
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- TT RS FV/8S
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TekToniiik -
23. Dezember 2021 um 12:39
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- Offizieller Beitrag
HGP hat mittlerweile auch ne Lösung, daher bin ich erstmal entspannt!aja? Details bitte.
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- Offizieller Beitrag
Hier mal sehr interessant erklärt und visuell gezeigt, wie die Klappensteuerung im aktuellen RS3 funktioniert. Da wird man nur noch verarscht. Ab Minute 3:06 Link ASR
also das der neue RS3 ne reine verarsche "Soundtechnisch" ist ist mit dem Video mehr als klar!
Das macht mich so wütend diese Geschichte. Liebe zünde ich meine RS an als das ich das drecks UPDATE aufspielen werde.
Update von meinem Anwalt kam heute rein. Aufgrund der "Rücknahme" des Updates steht das Verfahren aktuell. Sollte von Audi nochmal ein Schreiben kommen feuert mein Anwalt richtig los 😈🔥
Kanne es nur jedem nochmal wärmstens empfehlen sich einen Anwalt in der Sache zu nehmen.
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Na dann bitte Livestream von TT Feuer und das Geld dass du mitn Anwalt verbrennst.
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also das der neue RS3 ne reine verarsche "Soundtechnisch" ist ist mit dem Video mehr als klar!
Das macht mich so wütend diese Geschichte. Liebe zünde ich meine RS an als das ich das drecks UPDATE aufspielen werde.
Update von meinem Anwalt kam heute rein. Aufgrund der "Rücknahme" des Updates steht das Verfahren aktuell. Sollte von Audi nochmal ein Schreiben kommen feuert mein Anwalt richtig los 😈🔥
Kanne es nur jedem nochmal wärmstens empfehlen sich einen Anwalt in der Sache zu nehmen.
Was forderst du denn von Audi? Wandel? Schadensersatz? Oder lässt du den Anwalt nur aus Frust arbeiten?
Steht doch jedem frei das Update aufzuspielen oder sich Abhilfe bei einem Tuner zu suchen. Ich verstehe es nicht sorry😅 -
Was forderst du denn von Audi? Wandel? Schadensersatz? Oder lässt du den Anwalt nur aus Frust arbeiten?
Steht doch jedem frei das Update aufzuspielen oder sich Abhilfe bei einem Tuner zu suchen. Ich verstehe es nicht sorry😅Alex will das er ne Ausnahme bekommt und sein Auto illegal bleibt. Was utopisch ist weil dafür Audi und KBA einknicken müssten....
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Dann müsste man beim rs3 8V VfL ja auch anzweifeln, dass das extreme Knallen normal und zugelassen ist.
das finde ich, ist auch die eigentliche Ungerechtigkeit an diesem Vorgehen! Es gibt eine ganze Reihe an Fahrzeugen auch anderer Hersteller die "Knallen" und lauter sind. Wenn schon, dann müssten die *ALLE* revidiert werden ... ohne Ausnahme, dass das ein Super-Sportwagen ist etc. ... Lärm ist Lärm und wird nicht lauter oder leiser, weil das Auto an sich teurer oder billiger ist. Alle oder Keiner ! :B
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Die zulässigen DB sind auch abhängig von der Leistung des Fahrzeugs. Ein 700PS Lambo darf lauter sein als ein 400PS TTRS oder gar 75PS Polo.
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das finde ich, ist auch die eigentliche Ungerechtigkeit an diesem Vorgehen! Es gibt eine ganze Reihe an Fahrzeugen auch anderer Hersteller die "Knallen" und lauter sind. Wenn schon, dann müssten die *ALLE* revidiert werden ... ohne Ausnahme, dass das ein Super-Sportwagen ist etc. ... Lärm ist Lärm und wird nicht lauter oder leiser, weil das Auto an sich teurer oder billiger ist. Alle oder Keiner ! :B
Würdest bestimmt dumm kucken wenn alle Autos nur noch so laut wie ein Polo sein dürften.
Btw. Frankreich fängt grade an Lautstärke-Blitzer zu testen. DA kommt noch ganz schön was auf uns zu
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Wenn das hier kommt kauf ich mir ne Signalhorn Tröte und stell mich neben den Blitzer und drück bei jeden Standart Auto drauf.
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Ja, das stimmt, aber was will uns denn diese PS- und offensichtlich auch Marken-abhängige Lautstärke eigentlich sagen ? Je mehr Kohle du für dein Auto ausgeben kannst, desto egaler ist es dass du Lärm machst ... desto lauter darfst du also sein ?
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- Offizieller Beitrag
Ich wollte damit auf keinen Fall anfangen zu sagen, wenn die uns kürzen wollen, dann die anderen auch.
Das ist meiner Meinung nach der falsche Ansatz und hat wieder was mit Neid und mit dem Finger auf andere Zeigen zutun.
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Ja, das stimmt, aber was will uns denn diese PS- und offensichtlich auch Marken-abhängige Lautstärke eigentlich sagen ? Je mehr Kohle du für dein Auto ausgeben kannst, desto egaler ist es dass du Lärm machst ... desto lauter darfst du also sein ?
Naja es wird bei Emissionen und Lautstärke ist nichts anderes, eben ua. zwischen Nischen und Volumenherstellern unterschieden.
Und das ist auch gut so, sonst könnten kleinere Hersteller sich garnicht mehr über Wasser halten.
Wenn man das für alle gleich macht wird es in Zukunft so laufen dass Europa gar keine Sportwagen mehr bekommt. Siehe Nissan 400Z...
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Die zulässigen DB sind auch abhängig von der Leistung des Fahrzeugs. Ein 700PS Lambo darf lauter sein als ein 400PS TTRS oder gar 75PS Polo.
Moin,
kann ich leider so nicht stehen lassen.
In Deutschland liegt die Obergrenze im Fahrbetrieb aktuell bei 74DB. Der TTRS 8J hat schon 72DB. Ein Lamborghini hat max 73DB, ein Polo hat je nach Motor natürlich weniger....
Die "Standlautstärke" ist ohne Limit.
Eine Änderung erfolgt bei "Sportabgasanlagen" idR. auch nur im Standgeräusch, je nach Bundesland wo man die Abnahme macht gelten aber hier wieder eigene Regeln......, in Niedersachen z.B. werden max 4DB mehr beim Standgeräusch eingetragen als das Auto Serie hat, in Hessen wird mix mehr eingetragen......... für andere Bundesländer habe ich keine aktuellen Informationen.
Hier mal die Richtlinie:
Ziel der Richtlinie 70/157/EWG, Anhang II, ist die Prüfung eines Schalldämpfers als Ersatz für den serienmäßig verbauten Dämpfer.
Der Ersatzdämpfer darf nicht lauter als der Seriendämpfer sein. Die Motorleistung darf durch den Einbau des Ersatzdämpfers nicht gesteigert werden.
Drei Messungen werden jeweils im Vergleich Serienfahrzeug und Fahrzeug ausgerüstet mit Austauschschalldämpfer durchgeführt. Wegen des Einflusses der Reifengeräusche müssen sie auf einem speziellen ISO-Belag (Test-Gelände) durchgeführt werden.
1. Fahrgeräusch (beschleunigte Vorbeifahrt): Das Fahrzeug wird auf eine konstante Anfahrgeschwindigkeit von 50km/h gebracht, auf Vollast so schnell wie möglich beschleunigt und nach 20 Metern wieder so schnell wie möglich das Fahrpedal auf Leerlauf gebracht. Gemessen und bewertet wird in einem Abstand von 7,5 m zur Fahrbahnmitte der maximale Geräuschpegel während dieser Vorbeifahrt. Aus dem Maximalwert von 2. und 3. Gang wird der arithmetische Mittelwert gebildet. Der Grenzwert für PKW beträgt z.Zt. 74 dB(A).
2. Standgeräusch: Der Motor wird auf konstant ¾ Nenndrehzahl gebracht. Dann wird so schnell wie möglich das Fahrpedal in Leerlaufstellung gebracht. Gemessen und bewertet wird der maximale Geräuschpegel während dieser Verzögerung. Das Meßmikrophon steht dabei in Auspuffhöhe unter 45° in einem Abstand von 0,5 m. Es gibt keinen Grenzwert.
3. Abgasgegendruck: An einer bestimmten Meßstelle vorne im Auspuffsystem wird der Abgasgegendruck bei Vollast des Motors gemessen. Der gemessene Wert mit Austauschschalldämpfer darf max. 25% größer als der gemessene Serienwert betragen.
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Mir ging es nicht um Nachrüstabgasanlagen. Die auslegung/interpretation der Messpunkte ist wohl etwas "variabel" damit so Kisten wie Lambo und Co überhaupt eine Chance haben die Grenzwerte irgendwie einzuhalten, zumindest auf dem Papier...
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Man glaubt es kaum aber das KBA hat geantwortet (mittlerweile die vierte Person, die mit mir kommuniziert). Leider nur allgemeines Blah-Blah und die Androhung, dass nach viermaliger Aufforderung bzw. nach 18 Monaten die Stillegung drohe. Hier der Wortlaut der Mail...
Nach gut 7 Wochen endlich wieder eine Antwort vom KBA. In Kürze: TTRS ist gemäß ECE 51.02 zu laut (ECE 51.03 nicht angewendet). 2. Detaillierte Auskunft über die "Lösung" von Audi nur nach Rücksprache mit Audi und außerdem kostenpflichtig!
Hier die Antwort im Wortlaut:
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… ich (KBA) beziehe mich auf Ihre Rückmeldungen an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vom 26.04.2022, 12.05.2022 und 25.05.2022 welche mir zur Bearbeitung zugeleitet wurden.
Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:
Durch die Betätigung des Abgasklappentasters findet eine Erhöhung des Geräuschemissionswertes in unzulässiger Weise und Überschreitung des gesetzlich festgelegten Höchstwertes statt. Folglich wird Punkt 6.1.1. der UN-R Nr. 51 ÄS 02 vom Hersteller nicht erfüllt. Mit der UN-Regelung Nr. 51.03 mit dem Additional Sound Emission Provisions (ASEP) Verfahren wurde ein neues Prüfverfahren eingeführt. Es erfolgte eine vom KBA mit dem TÜV Nord, in Anlehnung an die UN-Regelung Nr. 51 ÄS 02, durchgeführte Geräuschmessung im Rahmen der Feldüberwachung. Fahrzeuge, welche nach dem Vorschriftenstand UN-Regelung Nr. 51.02 geprüft und genehmigt sind, müssen diese ASEP Anforderungen nicht erfüllen.
Ferner begehren Sie eine detaillierte Beschreibung der Lösung, die mit Audi vereinbart wurde inklusive Begründung in wieweit diese das Lärmproblem beseitigen soll. Diese Informationen sind in der Anordnung nachträglicher Nebenbestimmungen zu EG-Typgenehmigungen zum Audi TT RS vom 16.09.2019 enthalten.
Zu dem von Ihnen begehrten Bescheid vom 16.09.2019, weise ich darauf hin, dass dieser möglicherweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Genehmigungsinhabers enthält. Ob das der Fall ist, kann jedoch erst nach einer Anhörung des Betroffenen – hier dem Hersteller Audi AG – abschließend beurteilt werden. Vor einer Bekanntgabe der gegenständlichen Informationen ist der Genehmigungsinhaber daher als betroffener Dritter gem. § 8 Informationsfreiheits-gesetz (IFG) bzw. § 9 Absatz 1 Satz 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) entsprechend anzuhören.
Insoweit weise ich darauf hin, dass es sich bei Ihrer Anfrage aufgrund der erforderlichen Drittbeteiligung nach vorläufiger Einschätzung nicht um ein einfaches gebührenfreies, sondern um ein gebührenpflichtiges Auskunftsersuchen handelt, welches unter Umständen im Sinne der Umweltinformationsgebührenverordnung (UIGGebV) als außergewöhnlich aufwendiges Ersuchen einzuordnen ist und damit Gebühren von bis zu EUR 500,00 zzgl. Auslagen begründen kann. Eine detaillierte Kostenfestsetzung mit Benennung der Höhe der anfallenden Kosten kann erst nach Abschluss der Bearbeitung erfolgen.
Bitte teilen Sie mit, ob Sie über die bereits erhaltenen Informationen hinaus unter Beachtung der vorangegangenen Ausführungen weiterhin die oben genannten Dokumente begehren. In diesem Fall wäre nunmehr die Drittbeteiligung einzuleiten.
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Was haltet ihr davon?
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Ich finde es sagen wir mal lächerlich zu glauben ,dass das KBA seine Bestimmung und Messverfahren nicht kennt.
Da sitzen Ing die den ganzen Tag nichts anderes machen wie EU Richtlinien zu lesen und umzusetzen.
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auch wenn es wahrscheinlich nichts bringt die Details von Audi zu erfahren (die werden sicher ne Ausrede finden um da nichts preisgeben zu müssen) würde ich die Anfrage mit €50,- unterstützen. Vielleicht bekommen wir die €500,- hier zusammengesammelt.
TTRS-Frosch, danke für deinen Einsatz bis hier
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+ 50 von mir!
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auch wenn es wahrscheinlich nichts bringt die Details von Audi zu erfahren (die werden sicher ne Ausrede finden um da nichts preisgeben zu müssen) würde ich die Anfrage mit €50,- unterstützen. Vielleicht bekommen wir die €500,- hier zusammengesammelt.
TTRS-Frosch, danke für deinen Einsatz bis hier
Momentan wäre ich da eher skeptisch. Nachher verlangt das KBA 500 Euro und Audi liefert keine oder nur allgemeine Angaben, weil sie sich auf Betriebsgeheimnis oder so berufen...
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