Feldmaßnahme 30E3 Motorsoundsteuerung TTRS 8s ⚠️

  • Mauern, Mauern, Mauern! Das scheint das allgemeine Konzept zu sein...


    Bezüglich KBA: Letzten Donnerstag war meine Anfrage beim KBA exakt 2 Monate her! Meine Ansprechpartnerin hatte mir mitgeteilt, dass sie per Gesetz einen Monat und in komplexen Fällen 2 Monate hätten um Informationsanfragen zu beantworten.

    Also schrieb ich eine "Erinnerungsmail". Bis heute Abend gab's aber keinerlei Reaktion....


    An der Audi-Front hat mein Anwalt heute einen Brief aufgesetzt der Audi mit Fristsetzung auffordert bei meinem TTRS wieder die Originalsoftware aufzuspielen...


    Ansonsten bin ich ganz bei "Volltanker68" und werde mir dreimal überlegen, ob mein nächstes Auto wieder ein Audi wird.

  • Moin,

    wenn ich mich recht erinnere ist doch die 30E3 Maßnahme erstmal ausgesetzt wegen "nicht funktionsfähiger Software".


    Wann und ob da eine neu geänderte Software kommt steht ja wohl auch noch in den Sternen.


    Wie ich damals schon geschrieben habe würde ich die Sache aussitzen bis mit Maßnahmen gedroht wird und mich in der Zwischenzeit nur über das lächerliche Vorgehen seitens Audi amüsieren:D:D:D.


    Alle die natürlich sofort los gerammelt sind und brav wie die Lämmer hinter dem großen "freundlichen" A auf die neue tolle Software gehofft haben sind natürlich, wie nicht anders zu Erwarten, voll auf die Nase gefallen:evil:


    Und wer meint er müsse da jetzt mit Unterstützung von "Winkeladvocaten" die nur euer "Bestes" wollen gegen die "gepfuschte" Software vorgehen denen ist hoffentlich klar das das große A Unternehmen das sicherlich aussitzt. Denn es wir ja die neue "Wundersoftware" mal kommen, die wird dann einfach "drüber gebuegelt":P


    Wenn ich einer der jenigen wäre der sofort los gerammelt ist und den Pfusch drauf hätte, würde ich mir einen guten Software Mann suchen der mir die Standard Software wieder drauf schreibt. Der gute Mann bekommt dann seinen Obolus für den Job welcher mit Sicherheit nicht so hoch ist wie der veranlagte BRAGO Satz des Winkeladvocaten......


    Und dann das ganz "verbuchen" unter dem Aspekt: Was dazu gelernt.....

  • Heute wieder eine Antwort von Audi erhalten. An Lächerlichkeit ist das nicht mehr zu überbieten!

    "... man soll doch Verständnis dafür haben, dass man sein Auto nun leiser machen soll.."

    Geschichtspunkte ist auch zu geil....


    eh hömma, erzähl mir keine Geschichten, ja eh..

    Gruß,


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    schxxss auf TÜV, die haben eh keinen Geschmack

  • Man glaubt es kaum aber das KBA hat geantwortet (mittlerweile die vierte Person, die mit mir kommuniziert). Leider nur allgemeines Blah-Blah und die Androhung, dass nach viermaliger Aufforderung bzw. nach 18 Monaten die Stillegung drohe. Hier der Wortlaut der Mail:

    "...

    ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 21.02.2022 an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), welche mir zur Bearbeitung zugeleitet wurde. Sie bitten um die Beantwortung der nachfolgenden Fra-gestellung zu dem Rückruf mit dem Hersteller Code „30E3“ und der KBA-Referenznummer „009353“:

    a.) Was wurde auf welcher Grundlage moniert und warum gilt kein Bestandsschutz?

    b.) Was forderte das KBA detailliert von Audi als Lösung?

    Hierzu teile ich Folgendes mit:

    Zunächst verweise ich bezüglich der einheitlichen Bedingungen für die Genehmigung der Kraft-fahrzeuge hinsichtlich der Geräuschemission auf die Regelung Nr. 51 der Wirtschaftskommissi-on der Vereinten Nationen für Europa (UNECE).

    Die vom Rückruf betroffenen Fahrzeuge verfügen über Auspuffanlagen mit elektronisch ge-steuerten Klappen und unterschiedlichen Betriebsmodi der Klappensteuerung. Durch die Betä-tigung der Klappensteuerung über den Abgasklappentaster wird die Betriebsart des Fahrzeuges derart verändert, dass die Geräuschemission im Fahrbetrieb wesentlich über dem gesetzlichen Grenzwert liegt. Die betroffenen Fahrzeuge weisen eine höhere Geräuschentwicklung im Fahr-betrieb auf, als in der Typgenehmigung angegeben. Mithin liegt eine Nichtkonformität der Fahr-zeuge mit den in der Typgenehmigung festgelegten Werten vor.

    Es handelt sich um einen überwachten Rückruf, welcher binnen 18 Monate ab Start der Rück-rufaktion abgeschlossen werden muss. Halterinnen und Halter werden wiederholt informiert an der Rückrufaktion teilzunehmen. Die Aktion endet nach insgesamt vier Aufforderungsschreiben mit der Empfehlung der Betriebsuntersagung gemäß §5 FZV an die örtlich zuständigen Zulassungsbehörden.

    Zum Zeitpunkt der Erteilung der Typgenehmigung hinsichtlich des Geräuschverhaltens der be-troffenen Fahrzeuge lag der Genehmigungsbehörde keine Funktionsbeschreibung des Abgas-klappentasters sowie der entsprechenden Kennfelder vor. Im Rahmen der Typprüfung wurden die unterschiedlichen Betriebsmodi der Klappensteuerung nicht geprüft. Ein Rückruf zur Her-stellung der Vorschriftsmäßigkeit wurde durch das KBA am 16.09.2019 angeordnet. Die vom Fahrzeughersteller vorgestellte Maßnahme zur Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit wurde nach Überprüfung durch das KBA am 23.11.2021 freigegeben.

    Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich erneut an das KBA."


    Ich habe jetzt geantwortet:

    "...

    vielen Dank für Ihre Antwort, aber den Kern meiner Anfrage beantworten Sie nicht.

    1.) Sie verweisen auf die ECE-51. Zum Zeitpunkt der Homologation des Audi TTRS (2015-2018) galt meines Wissens die Version ECE-51-02, welche keinerlei Vorgaben zu Sportmodi oder Klappenauspuffe macht. Diese kamen erst später mit der Version ECE-51-03. Somit entspricht der Audi TTRS, unbeachtet, dass er bei offenen Auspufflklappen Grenzwerte überschreitet, den bei der Erstzulassung geltenden Bestimmungen.

    Sollten Sie (das KBA) dies anders sehen hätte ich gerne eine detaillierte Darlegung mit rechtlicher Begründung, warum für den Audi TTRS jetzt schärfere Vorschriften gelten sollen!

    2.) Sie gehen mit keinem Wort auf die Lösung von Audi ein, die das KBA am 23.11.2021 abgesegnet hat. Der jetzige Softwareupdate macht das Auto grundsätzlich keinen Deut leiser! Es wird lediglich das Öffnen der Klappen erschwert und auf gewisse Fahrmodi begrenzt!

    Ich erwarte eine detaillierte Beschreibung der Lösung, die mit Audi vereinbart wurde, inklusive Begründung inwieweit diese das Lärmproblem beseitigen soll! ..."


    Ich halte euch auf dem Laufenden, wenn ich weiter Rückmeldung vom KBA erhalte.

    Das Ganze wäre ja echt lustig, wenn es nicht so traurig wäre :)||:)||

  • Durch die Betä-tigung der Klappensteuerung über den Abgasklappentaster wird die Betriebsart des Fahrzeuges derart verändert, dass die Geräuschemission im Fahrbetrieb wesentlich über dem gesetzlichen Grenzwert liegt. Die betroffenen Fahrzeuge weisen eine höhere Geräuschentwicklung im Fahr-betrieb auf, als in der Typgenehmigung angegeben. Mithin liegt eine Nichtkonformität der Fahr-zeuge mit den in der Typgenehmigung festgelegten Werten vor.


    Zum Zeitpunkt der Erteilung der Typgenehmigung hinsichtlich des Geräuschverhaltens der be-troffenen Fahrzeuge lag der Genehmigungsbehörde keine Funktionsbeschreibung des Abgas-klappentasters sowie der entsprechenden Kennfelder vor.

    Damit steht der Fall doch klar fest.

    Ist halt dann Klappengate. Oder Knopfgate. Und jetzt das KBA darauf hinzuweisen dass sich mit dem Update der illegale Knopf immernoch benutzen lässt. super Idee. Bin gespannt wie lange ihr den Knopf noch drücken dürft/könnt...

  • Syccon und cs_ ist mir schon klar, dass ich da bei Audi im ersten KB-Level nichts erreiche. Mich hat aber privat seit langem (Corona und Krieg mal ausgenommen) nichts mehr so angepi...t wie dieses Thema und die totale Ignoranz, mit der dort reagiert wird. Werde da immer mal je nach Stimmungslage nachhaken aber hier nicht mehr damit nerven, ich habe verstanden;).

    TTRS-Frosch hat da ja an der richtigen Schnittstelle KBA ähnlich klar nachgefragt und ehrlich gesagt so wage finde ich die Antwort des KBA gar nicht. Wenn die noch rausfinden, welche TYP-Genehmigung nun wirklich für den TTRS greift, dann befürchte ich R8PTOR bekommt doch noch Recht auch wenn ich das in diesem Fall wirklich nicht erfreulich finden würdeX(


    Das Audi hier in Sachen Klappengate aber mal so richtig verkackt hat, darauf können wir uns ja sicher einigen:)

    seit 2018 TTRS 8S Roadster, HJS-Downpipe, Wagner Evo3, APR-Ansaugung inkl. Inlet, Stage1 APR?, Schmidt TwentyOne 9,5Jx20

    2013-2018 TTS 8J Roadster Serie belassen da bildschön ab Werk, verkauft

    2008-2013 Audi 80 Cabrio V6 110KW Automatik einmal fast neu gemacht, verkauft:(hätte ich gern wieder||

    Daily: Dienstwagen VW-Konzernregal

  • Damit steht der Fall doch klar fest.

    Ist halt dann Klappengate. Oder Knopfgate. Und jetzt das KBA darauf hinzuweisen dass sich mit dem Update der illegale Knopf immernoch benutzen lässt. super Idee. Bin gespannt wie lange ihr den Knopf noch drücken dürft/könnt...

    Du glaubst doch nicht wirklich, dass das KBA nicht schon wüsste, dass sich die Klappen noch öffnen lassen ???

    Wenn das Urteil dann lautet (aber rechtlich einwandfrei begründet!) die Taste stillzulegen, dann muss man das halt schlucken.

    Aber ich erwarte mal eine klare Ansage vom KBA und von Audi eine gestzeskonforme, funktionierende Lösung.

    • Offizieller Beitrag

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    gibt es hier etwas neues bei jemanden von euch?

  • Solange die Maßnahme (https://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/feldmassnahmen.html) nicht wieder gestartet wird, passiert erstmal nicht viel.

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    gibt es hier etwas neues bei jemanden von euch?

    Ist doch alles im Moment, genauso wie es sein soll. Lass mal Gras über die Sache wachsen. Schlafende Hunde soll man nicht wecken. 😉

  • Imho wissen die das nicht und können das auch gar nicht prüfen im Rahmen der HU.

    Wir leben in Deutschland. Wir versenden immer noch Faxe an Behörden. Wir machen teilweise unsere Steuererklärung immer noch auf graugrünen Formularen auf Recyclingpapier und tragen die dann zum Finanzamt. Home Schooling läuft bei uns so, dass ein Bote die Übungsaufgaben in den Briefkasten schmeißt. Wir bauen Windräder nur, wenn sie von niemandem zu sehen sind. Wir füllen vor dem Klogang Protokolle in dreifacher Ausfertigung an. Unsere Verteidigungsministerin ist eine blonde, alte Frau, die schon in ihrem vorherigen Ministeramt keine Ahnung hatte, wie sie überhaupt dahingekommen war, geschweige denn, was zu tun wäre.


    Und da soll die Prüforganisation eine mit den Autoherstellern und dem KBA vernetzte Datenbank haben, mit der sie ein Auto auf aktuellsten Softwarestand prüfen kann?


    Ich glaube ja so manches. Aber DAS macht mir keinerlei Kopfschmerzen.

  • Du wirst es nicht glauben, aber die GTü ist live mit dem KBA vernetzt und das wird auch abgefragt. Die Prüfprotokolle werden ebenso live ans KBA zum Speichern übertragen.

    Gilt das für alle "fliegenden Prüfingenieure"? Ein Freund ist bei der Dekra, den werde ich mal fragen. Der hat halt einen Laptop im Koffer.

  • Gilt das für alle "fliegenden Prüfingenieure"? Ein Freund ist bei der Dekra, den werde ich mal fragen. Der hat halt einen Laptop im Koffer.

    Moin,

    auch die schicken Regelmäßig ihre Daten "hoch".

    Es ist mittlerweile so das die AU auch Zeitlich ( und wenn es nur 10min sind ) vor der HU gemacht sein muss, sonnst ist die ganze Abnahme ungültig!!! Das wird auch nach dem "Zufallsprinzip" geprüft=O