OLG Karlsruhe begräbt Beifahrer-Trick
Fans von Hardware-Blitzerwarnern wie Ooono und Saphe oder Blitzer-Apps wie Blitzer.de Pro setzten seit der Bußgeldnovelle auf eine Grauzone, die der Gesetzgeber beim Formulieren des Blitzer-App-Verbots offenbar übersehen hatten und drückten die Radar-Warner schlicht den Mitfahrenden Personen in die Hand – in der StVO war ja lediglich vom Fahrzeugführer die Rede.
Ein „Trick“, den das Oberlandesgericht Karlsruhe jetzt begraben hat.
So hat der 2. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Karlsruhe jetzt beschlossen, dass Autofahrer auch dann eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn andere Fahrzeuginsassen Blitzer-Apps benutzen.
Das Gericht begründet dies mit der Annahme, dass sich der Fahrer die Warnfunktion der App seiner Mitfahrer zunutze macht. Die Geldbuße von 100 Euro für den Fahrer sei damit gerechtfertigt. Rechtsmittel können gegen den Beschluss des Oberlandesgericht Karlsruhe nicht mehr eingelegt werden. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 2 ORbs 35 Ss 9/23 ist damit rechtskräftig.
Dieses beschreibt den konkreten Fall, der zuvor bereits am Amtsgericht Heidelberg verhandelt wurde, folgendermaßen:
ZitatNach den Feststellungen des Amtsgerichts fuhr der Mann am 31. Januar 2022 mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch Heidelberg. Dabei war ihm bekannt, dass auf dem in der Mittelkonsole abgelegten Smartphone seiner Beifahrerin eine „Blitzer-App“ in Betrieb war. Auf diese Kenntnis des Fahrers schloss das Amtsgericht insbesondere aus dem Umstand, dass er das Mobiltelefon bewusst zur Seite schob, als er von Polizeibeamten wegen seines auffälligen Fahrverhaltens kontrolliert wurde. Das Amtsgericht Heidelberg verhängte deswegen eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro gegen den Autofahrer.