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Feldmaßnahme 30E3 Motorsoundsteuerung TTRS 8s ⚠️

    • TT RS FV/8S
  • TekToniiik
  • 23. Dezember 2021 um 12:39
  • TT RS Roadster Andi
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    • 12. März 2022 um 13:38
    • #961

    Hallo liebe TTRS Freunde!!

    Ich war gestern bei einem Kunden der zufällig auch noch Anwalt ist im Straßen und Verkehrsrecht. Ich habe ihm unsere gemeinsame die Story mit unseren Auspuffklappen des TTRS erzählt und gefragt wie man auf sowas reagieren sollte. Er hatte eine kurze und knappe Antwort darauf. Erstmal das Update ablehnen und abwarten. Man sollte aber beim Service, also wenn der Wagen mal bei Audi in der Werkstatt ist, klar und deutlich sagen das das Update nicht durchgeführt werden soll. Es könnte nämlich sein, wenn man das nicht äussert, dass die Freundlichen dann das Update einfach drauf spielen. So wurde es teilweise auch beim Dieselskandal gemacht ohne die Kunden darüber zu informieren.

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    cs_
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    • 12. März 2022 um 14:17
    • #962

    Wichtiger Hinweis ja


    Aber die Antwort bzgl. was denn nach dem "erstmal" passiert, sagte er nichts?

    VW Golf R '15 :saint: & :evil: Audi TT RS '18

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  • TT RS Roadster Andi
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    • 12. März 2022 um 14:29
    • #963

    Bis das KBA bzw. die KFZ Behörde reagiert kann es dauern, aber als letzte Konsequenz kann die Stilllegung drohen. Die Plaketten dürfen aber nur im öffentlichen Raum entfernt werden und nicht auf dem Privatgrundstück.

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    cs_
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    • 12. März 2022 um 18:19
    • #964

    Was bedeutet, er würde nicht dazu raten, zu klagen? Weil machte eh keinen Sinn?

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  • Thors_RS
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    • 12. März 2022 um 18:39
    • #965
    Zitat von cs_

    Was bedeutet, er würde nicht dazu raten, zu klagen? Weil machte eh keinen Sinn?

    Worauf beziehst du dich? Wer hat diese Aussage getätigt?

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    cs_
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    • 12. März 2022 um 18:47
    • #966

    Die Aussagen von dem Anwalt bringen bisher nichts Neues zutage. Er "rät dazu", das Update abzulehnen.

    Ja und dann? Rät er, sobald die Stilllegung droht, zu klagen? Falls nicht -> Nullnummer.

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    • 12. März 2022 um 19:26
    • Offizieller Beitrag
    • #967
    Zitat von cs_

    Fand auch, das Video bringt niemanden wirklich weiter. Außer ihn selbst vielleicht.

    ja der Typ springt halt auf den Zug auf und will Reichweite erhalten ganz einfach.

    Mit freundlichen Grüßen

    Alex

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    Fahrzeughistorie:
    Audi A3 8L 1.6 101 PS (verkauft)
    Audi S3 8L 1.8T 225 PS (verkauft)
    Audi TTS 8J 2.0 TFSI 272 PS (verkauft)
    Audi TTRS Plus 8J 2.5 TFSI 360 PS (verkauft)

    aktuell Audi TTRS 2.5 TFSI 400 PS

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  • Thors_RS
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    • 12. März 2022 um 19:41
    • #968
    Zitat von cs_

    Die Aussagen von dem Anwalt bringen bisher nichts Neues zutage. Er "rät dazu", das Update abzulehnen.

    Ja und dann? Rät er, sobald die Stilllegung droht, zu klagen? Falls nicht -> Nullnummer.

    Genau so ist es!!! Im Grunde kann man sich derzeit nur entscheiden das Update durchzuführen oder eben abzulehnen. Dann heißt es abwarten was passiert und gegebenenfalls aktiv werden. So werde ich es jedenfalls machen.

    Syccon hatte hier mal geschrieben, dass er nicht glaubt das es zu einer Zwangsstilllegung kommt, weil es keinen Grund dafür gibt. Da es für mich auch völliges Neuland ist habe ich mal auf verschiedenen Seiten geschaut welche Gründe zu so einer Zwangsstilllegung führen können. Es läuft laut den verschiedenen Internetseiten auf folgendes hinaus…

    Wenn ich diese aufgeführten Punkte sehe, dann muss ich Syccon zustimmen und sehe tatsächlich keine Handhabe für eine Zwangsstilllegung. Ob es trotzdem ein Schlupfloch gibt… keine Ahnung 🤷🏼‍♂️… bin selber nur Laie.

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    • 12. März 2022 um 19:55
    • #969

    Heißt wenn ich mir nen straight pipe Auspuff dranbaue kann ich ich nicht stillgelegt werden. Was passiert tagtäglich in DE?

    Orange is the new Black.

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    • 12. März 2022 um 20:06
    • Offizieller Beitrag
    • #970
    Zitat von R8PTOR

    Heißt wenn ich mir nen straight pipe Auspuff dranbaue kann ich ich nicht stillgelegt werden. Was passiert tagtäglich in DE?

    kannst du nicht vergleichen Pete. Straight Pipe ist ein Tuning. Das Fahrzeug wurde verändert.

    Bei der 30E3 wird ja ein unverändertes Fahrzeug ab Werk angegangen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Alex

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  • R8PTOR
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    • 12. März 2022 um 20:12
    • #971

    Nach den hier beschriebenen Aufgaben sollte es egal sein. Zumal Auspuff wegbauen oder Löcher bohren oä auch nicht wirklich Tuning ist.

    Orange is the new Black.

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  • Thors_RS
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    • 13. März 2022 um 10:10
    • #972
    Zitat von admin

    kannst du nicht vergleichen Pete. Straight Pipe ist ein Tuning. Das Fahrzeug wurde verändert.

    Bei der 30E3 wird ja ein unverändertes Fahrzeug ab Werk angegangen.

    Richtig, denn hier geht es um zwei unterschiedliche Sachverhalte. Sobald ich eine Bauart bedingte Änderung vornehme die einer Abnahme bedarf (nehmen wir hier das Beispiel des Auspuffs) dann geht es um die Erlöschung der Betriebserlaubnis.

    Mit so einem Auto darf ich dann nicht mehr fahren… sprich R8PTOR hat recht und das Auto kann beschlagnahmt werden.

    Bei der Zwangsstilllegung hingegen handelt es sich um die Zulassung. Hierbei wird die Plakette entfernt und das Auto besitzt keine gültige Zulassung mehr… dementsprechend darf ich es nicht mehr im öffentlichen Raum bewegen.

    Der Gesetzgeber setzt bei der Zwangsstilllegung voraus, dass die ABE ein Autoleben lang Bestand hat.

    Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass alle hier im Forum pünktlich ihre KFZ-Steuer und KFZ-Versicherung bezahlen sowie dafür sorge tragen das TÜV/AU regelmässig durchgeführt wird und auch der aktuelle Halter ordnungsgemäß eingetragen ist, dann bleibt nur noch der Punkt verkehrstaugliches/verkehrssicheres Fahrzeug übrig. Audi gibt selber zu das es sich bei dem Rückruf nicht um einen sicherheitsrelevanten handelt. Und ich sehe jetzt auch nicht, dass der TTRS durch manuelle Betätigung des Auspufftasters verkehrsuntauglich würde. Gehe davon aus, dass Syccon das damals damit meinte, wenn er sagte das er keinen Grund für solch eine Maßnahme der Zwangsstilllegung sieht.

    Ob ich das richtig deute kann er letztendlich nur selber beantworten.

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  • TT-Eifel
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    • 13. März 2022 um 10:23
    • #973
    Zitat von Thors_RS

    sowie dafür sorge tragen das TÜV/AU regelmässig durchgeführt wird

    Das ist dann nicht mehr möglich wenn die Aktion vom KBA im System hinterlegt ist.

    Und somit das Fahrzeug nicht mehr den Bestimmungen entspricht.

    Ich kann ja verstehen, dass einige sich an alle möglichen Strohhalme klammern und sich es etwas zurecht reinem.

    Aber man sollte man bedenken, dass im KBA nicht nur Unwissende sitzen.

    Bevor das KBA so eine Aktion ist Leben ruft wurde das technische über länger Zeit geprüft.

    Und dann natürlich auch durch die Rechtsabteilung mit gezeichnet.

    Das ist eine völlig normale Vorgehensweise die ich oft erlebt und auch daran teilgenommen habe.

    Gruß
    TT-Eifel

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  • R8PTOR
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    • 13. März 2022 um 10:48
    • #974

    Genau. Was Leute nicht verstehen. Bloß weil die HU alle 2Jahre durchgeführt wird heißt es nicht dass sie auch 2 Jahre gilt. Wenn eben ein Mangel besteht der zu Nichtbestehen führen würde kann diese auch vorzeitig entzogen werden.

    Und ich glaube wenn ihr das wissentlich ablehnt werden euch auch die Versicherungen richtig aufs Dach steigen wenn was ist...

    Orange is the new Black.

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  • TTRS_paule
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    • 13. März 2022 um 12:09
    • #975
    Zitat von TT-Eifel

    Das ist dann nicht mehr möglich wenn die Aktion vom KBA im System hinterlegt ist.

    Und somit das Fahrzeug nicht mehr den Bestimmungen entspricht.

    Ich kann ja verstehen, dass einige sich an alle möglichen Strohhalme klammern und sich es etwas zurecht reinem.

    Aber man sollte man bedenken, dass im KBA nicht nur Unwissende sitzen.

    Bevor das KBA so eine Aktion ist Leben ruft wurde das technische über länger Zeit geprüft.

    Und dann natürlich auch durch die Rechtsabteilung mit gezeichnet.

    Das ist eine völlig normale Vorgehensweise die ich oft erlebt und auch daran teilgenommen habe.

    Alles anzeigen
    Zitat von R8PTOR

    Genau. Was Leute nicht verstehen. Bloß weil die HU alle 2Jahre durchgeführt wird heißt es nicht dass sie auch 2 Jahre gilt. Wenn eben ein Mangel besteht der zu Nichtbestehen führen würde kann diese auch vorzeitig entzogen werden.

    Und ich glaube wenn ihr das wissentlich ablehnt werden euch auch die Versicherungen richtig aufs Dach steigen wenn was ist...

    Genau so sieht das aus, das ist die Realität. :thumbup:

    So long 8)

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  • Thors_RS
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    • 13. März 2022 um 13:52
    • #976

    TT-Eifel und R8PTOR auch wenn wir unterschiedlicher Auffassung sind nehme ich eure Meinung dankend an. Ein Forum lebt von seinen Diskussionen und viele Mitglieder = viele Meinungen. Nur so werden Infos ausgetauscht und man wird auf Sachen aufmerksam die man vielleicht nicht auf dem Schirm hatte.

    Um kurz zu erklären wie ich ticke folgendes:

    Ich versuche mich nicht krampfhaft an einen Strohhalm zu klammern sondern suche grundsätzlich immer nach Quellen mit belegbaren Fakten. Mit Quellen meine ich nicht Hörensagen von irgendwelchen Personen sondern im besten Falle von Behörden.

    Ich beziehe mich zum Beispiel auf das Umweltbundesamt welches ein Unternehmen beauftragt hat die Lautstärke der Motorräder und Autos zu messen. Das beauftragte Unternehmen ist spezialisiert auf solche Messungen.

    Ergebnis ist demnach der unwiderlegbare Fakt, dass der TTRS „nicht“ zu laut ist nach damals gültigem Gesetz. Und nur das damals gültige Prüfverfahren ist anzuwenden. Der TTRS ist hiernach absolut regelkonform und es besteht kein Mangel. So steht es auf der Seite einer deutschen Behörde.

    Meine persönliche Meinung ist, dass das KBA versucht jetzt das neue Prüfverfahren anzuwenden wonach der TTRS im Sportmodus zu laut wäre.

    Das kann man sich gefallen lassen oder auch nicht. Das sollte jeder für sich entscheiden.

    Und was die HU angeht, so habe ich gerade erst meine TÜV Plakette bekommen obwohl ich schon zwei Monate drüber war. Entweder ist es somit noch nicht im System hinterlegt wie hier schon geschrieben wurde oder es besteht kein gravierender Mangel wie ich annehme. Jedenfalls habe ich die HU ohne Mängel bestanden und es wurde auch mit keiner Silbe der Rückruf erwähnt.

    Ich wollte hiermit lediglich erklären das ich mir nichts zurecht reimen möchte sondern grundsätzlich immer danach strebe Fakten zusammenzutragen und hier den Mitstreitern zur Verfügung stelle genau wie andere Mitglieder das auch tun. Wir sitzen schließlich alle im selben Boot!!!

    In diesem Sinne auf weitere anregende Diskussionen und das teilen von Infos!!!

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  • TekToniiik
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    • 13. März 2022 um 14:13
    • #977

    Hier noch der Beipackzettel den mal als Gebrauchtwagenkäufer unterschreiben musste:

    2024-XXXX

    Audi R8 4s

    2019-2024

    sold Audi TT RS 8s 2016 Performance Parts

    2017-2019

    sold Audi TT 8s ABT Komplettumbau

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  • Blue-Screen
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    • 13. März 2022 um 14:21
    • #978

    Mir hat Audi bis heute nicht geantwortet… Armutszeugnis!!!

    Da war selbst HGP schneller, und die sind nicht für die eifrige Email-Beantwortung bekannt 😉

    Audi TTRS, Baujahr 2016, Mythosschwarz metallic, HGP Stage II


    Audi RS4 Avant „Bulldoggen- und Cane Corso-Taxi“, Baujahr 2014, Sportclassicgrau, 4.2 Liter V8

    Cayenne Turbo S „Bulldoggen- und Cane Corso-Taxi“, Baujahr 2016, Tiefschwarz metallic, 4.8 Liter V8 zwangsbeatmet

    VCDS vorhanden (original, kein China-Böller). Kann gerne von jedem in meiner Nähe in Anspruch genommen werden.

    PGEAR vorhanden. Kann auch gerne mal für ne Messung ausgeliehen werden.

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  • R8PTOR
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    • 13. März 2022 um 14:33
    • #979

    Sorry Leute aber der einzig belebare Fakt ist dass es einen Rückruf vom KBA gibt.

    Damit ist etwas nicht regelkonform.

    Wer dem nicht nachkommt dem werden Konsequenzen drohen. Welche das sind ist noch nicht klar. Und das KBA wird da auch sicher nicht einlenken. Das ist Fakt.

    Orange is the new Black.

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  • Thors_RS
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    • 13. März 2022 um 14:34
    • #980
    Zitat von TekToniiik

    Hier noch der Beipackzettel den mal als Gebrauchtwagenkäufer unterschreiben musste:

    Interessant, diesen Zettel sehe ich das erste mal. Habe meinen TT als Vorführwagen gekauft. Einen solchen Zettel musste ich nicht unterschreiben. Mein TT ist einer von denen die ab Herbst 2016 den Händlern als Vorführer zur Verfügung standen… 40 Jahre 5 Zylinder Edition.

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