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Feldmaßnahme 30E3 Motorsoundsteuerung TTRS 8s ⚠️

    • TT RS FV/8S
  • TekToniiik
  • 23. Dezember 2021 um 12:39
  • Flash79
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    • 21. Februar 2022 um 13:41
    • #781

    was sagt dein anwalt denn welche optionen möglich sind oder geht es hier nur um eine zurückgabe des fahrzeugs?

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  • Syccon
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    • 21. Februar 2022 um 13:48
    • #782
    Zitat von admin

    ⚠️ Achtung ⚠️

    Nach Rücksprache mit meinem Anwalt veröffentliche ich auf der ersten Seite im ersten Beitrag nun seine Kontaktdaten.

    Jeder der sich gegen diese Rückrufaktion wehren möchte kann sich wie ich es bereits getan habe direkt an Ihn wenden.

    Eine Sammelklage ist durchaus vorstellbar.

    Mehrere Optionen sich gegen diesen Rückruf zu wehren liegen bereits auf dem Tisch.


    ⚠️Folgende Dokumente bitte bei Kontaktaufnahme bereit halten:⚠️

    • Kaufvertrag des Fahrzeug
      • Leasing/Finanzierungsvertrag
    • Rückrufschreiben 30E3
    Alles anzeigen

    So richtig verstehe ich das aber nicht. :/ Uns ist doch noch gar kein Schaden entstanden. Und die Höhe des Schadens muss ja auch in Geld erst mal festgestellt werden, bevor man Klage einreicht.

    Ich für meinen Teil warte auf jeden Fall so lange, bis mir meine Zulassungsstelle das Fahrzeug stilllegen würde. Und dazu wird es meiner Meinung nach nicht kommen.

    Gruß Syccon

    -----------------------------------------------------------------------------------------
    Aktuell: Audi RSQ3 (F3) 400 PS, Audi A1(8X) Competion Kit Legends 122 PS

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    • 21. Februar 2022 um 13:48
    • Offizieller Beitrag
    • #783
    Zitat von Flash79

    was sagt dein anwalt denn welche optionen möglich sind oder geht es hier nur um eine zurückgabe des fahrzeugs?

    um der Sache nicht den Wind aus den Segeln zu nehmen möchte ich diese Frage hier noch nicht öffentlich beantworten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Alex

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    • 21. Februar 2022 um 13:49
    • Offizieller Beitrag
    • #784
    Zitat von Syccon

    So richtig verstehe ich das aber nicht. :/ Uns ist doch noch gar kein Schaden entstanden. Und die Höhe des Schadens muss ja auch in Geld erst mal festgestellt werden, bevor man Klage einreicht.

    Ich für meinen Teil warte auf jeden Fall so lange, bis mir meine Zulassungsstelle das Fahrzeug stilllegen würde. Und dazu wird es meiner Meinung nach nicht kommen.

    steht jedem frei. Beruhigt mich aber das du so überzeugt bist, dass die das Auto nicht stilllegen. 👍

    Mit freundlichen Grüßen

    Alex

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  • hanswurst480
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    • 21. Februar 2022 um 13:51
    • #785

    Ich werde auch erst einmal warten. Habe ja auch legalen Tuning von HGR.

    Werde eventuell im März nochmal bei HGR anrufen ob es etwas neues gibt.

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  • nlcarbon
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    • 21. Februar 2022 um 13:56
    • #786

    Verstehe nicht was ihr mit nem Anwalt errichen wollt :/ Der Rückruf ist ertmal kostenlos und die Taste funktioniert ja wenn man will im entsprechenden Modus immer noch. Was soll dabei raus kommen? Der einzigste der sich die Hände reiben wird ist der Anwalt...

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  • Syccon
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    • 21. Februar 2022 um 14:00
    • #787

    Tuner wie APR und HGR werden in jeden Fall eine Lösung finden. Es wird mit Sicherheit eine neue Software geben, die dem „Gesetz“ entspricht. Die wollen ja auch weiter Geld verdienen. Da bin ich mir 100-prozentig sicher. Nur geht das nicht von heute auf morgen. Bei APR kommt das alles aus den USA. Und die wissen vielleicht noch gar nicht was hier los ist in Good Old Germany. :|

    Gruß Syccon

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  • TekToniiik
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    • 21. Februar 2022 um 14:01
    • #788
    Zitat von admin

    um der Sache nicht den Wind aus den Segeln zu nehmen möchte ich diese Frage hier noch nicht öffentlich beantworten.

    Mich würde tatsächlich vorher interessieren was das Ziel ist, denn eine Wandlung vom TTRS möchte ich nämlich nicht, da es für mich keine ernsthafte alternative zum TTRS gibt.

    2024-XXXX

    Audi R8 4s

    2019-2024

    sold Audi TT RS 8s 2016 Performance Parts

    2017-2019

    sold Audi TT 8s ABT Komplettumbau

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  • Thors_RS
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    • 21. Februar 2022 um 17:15
    • #789

    Hallo Dom, natürlich hab ich den passenden link vom Umweltbundesamt…

    https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/…len_verkehr.pdf

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    • 21. Februar 2022 um 17:25
    • #790

    Anwalt:

    1. Kann nichts Positives bringen imho

    2. Wenn das vor Gericht geklärt wird, wird die Inkosequenz der Maßnahme ggfs. klar und öffentlich und danach wird dann auch dieser Mangel behoben werden, z.B. Klappen in allen Modi immer zu, außer z.B. oberhalb 100 km/h = außerorts

    Einer gewinnt auf jeden Fall: der Anwalt. Die Klienten haben viel Ärger und sind Geld los. Mit dem Risiko, dass das für ALLE negative Folgen haben wird.

    Ich werde mich da definitiv raushalten.

    VW Golf R '15 :saint: & :evil: Audi TT RS '18

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  • Cloud23
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    • 21. Februar 2022 um 17:38
    • #791

    Ich würde mein Auto tatsächlich gerne wandeln, weil ich eh auf etwas anderes umsteigen möchte. Abgesehen davon, dass ich nicht glaube, dass man eine Wandlung vor Gericht durchbekommt, habe ich mein Auto gebraucht bei einem nicht-Audi Autohaus gekauft und das verschlechtert wohl die Chancen noch mehr.

    admin wenn du mir bestätigen könntest, dass eine gute Chance besteht, dass ich mein gebraucht gekauftes Fahrzeug wandeln kann, würde ich mich wohl anschließen.

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  • Thors_RS
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    • 21. Februar 2022 um 17:41
    • #792
    Zitat von Flash79

    was sagt dein anwalt denn welche optionen möglich sind oder geht es hier nur um eine zurückgabe des fahrzeugs?

    Ich denke eine Option wäre das, dass Update nicht verpflichtend gemacht werden muss denn der TTRS liegt ja im Standard Modus innerhalb der gesetzlichen Vorschrift die nach Homologation ECE R51.02 erfolgte.

    Nach diesem Prüfverfahren ist eine Messung im Sport Modus nicht erforderlich gewesen. Erst mit dem neuen Prüfverfahren „muss“ definitiv auch in Sport gemessen werden. Dieses dürfte aber ja eigentlich nur für Neuzulassungen gelten nachdem dieses neue Prüfverfahren eingeführt wurde bzw. für komplett neue Typgenehmigungen.

    Es kann nach meiner Auffassung nicht sein ein neues Prüfverfahren rückwirkend auf bereits Typgenemigte Fahrzeuge anzuwenden.

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  • nlcarbon
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    • 21. Februar 2022 um 17:55
    • #793

    Wandlung, euer Ernst? Dan könnte man glatt glauben Audi schaltet mit dem Update einen Zyliner ab.

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  • BikermenRS
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    • 21. Februar 2022 um 17:59
    • #794
    Zitat von Thors_RS

    Ich denke eine Option wäre das, dass Update nicht verpflichtend gemacht werden muss denn der TTRS liegt ja im Standard Modus innerhalb der gesetzlichen Vorschrift die nach Homologation ECE R51.02 erfolgte.

    Nach diesem Prüfverfahren ist eine Messung im Sport Modus nicht erforderlich gewesen. Erst mit dem neuen Prüfverfahren „muss“ definitiv auch in Sport gemessen werden. Dieses dürfte aber ja eigentlich nur für Neuzulassungen gelten nachdem dieses neue Prüfverfahren eingeführt wurde bzw. für komplett neue Typgenehmigungen.

    Es kann nach meiner Auffassung nicht sein ein neues Prüfverfahren rückwirkend auf bereits Typgenemigte Fahrzeuge anzuwenden.

    Das verbindliche Prüfverfahren für dein Fahrzeug ist einzig und alleine das der ECE 51.2 Was danach kam braucht dich nicht zu interessieren. Fakt!!!

    An alle anderen, die Idee einfach nicht beim Update mitzuziehen und abzuwarten wird definitv nicht langfristig funktionieren. Dann kommt die Plakette ab. Das ist immer so. Und seltsamer Weise mahlen bei solchen Sachen die Mühlen sehr schnell

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    • 21. Februar 2022 um 18:52
    • Offizieller Beitrag
    • #795
    Zitat von Cloud23

    Ich würde mein Auto tatsächlich gerne wandeln, weil ich eh auf etwas anderes umsteigen möchte. Abgesehen davon, dass ich nicht glaube, dass man eine Wandlung vor Gericht durchbekommt, habe ich mein Auto gebraucht bei einem nicht-Audi Autohaus gekauft und das verschlechtert wohl die Chancen noch mehr.

    admin wenn du mir bestätigen könntest, dass eine gute Chance besteht, dass ich mein gebraucht gekauftes Fahrzeug wandeln kann, würde ich mich wohl anschließen.

    ich bin kein RA. Dazu kann ich dir keine Auskunft geben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Alex

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  • Thors_RS
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    • 21. Februar 2022 um 21:42
    • #796
    Zitat von Syccon

    Tuner wie APR und HGR werden in jeden Fall eine Lösung finden. Es wird mit Sicherheit eine neue Software geben, die dem „Gesetz“ entspricht. Die wollen ja auch weiter Geld verdienen. Da bin ich mir 100-prozentig sicher. Nur geht das nicht von heute auf morgen. Bei APR kommt das alles aus den USA. Und die wissen vielleicht noch gar nicht was hier los ist in Good Old Germany. :|

    Hallo Syccon, ich frage mich ob es denn überhaupt einer Lösung bedarf?

    Liegt hier denn ein Problem vor?

    Wie ich hier schon berichtet habe hat das Umweltbundesamt eine professionelle Messung der Lautstärke vorgenommen und „der TTRS entspricht dem Gesetz“.

    Ausschlaggebend ist die Homologation nach ECE R51.02 und die Typgenehmigung wurde seinerzeit durch das KBA erteilt.

    Also, was bemängelt Audi/KBA eigentlich?

    Die Lautstärke entspricht ja der damaligen Gesetzgebung und kann somit auch nicht bemängelt werden wenn sie wir hier gemessen nachweislich eingehalten wird.

    Meinem Rechtsempfinden nach denke ich, dass wenn es hart auf hart kommt man vor Gericht gute Karten hat.

    Ich vermute man möchte einfach das neue Prüfverfahren welches für die TTRS 2015-2018 nicht relevant ist dennoch anwenden.

    Ob dies aber vor Gericht stand hält wage ich zu bezweifeln.

    Eventuell könnte admin, da schon Kontakt zu einem Anwalt dies mal abklären?

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  • Diavolo
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    • 21. Februar 2022 um 21:57
    • #797
    Zitat von BikermenRS

    An alle anderen, die Idee einfach nicht beim Update mitzuziehen und abzuwarten wird definitv nicht langfristig funktionieren. Dann kommt die Plakette ab. Das ist immer so. Und seltsamer Weise mahlen bei solchen Sachen die Mühlen sehr schnell

    So einfach ist das nicht:

    Die zuständige Behörde kann die Stilllegung veranlassen, wenn

    • Versicherungsbeiträge nicht gezahlt worden sind und damit der Versicherungsschutz erloschen ist,
    • die Kfz-Steuer nicht gezahlt wurde,
    • die Hauptuntersuchung (TÜV) abgelaufen ist,
    • das Fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich oder verkehrsunsicher ist oder
    • das Fahrzeug nicht auf den neuen Erwerber umgeschrieben wurde.

    Audi ruft für eine "Funktionsanpassung" zurück, laut KBA geht es um eine Rückrufaktion wegen "unzulässiger Geräuschbildung".

    Das Schreiben von Audi ist so formuliert, dass es keine Angriffspunkte liefert. Kein Schuldeingeständnis, sondern Service am Kunden. ;)

    Und das KBA wird auch nicht deutlicher.

    Das ist ja kein klassischer Mangel, der plötzlich entdeckt wurde. Klassisch wäre ein Materialfehler, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Aber die betroffenen Fahrzeuge sind bewusst so produziert worden. Lediglich der Weg zur maximalen Geräuschbelästigung ist jetzt ein anderer. Wo wäre da die Grundlage für eine Stilllegung?

    Aber was die können und dürfen, sind leider zwei Paar Schuhe...

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    • 21. Februar 2022 um 22:30
    • #798
    Zitat von Thors_RS

    Hallo Syccon, ich frage mich ob es denn überhaupt einer Lösung bedarf?

    Liegt hier denn ein Problem vor?

    Wie ich hier schon berichtet habe hat das Umweltbundesamt eine professionelle Messung der Lautstärke vorgenommen und „der TTRS entspricht dem Gesetz“.

    Ausschlaggebend ist die Homologation nach ECE R51.02 und die Typgenehmigung wurde seinerzeit durch das KBA erteilt.

    Also, was bemängelt Audi/KBA eigentlich?

    Die Lautstärke entspricht ja der damaligen Gesetzgebung und kann somit auch nicht bemängelt werden wenn sie wir hier gemessen nachweislich eingehalten wird.

    Meinem Rechtsempfinden nach denke ich, dass wenn es hart auf hart kommt man vor Gericht gute Karten hat.

    Ich vermute man möchte einfach das neue Prüfverfahren welches für die TTRS 2015-2018 nicht relevant ist dennoch anwenden.

    Ob dies aber vor Gericht stand hält wage ich zu bezweifeln.

    Eventuell könnte admin, da schon Kontakt zu einem Anwalt dies mal abklären?

    Alles anzeigen

    Bin genau deiner Meinung. Hier hat irgendein übereifriger KBA Mitarbeiter mit einem TTRS Nachbarn völlig unüberlegt überreagiert. Anders kann ich mir das nicht vorstellen. Die Maßnahme ist vollkommen sinnfrei. Und hat weder Hand noch Fuß. Vor Gericht hat das keinen Bestand. Ich warte aber bis es nicht mehr geht. Bin guter Hoffnung, das die ganze Sache nicht doch noch im Sand verläuft. Abwarten und Tee trinken.

    Gruß Syccon

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    • 21. Februar 2022 um 22:34
    • #799
    Zitat von Diavolo

    So einfach ist das nicht:

    Die zuständige Behörde kann die Stilllegung veranlassen, wenn

    • Versicherungsbeiträge nicht gezahlt worden sind und damit der Versicherungsschutz erloschen ist,
    • die Kfz-Steuer nicht gezahlt wurde,
    • die Hauptuntersuchung (TÜV) abgelaufen ist,
    • das Fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich oder verkehrsunsicher ist oder
    • das Fahrzeug nicht auf den neuen Erwerber umgeschrieben wurde.

    Audi ruft für eine "Funktionsanpassung" zurück, laut KBA geht es um eine Rückrufaktion wegen "unzulässiger Geräuschbildung".

    Das Schreiben von Audi ist so formuliert, dass es keine Angriffspunkte liefert. Kein Schuldeingeständnis, sondern Service am Kunden. ;)

    Und das KBA wird auch nicht deutlicher.

    Das ist ja kein klassischer Mangel, der plötzlich entdeckt wurde. Klassisch wäre ein Materialfehler, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Aber die betroffenen Fahrzeuge sind bewusst so produziert worden. Lediglich der Weg zur maximalen Geräuschbelästigung ist jetzt ein anderer. Wo wäre da die Grundlage für eine Stilllegung?

    Aber was die können und dürfen, sind leider zwei Paar Schuhe...

    Alles anzeigen

    Genau so ist das. Es gibt keinen Grund für eine Stilllegung. Und die Entscheidung trifft die Zulassungsstelle und nicht das KBA. Und erst dann würde ich einen Rechtsanwalt einschalten, wenn es dazu kommen würde.

    Gruß Syccon

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  • Diavolo
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    • 21. Februar 2022 um 23:36
    • #800
    Zitat von Syccon

    Genau so ist das. Es gibt keinen Grund für eine Stilllegung. Und die Entscheidung trifft die Zulassungsstelle und nicht das KBA. Und erst dann würde ich einen Rechtsanwalt einschalten, wenn es dazu kommen würde.

    Die Zulassungsstelle muss ihren Verwaltungsakt ja auch begründen. Und dann hast Du wahrscheinlich mehr konkrete Informationen als bisher von Audi und vom KBA zusammen.

    Insofern warte ich ab, bis die sich melden und entscheide mich dann.

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