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KW Gewindefedern -> KW V3

    • TT RS FV/8S
  • Konair
  • 29. November 2024 um 15:42
  • Konair
    Schüler
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    • 29. November 2024 um 15:42
    • #1

    Hallo Leute,


    gibt’s hier paar Jungs / Mädels die Erfahrungen haben wie der Wechsel von KW Gewindefedern auf ein KW V3 ist?

    Da aktuell ja KW Sale wieder ist überleg ich umzusteigen, da ich mit den Federn nicht wirklich happy bin.
    Auf Comfort viel zu bumpy und auf Sport unbrauchbar hart.

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  • Jay
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    • 1. Dezember 2024 um 18:37
    • #2

    Hi,


    zu Gewindefedern kann ich nichts sagen, aber vor einem Monat hab ich mir das KW V3 bei Raeder einbauen und einstellen lassen.

    Liegt für mich fast comfortabler als serie und geht richtig gut um die Kurve.

    Absolut geiles FW.

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  • RedFlag1970
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    • 2. Dezember 2024 um 05:33
    • #3

    Also ich kann dir sagen wie die KWs in einem RX8 sind - nämlich fantastisch.

    Die Federn habe ich auch verbaut und finde diese optisch genau richtig, in der Kombi mit dem Magnetic Ride dachte ich das das eine gute Kombi sei, bin da aber völlig bei dir, auf der Renne fangen die schön an zu stempeln und selbst auf Comfort, sind die recht schwierig.

    Werde wohl auch im Sommer wechseln.

    Fahrzeughistorie:

    - BMW 1502
    - Opel Ascona B
    - BMW 316 E21
    - BMW 318i E21daraus wurde ein:
    - BMW 320/4 E21
    - Opel Calibra 16V
    - Alfa Romeo 145 1,4 Twin Spark
    - Alfa Romeo 145 1,9JTD
    - Alfa Romeo 145 1,9JTD (limited Edition)
    - Mazda RX8 (231PS)
    - Mitsubishi Outlander2 2.2 DiD (265.000km)
    - Toyota GT86 (444 PS am Ende mit rund 1100kg)
    - Fiat 500 1,2l 69PS
    - Audi TTS 8S 320PS (392PS mit 98erSprit)
    das müsste es an Eigentum ohne Motorräder gewesen sein 8o

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  • hollandfreund
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    • 2. Dezember 2024 um 09:49
    • #4
    Zitat von RedFlag1970

    Also ich kann dir sagen wie die KWs in einem RX8 sind - nämlich fantastisch.

    Die Federn habe ich auch verbaut und finde diese optisch genau richtig, in der Kombi mit dem Magnetic Ride dachte ich das das eine gute Kombi sei, bin da aber völlig bei dir, auf der Renne fangen die schön an zu stempeln und selbst auf Comfort, sind die recht schwierig.

    Werde wohl auch im Sommer wechseln.

    cool,

    dann muss ich dir ja in DEINEM Thread nicht mehr erklären, was an Federn shice ist...

    *läuft*

    Gruß,

    -----------------------------------------------------------------------

    schxxss auf TÜV, die haben eh keinen Geschmack

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  • cordial
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    • 13. Februar 2025 um 18:33
    • #5

    Moin,

    Hab mal in meinen Papieren nachgeschaut was hier bzgl. des KW Gewindefahrwerks eingetragen ist und zwar:

    Heisst das, dass ich bis maximal 330mm VA/HA nutzen kann ohne wieder zum TÜV fahren zu müssen? Hab mal nachgemessen von Radmitte bis Kante Rathaus und da hatte ich 38cm. Kann es sein, dass ich hier noch 5 cm theoretisch runter darf? Oo Diesen Abstand von ca. 38cm habe ich nirgends in den Papieren eingetragen.

    MFG
    Peter

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  • Der Hausmeister
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    • 13. Februar 2025 um 19:01
    • #6

    Hierhin verschoben! Bitte die Suchfunktion benutzen! Danke!

    Motorrad vs Auto: Halb so viele Räder, doppelt soviel Spaß!

    Panigale V4 R (Die Endstufe)👍🏻 / M1000XR Competition (Der Reiseflieger)😜 / Thruxton RS Final Edition (Der Gentlemen Racer)🤗

    Daily: Q5 V6 3.0 TDI Quattro = 100% Diesel ... der braucht keinen Stecker !!! 💪🏻💪🏻💪🏻

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  • TimTTs
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    • 13. Februar 2025 um 19:22
    • #7
    Zitat von cordial

    Hab mal nachgemessen von Radmitte bis Kante Rathaus und da hatte ich 38cm. Kann es sein, dass ich hier noch 5 cm theoretisch runter darf?

    Hast du wirklich richtig gemessen, 5cm sind m.M.n nicht wenig bei der Tieferlegung.

    Meines Wissens, dürftest du bis zu den 330mm Abstand "runterschrauben". Solange die anderen Voraussetzung noch erfüllt werden.
    Ich wundere mich nur ein bisschen warum der Abstand aktuell 380mm beträgt und 330mm eingetragen sind:/ Wurde das Fahrwerk wieder Hochgeschraubt oder etwas anderes damit gemacht?

    Evtl. hat der Prüfer auch einfach die 330mm aus dem Gutachten übernommen.

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  • NamasTT
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    • 13. Februar 2025 um 19:39
    • #8

    Die Angabe zur Tiefe der Eintragung ist die einzige Tiefe bei der die Eintragung gültig ist. Veränderst du die Tieferlegung auf ein anderes Maß, muss das erneut abgenommen und eingetragen werden. Tust du das nicht, bewegst du dein Fahrzeug "illegal".

    Hintergrund ist, dass der Prüfer die Fahrtüchtigkeit exakt bei diesem Maß abgenommen hat. Das ist keine "maximale Tiefe" und gibt auch keinen Spielraum für den Besitzer. Das gilt natürlich nicht nur für runter-, sondern auch für hochschrauben.

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  • Syccon
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    • 13. Februar 2025 um 20:50
    • #9

    Genauso ist das. 👍

    Es gibt aber auch noch andere Eintragungen. Wie z.B. die bei mir. Da kann ich hoch und runter drehen, bis auf 80mm Bodenfreiheit.

    Gruß Syccon

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    • 14. Februar 2025 um 09:09
    • #10

    Habe den Wagen so von Tuner mit dem KW V3 inkl. Eintragung bekommen. Habe hier nichts mehr verändert, deswegen wundert mich der eingetragene Wert und meine Tiefe, die ich seitdem auch nie verstellt habe.

    MFG
    Peter

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    • 14. Februar 2025 um 18:32
    • #11
    Zitat von Syccon

    Genauso ist das. 👍

    Es gibt aber auch noch andere Eintragungen. Wie z.B. die bei mir. Da kann ich hoch und runter drehen, bis auf 80mm Bodenfreiheit.

    In meinen Brief stand mal "auf verringerte Bodenfreiheit ist zu achten", sonst nix. Aber das waren noch andere Zeiten (denen ich tagtäglich hinterher trauere!!).

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  • Ralfi
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    • 14. Februar 2025 um 18:35
    • #12
    Zitat von cordial

    Habe den Wagen so von Tuner mit dem KW V3 inkl. Eintragung bekommen. Habe hier nichts mehr verändert, deswegen wundert mich der eingetragene Wert und meine Tiefe, die ich seitdem auch nie verstellt habe.

    Also wenn das V3 eine Tieferlegung von 45mm bringt bei den 330mm, dann fährst Du das V3 nun quasi auf Anschlag (-5mm) bzw. maximaler Federbeinlänge.?

    TT 8s 45 TFSI Quattro

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  • 140i
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    • 15. Februar 2025 um 09:20
    • #13

    Ist der jetzt überhaupt tiefer wie Serie? Gruß Peter

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  • MrTTRS
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    • 15. Februar 2025 um 11:30
    • #14
    Zitat von cordial

    Moin,

    Hab mal in meinen Papieren nachgeschaut was hier bzgl. des KW Gewindefahrwerks eingetragen ist und zwar:

    Heisst das, dass ich bis maximal 330mm VA/HA nutzen kann ohne wieder zum TÜV fahren zu müssen? Hab mal nachgemessen von Radmitte bis Kante Rathaus und da hatte ich 38cm. Kann es sein, dass ich hier noch 5 cm theoretisch runter darf? Oo Diesen Abstand von ca. 38cm habe ich nirgends in den Papieren eingetragen.

    Kannst Du bitte mal ein Bild von deinem Setup reinstellen?

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  • cordial
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    • 16. Februar 2025 um 08:47
    • #15

    Sry. Hab heute nochmal nachgemessen. Habe VA und HA jeweils ca. 34 cm. Hab einfach falsch gemessen. D.h. ich hätte jetzt noch ca. 1 cm Puffer um tiefer zu gehen.

    MFG
    Peter

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  • NamasTT
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    • 16. Februar 2025 um 09:27
    • #16
    Zitat von cordial

    Sry. Hab heute nochmal nachgemessen. Habe VA und HA jeweils ca. 34 cm. Hab einfach falsch gemessen. D.h. ich hätte jetzt noch ca. 1 cm Puffer um tiefer zu gehen.

    Das klingt auf jeden Fall passender als 380mm. :thumbup: Aber nenn es nicht "Puffer". In einer Kontrolle kannst du da auf Grund der exakten Eintragung der geprüften Tiefe echt Probleme bekommen.

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  • Syccon
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    • 16. Februar 2025 um 12:13
    • #17

    Eine gesetzliche Toleranz gibt es nicht. Liegt also im Ermessen des „Kontrollierers“.

    Gruß Syccon

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