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Feldmaßnahme 30E3 Motorsoundsteuerung TTRS 8s ⚠️

    • TT RS FV/8S
  • TekToniiik
  • 23. Dezember 2021 um 12:39
  • Online
    cs_
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    • 13. Februar 2023 um 10:50
    • #1.621

    Richtig. Umfriedetes Gelände oder Garage, dann passiert nichts, es sei denn, man macht beim Klingeln auf. Was einem das dann aber am Ende des Tages bringen soll, das Auskommen ist das Gleiche. Spätestens, wenn man draußen der Polizei vor die Stoßstange fährt und die das Kennzeichen prüfen, ist Ende.

    Braucht man das? Wegen dem Killefick mit der veränderten Bedienung?

    Ich stelle mir gerade vor, was für ein nicht gehobenes Potential in Leuten steckt, die so umtriebig und verbohrt sein können. Wenn man das in eine sinnvolle Richtung lenken könnte... 8)

    VW Golf R '15 :saint: & :evil: Audi TT RS '18

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  • Bert
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    • 13. Februar 2023 um 10:55
    • #1.622

    Wenn es um sowas geht werden die Behörden Kreativ. Einem Bekannten hat die Behörde in der verschlossenen Tiefgarage an seinem Arbeitsplatz die Plakette am Lambo abgekratzt. Er Arbeitet 200km von seinem Wohnort wo das Fahrzeug gemeldet ist entfernt.

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  • Syccon
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    • 13. Februar 2023 um 11:30
    • #1.623

    Frage mich, ob das überhaupt sinnvoll ist. Man bekommt ja sicher noch ein Schreiben, wo die Stilllegung drin steht. Spätestens dann würde ich mich nicht mehr auf die Straße trauen.

    Gruß Syccon

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  • Diavolo
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    • 13. Februar 2023 um 12:11
    • #1.624
    Zitat von Syccon

    Frage mich, ob das überhaupt sinnvoll ist. Man bekommt ja sicher noch ein Schreiben, wo die Stilllegung drin steht. Spätestens dann würde ich mich nicht mehr auf die Straße trauen.

    Ja, isses.

    Das ist ja nur der letzte einer Reihe von Verwaltungsakten. Zuvor ist der Betrieb untersagt worden und daraus resultiert dann die Pflicht zur Stilllegung.

    Der ein oder andere versucht dann noch sich doof zu stellen und behauptet, die Behördenpost nicht bekommen zu haben.

    Bleibt die Frage: Dürfen die das, wenn das Fahrzeug weggeschlossen ist? Ist das nicht Hausfriedensbruch? Ja, die dürfen. Weil das Fahrzeug nach deren Argumentation ein Sicherheitsrisiko darstellt. Gefahr im Verzug...

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  • admin
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    • 13. Februar 2023 um 17:21
    • #1.625
    Zitat von TTRS_paule

    Moin,

    Das große Problem ist nicht das sichern des alten „Tuningdatenstand“ sondern; wenn Audi den Datenstand mit 30E3 aufspielt der Tuningdatenstand nicht so einfach wieder in den Datenstand des Steuergerätes eingepflegt werden kann.

    Ich erkläre das mal ganz einfach:

    Ihr müsst euch das Steuergerät als einen sehr sehr großen Apotekerschrank mit sehr sehr vielen Schubladen vorstellen. In jeder Schublade ist vor dem Update was drin, alle miteinander funktionieren….., der Tuner legt nur in gewissen Schubladen was anderes rein. 8o

    Jetzt kommt Audi und spielt den neuen Datensatz auf, der Unterschied zwischen Audi und dem Tuner ist, Audi ordnet alle Schubladen neu, d.h. Nix ist mehr in der Schublade drin was vor dem Update drin war. Audi, das habe ich vor gefühlt 1000 Post schonmal geschrieben, schreibt immer den ganzen Datensatz neu und verändert nicht nur einzelne „Schubladen“. :huh:

    Wenn jetzt der Tuner seinen gesicherten Datensatz einfach wieder in die Schubladen legt wo sie vorher drin waren funktioniert garnix mehr, d.h. Er kann den ganzen Datensatz neu schreiben und in die „neuen“ Schubladen legen. ;(

    Und wenn er einfach den ganzen Datensatz ( sprich alles was vorher in allen Schubladen drin war ) wieder aufspielt und einfach die Kennung 3E30 mit in den alten Datensatz einbaut ist das genau genommen ilegal weil es nicht dem original 3E30 Datensatz entspricht…… =O

    Der Tuner fängt somit eigentlich wieder bei „null“ an wenn er es vernünftig macht. :thumbup:

    Alles anzeigen

    für das, dass "nur" die Auspuffklappen im warm Start zu sind wird da aber recht viel rumgeräumt...

    Mit freundlichen Grüßen

    Alex

    Welche Produkte ich verwende. -> klick mich

    Fahrzeughistorie:
    Audi A3 8L 1.6 101 PS (verkauft)
    Audi S3 8L 1.8T 225 PS (verkauft)
    Audi TTS 8J 2.0 TFSI 272 PS (verkauft)
    Audi TTRS Plus 8J 2.5 TFSI 360 PS (verkauft)

    aktuell Audi TTRS 2.5 TFSI 400 PS

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  • R8PTOR
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    • 13. Februar 2023 um 17:29
    • #1.626

    Reine Spekulation.

    Orange is the new Black.

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    cs_
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    • 13. Februar 2023 um 17:47
    • #1.627

    Zudem: bei der Komplexität der Steuergeräte muss man da "rumräumen". Man kann sich das ganz einfach gesagt vorstellen wie die Installation eines neuen Gerätetreibers unter Windows. Der kann im worst case das Betriebssystem ruinieren. Selbst wenn er nur für das USB-Mikroskop gedacht ist.

    Aber es ist müßig, Leuten etwas zu erwidern, die sich einfach nur aufregen wollen. Alle 5 Seiten hier dreht sich das Thema einmal komplett im Kreis.

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  • papastone
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    • 13. Februar 2023 um 18:19
    • #1.628

    jemand, der das Update hat auspielen lassen, kann ja mal bestätigen ob sich noch was ändert oder zu bemerken ist.

    Oder ob es wirklich nur das ist, wovon Audi schreibt.

    ggf ändert sich die Klappenstellung ja noch in andere Situationen etc.?!

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  • Diavolo
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    • 13. Februar 2023 um 19:26
    • #1.629
    Zitat von papastone

    jemand, der das Update hat auspielen lassen, kann ja mal bestätigen ob sich noch was ändert oder zu bemerken ist.

    Oder ob es wirklich nur das ist, wovon Audi schreibt.

    ggf ändert sich die Klappenstellung ja noch in andere Situationen etc.?!

    Schau doch mal auf den ersten Beitrag hier im Topic. Da hat sich jemand viel Mühe gegeben und einiges zusammengetragen.

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  • Dirk1970
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    • 13. Februar 2023 um 19:31
    • #1.630
    Zitat von Diavolo

    Kann man das Fahrzeug so bewegen? Dann konnte Audi das Update nicht abschließen und das Fahrzeug muss von Audi zum Tuner.

    sehr wahrscheinlich wird sich nichts mehr regen. Quasi ist das Fahrzeug im ungünstigen Fall ☠️

    geliebter und gepimpter TT 8n Roadster nach 7 Jahren verkauft 😌

    aktuell 04/2018er TTRS Roadster 😄😎

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  • Syccon
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    • 13. Februar 2023 um 19:59
    • #1.631
    Zitat von papastone

    jemand, der das Update hat auspielen lassen, kann ja mal bestätigen ob sich noch was ändert oder zu bemerken ist.

    Oder ob es wirklich nur das ist, wovon Audi schreibt.

    ggf ändert sich die Klappenstellung ja noch in andere Situationen etc.?!

    Bei Motor Talk gibt es jemanden, der das Update schon drauf. Er hat sich doch hier in den 82 Seiten irgendwo auch schon dazu geäußert, wenn ich mich nicht ihre. Link

    Gruß Syccon

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  • Aevy
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    • 14. Februar 2023 um 17:19
    • #1.632

    Hallo zusammen, nach langer Zeit wollte ich mal den Status zu diesem Update überprüfen.
    Ich, wohnhaft in der Schweiz habe noch heute keinen Brief von Audi bezüglich der Feldmassnahme erhalten.

    Bei mir ist immer noch die ABT Software mit Ladeluftkühler und einige andere Teile verbaut natürlich alles brav eingetragen. Durch die ABT Software erhielt ich eine neue Typengenehmigungsnummer.

    Eine Rückrufaktion durfte ich bereits durchmachen, ging damals um irgend eine Halterung am Tank, habe schon vergessen was es genau war.

    Das Fahrzeug war auch schon bei Audi im Service und auch da wurde es nicht aufgespielt.

    Es scheint wohl so, dass es einige Fahrzeuge gibt die aus irgendeinem Grund nicht betroffen sind, vielleicht weil ich eben einen anderen Typenschein habe?

    Bin einfach nur froh nicht betroffen zu sein.

    Eine Prüfung auf https://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/feldmassnahmen.html

    mit der Stammnummer gibt mir auch raus, dass nichts offen ist.

    Andere in der Schweiz wurden auch bereits vorgeladen oder?

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  • Der Hausmeister
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    • 14. Februar 2023 um 17:31
    • #1.633
    Zitat von Aevy

    Hallo zusammen, nach langer Zeit wollte ich mal den Status zu diesem Update überprüfen.
    Ich, wohnhaft in der Schweiz habe noch heute keinen Brief von Audi bezüglich der Feldmassnahme erhalten.

    Bei mir ist immer noch die ABT Software mit Ladeluftkühler und einige andere Teile verbaut natürlich alles brav eingetragen. Durch die ABT Software erhielt ich eine neue Typengenehmigungsnummer.

    Eine Rückrufaktion durfte ich bereits durchmachen, ging damals um irgend eine Halterung am Tank, habe schon vergessen was es genau war.

    Das Fahrzeug war auch schon bei Audi im Service und auch da wurde es nicht aufgespielt.

    Es scheint wohl so, dass es einige Fahrzeuge gibt die aus irgendeinem Grund nicht betroffen sind, vielleicht weil ich eben einen anderen Typenschein habe?

    Bin einfach nur froh nicht betroffen zu sein.

    Eine Prüfung auf https://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/feldmassnahmen.html

    mit der Stammnummer gibt mir auch raus, dass nichts offen ist.

    Andere in der Schweiz wurden auch bereits vorgeladen oder?

    Alles anzeigen

    Schweiz ist nicht EU, ich denke daran liegt das. Dafür habt ihr andere Probleme🤷🏼‍♂️😁

    Motorrad vs Auto: Halb so viele Räder, doppelt soviel Spaß!

    Panigale V4 R (Die Endstufe)👍🏻 / M1000XR Competition (Der Reiseflieger)😜 / Thruxton RS Final Edition (Der Gentlemen Racer)🤗

    Daily: Q5 V6 3.0 TDI Quattro = 100% Diesel ... der braucht keinen Stecker !!! 💪🏻💪🏻💪🏻

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  • Aevy
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    • 14. Februar 2023 um 17:40
    • #1.634
    Zitat von Der Hausmeister

    Schweiz ist nicht EU, ich denke daran liegt das. Dafür habt ihr andere Probleme🤷🏼‍♂️😁

    Wieso gab es dann welche die das Update durchführen "durften"?

    Wer hat schon keine Probleme, ohne wäre es doch zu langweilig? :)

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  • Syccon
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    • 14. Februar 2023 um 21:04
    • #1.635

    Zur Abwechslung mal eine gute Nachricht. Ich habe noch mal ein paar Euro investiert und mir die akuelle Feldmaßnahme in der 4 Version vom 17.1.2023 angeschaut. Diese wurde noch mal komplett überarbeitet.

    Tuning Kosten werden erstattet, wenn diese in den Papieren eingetragen sind.

    Die komplette Maßnahme ist für jederman über Audi ErWin abrufbar.

    Hier das wichtigste:

    Chip Tuning
    Falls für die Durchführung der Rückrufaktion 30E3 ein Zurückversetzen des getunten Steuergerätes erforderlich ist, oder nach der anschließenden Durchführung der Rückrufaktion 30E3 Kosten für das erneute Tuning anfallen, können diese unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Aktionsantrag vergütet werden. Kosten für das ursprüngliche Chip-Tuning werden nicht erstattet.

    Die Voraussetzungen für eine Vergütung sind:

    •

    Das Tuning ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen.

    •

    In der Anwendung „Fahrzeugindividuelle Hinweise“ wird ein Gewährleistungskennzeichen für Chip-Tuning (z.B. T23) für das Fahrzeug angezeigt. ...

    Folgende Nachweise müssen (für eine mögliche Gewährleistungsprüfung) mit dem Antrag abgelegt werden:

    •

    Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Eintragung der Tuningmaßnahme (Kopie)

    •

    Rechnung über Zusatzaufwand (Original)

    Hier noch mal genau was gemacht wird:

    Die Funktionsanpassung des Soundtasters zur Abgasklappensteuerung bewirkt, dass das Soundsetting „Standard“ unabhängig von der Betätigung des Tasters erhalten bleibt, wenn die Fahrzeugeinstellung wie folgt* besteht:

    - Getriebe-Wählhebelstellung D in Verbindung mit DriveSelect „Auto“ oder „Comfort“ und

    - Getriebe-Wählhebelstellung S in Verbindung mit DriveSelect „Comfort“

    *Die Funktionsanpassung gilt gleichermaßen für die entsprechende Einstellung des Motorsounds im Untermenü des „DriveSelect individual“.

    Zusätzliche ist beim Starten des Fahrzeugs immer zunächst das Soundsetting Standard aktiv und der Soundtaster deaktiviert. Zur Aktivierung muss einmalig der gewünschte DriveSelect-Mode reaktiviert werden.

    Dann gibt es noch Hiweise, unter welchen Umständen es zu Problemen kommen kann.

    Umrüstungen von US-Fahrzeugen für andere Märkte, insbesondere Eingriffe an MMI und Navigation sowie Licht und Blinkersteuerung.

    - Nachrüstungen von Anhängevorrichtungen, Sitzheizungen, Rückfahrkameras und Einparkhilfen, falls die Nachrüstung nicht von der AUDI AG angeboten und der Einbau von einem Audi Partner durchgeführt wurde.

    Gruß Syccon

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  • TTRS_paule
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    • 15. Februar 2023 um 08:20
    • #1.636

    Moin,

    na das sind ja für die Betroffenen mit legalem Tuning schon mal sehr gute Nachrichten, was die Kosten betrifft. :thumbup:

    Da kann man mal sehen was das doch bringt wenn man "vernünftig" argumentiert gegenüber dem Hersteller, und vor allem was doch dieser Fred hier so bewirkt hat, selbst die Printmedien sind ja dadurch auf das Forum hier "Aufmerksam" geworden und haben berichtet :)

    Ich bin mal gespannt wie das jetzt weitergeht und wann der erste hier postet das der Hersteller dann wirklich die Kosten übernommen hat, und vor allem was die einzelnen Tuner dafür so verlangen, und ob der Hersteller das dann auch so abrechnet :/

    Oder ob es am ende eine einhaltliche Aufwandsentschädigung gibt :/

    So long 8)

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  • RSR
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    • 15. Februar 2023 um 09:10
    • #1.637

    DANKE für den informativen Beitrag und die Verifizierung!

    Zitat von Syccon

    ...

    Zusätzliche ist beim Starten des Fahrzeugs immer zunächst das Soundsetting Standard aktiv und der Soundtaster deaktiviert. Zur Aktivierung muss einmalig der gewünschte DriveSelect-Mode reaktiviert werden.

    ...

    das nervt total an dem Update. Will man die Klappe mal offen haben muss man erst wieder den Drive-Select-mode anwählen.

    Mit dem Rest kann ich problemlos leben...

    TTRS 2018, KW V3, HR Stabi, Stage 1

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  • Syccon
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    • 15. Februar 2023 um 11:28
    • #1.638
    Zitat von TTRS_paule

    …und ob der Hersteller das dann auch so abrechnet :/

    Oder ob es am ende eine einhaltliche Aufwandsentschädigung gibt :/

    Abrechnung laut original Rechnung für die Rücksetzung in den original Zustand und für die neue Software. Steht schwarz auf weis, mit allen Abrechnungshinweisen in der Feldmaßnahme. Da gibt keine Pauschale. 👍

    Gruß Syccon

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  • Diavolo
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    • 15. Februar 2023 um 12:11
    • #1.639
    Zitat von Syccon

    In der Anwendung „Fahrzeugindividuelle Hinweise“ wird ein Gewährleistungskennzeichen für Chip-Tuning (z.B. T23) für das Fahrzeug angezeigt. ...

    Die werden sicherlich nicht für jedes chipgetunte Fahrzeug die Gewährleistung übernehmen.

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  • MaTTze71
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    • 15. Februar 2023 um 12:59
    • #1.640

    Interessante Info, vielen Dank dafür ! :thumbup:

    Ok, das wird wahrscheinlich noch keiner wissen - aber trotzdem mal in die Runde gefragt : Wie versteht ihr das "erneute Tuning" ? Den vorherigen Tuning-Stand (vor Rücksetzen auf Serie) wiederherstellen oder eine neue geänderte, den 30E3 Anforderungen angepasste Software ? :/


    Zitat von Syccon

    ....

    Chip Tuning
    Falls für die Durchführung der Rückrufaktion 30E3 ein Zurückversetzen des getunten Steuergerätes erforderlich ist, oder nach der anschließenden Durchführung der Rückrufaktion 30E3 Kosten für das erneute Tuning anfallen, können diese unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Aktionsantrag vergütet werden. Kosten für das ursprüngliche Chip-Tuning werden nicht erstattet.

    Die Voraussetzungen für eine Vergütung sind:

    •

    Das Tuning ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen.

    •

    In der Anwendung „Fahrzeugindividuelle Hinweise“ wird ein Gewährleistungskennzeichen für Chip-Tuning (z.B. T23) für das Fahrzeug angezeigt. ...

    Folgende Nachweise müssen (für eine mögliche Gewährleistungsprüfung) mit dem Antrag abgelegt werden:

    •

    Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Eintragung der Tuningmaßnahme (Kopie)

    •

    Rechnung über Zusatzaufwand (Original)

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